Neue Energiesparverordnung - mehr Transparenz und Kostenersparnis?

Ein Wort geistert durch den Sanitär-, Heizungs- und Klimasektor: Energieeinspar-Verordnung (EnEV). Mit dieser Verordnung, die zum 1. Februar 2002 in Kraft getreten ist, soll der individuelle Energieverbrauch von Gebäuden um weitere 30 Prozent gesenkt werden. Sie gilt auch als das Instrumentarium, mit dem die Bundesregierung den Kohlendioxid-Ausstoß bis zum Jahr 2005 um ein Viertel reduzieren will.

 

Was bedeutet dies für den einzelnen "Häuslesbauer" und Wohnungsbesitzer? Die Verordnung gilt für Neu- sowie bedingt für Altbauten und erstreckt sich auch auf Nichtwohngebäude. Erstmals geht sowohl die anlagentechnische Ausstattung - sprich die Heizung - und die bauliche Wärmedämmung in die Berechnungen mit ein. Eine der wichtigsten Größen für die Berechnungen stellt der sogenannte Primärenergiebedarf vom Gebäude dar. Energie, die noch nicht umgewandelt wurde, also zum Beispiel Steinkohle, Brennholz, Gas oder Öl "so wie es in Mutter Natur vorkommt", bezeichnen Fachleute als Primärenergie. Über diese wird dann der Einsatz der verwendeten Energien bewertet.

 

Für den "normalen Häuslesbauer" stellt diese Größe eine schwer vorstellbare Zahl dar. Wichtig für ihn ist, dass sowohl die Effizienz der Heizungsanlage als auch die Verwendung von regenerativen Energien - zum Beispiel Solarenergie - und die Wärmedämmung erstmals in die gesamten Energiebilanz des Neubaus einfließen. Er kann also die gesetzlich geforderte Reduzierung des Energieverbrauches auf verschiedene Weise erreichen. Nach Berechnungen des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima (SHK) Baden-Württemberg kann der Primärenergiebedarf mit Hilfe optimierter Heizungsanlagen, die mit einer Solareinrichtung gekoppelt werden, drastisch gesenkt werden.

 

Nach der neuen EnEV gehört zu den geforderten Unterlagen für Neubauten in Zukunft auch ein "Energiebedarfsausweis". In ihm werden alle energetischen Kennwerte eines Hauses aufgeführt. Neben Objektdaten (Größe und Nutzung des Hauses) enthält der Ausweis genaue Daten über die energetische Versorgung. Aufgeführt werden zum Beispiel Warmwasseraufbereitung, Heizanlage, Wärmeschutz, Lüftung und etliches mehr. Der Pass kann für eine erstaunliche Transparenz bei der Energieversorgung sorgen. Anhand der aufgeführten Daten wird auch Laien verständlich, wie viel Energie wo verwendet wird.

 

Um diesen "Energiepass" vollständig zu gestalten und eine optimale Energieversorgung für den Neubau zu erreichen, sind frühzeitige Gespräche zwischen allen Beteiligten nötig. Bauherr und Architekt müssen sich rechtzeitig mit den SHK-Fachbetrieben beraten, um in der Planungsphase Wärmedämmung, Heizanlage und regenerative Energien sinnvoll miteinander zu koppeln. Nachher ist es dafür zu spät.

 

Mit der EnEV wird die bisherige Wärmeschutz-Verordnung von 1995 und die Heizanlagen-Verordnung von 1998 zusammengefasst. Sie gilt in erster Linie für Neubauten, die ab dem 1. Februar 2002 erstellt werden. Renovierungen in Altbauten unterliegen nur bedingt der neuen Verordnung. Die EnEV gibt dem Bauherren zukünftig wesentlich mehr Freiheiten. Durch die unterschiedlichen Variationsmöglichkeiten im Bereich Fenster, Dämmung sowie Art und Weise der Heizungsanlage kann die Energieversorgung individuell angepasst werden.