Verordnungen

Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Das Arbeitsfeld des Anlagenmechanikers reicht von der sicheren Versorgung mit Wasser und Wärme bis zur komplexen Gebäudetechnik. Technisches Verständnis und Kundenfreundlichkeit sind die Voraussetzungen für diesen Zukunftsberuf. Die beiliegende Ausbildungsverordnung regelt die dreieinhalbjährige Ausbildung.

Ab dem 1. August 2016 wird die neue Ausbildungsverordnung in Kraft treten. Neben der Aktualisierung des Ausbildungsberufes durch die Hereinnahme von Hygienemaßnahmen und Gebäudemanagementsystemen in den Ausbildungsrahmenplan, ist als wesentliche Neuerung die Einführung der "Gestreckten Prüfung" zu sehen. Danach wird es zukünftig zwei verbindliche Prüfungsteile (Teil 1 und Teil 2) geben, aus denen sich am Ende die „Gesamtnote für die Gesellenprüfung“ ergibt. Anstelle der bisherigen Zwischenprüfung, die bisher als Kontrolle des Ausbildungsstandes fungierte, tritt am Ende des zweiten Lehrjahres nun die „Prüfung Teil 1“, die mit immerhin 30 Prozent verbindlich in die Gesamtnote eingehen wird. Diese Prüfung wird in Baden-Württemberg erstmals im Sommer 2017 durchgeführt.

Klempner

Kreativität sowie handwerkliches und technisches Geschick sind die Voraussetzungen für diesen Beruf. Der Umgang mit Metall ist das Hauptarbeitsfeld des Klempners (Flaschners, Blechners). Von Dach- und Fassadenverkleidungen, künstlerischen Ausgestaltungen bis zu Rekonstruktionen in der Denkmalpflege reicht das Arbeitsspektrum.

Eine Ausbildungsverordnung regelt die Inhalte und die Modalitäten der dreieinhalbjährigen Ausbildung.

Ofen- und Luftheizungbauer

Kachelofen sind Unikate. Sie werden individuell angepasst und entworfen. Der künftige Ofen- und Luftheizungsbauer sollte also neben technischem Verständnis und räumlichen Vorstellungsvermögen auch ein Händchen für Farben und Formen haben. Die dreijährige Ausbildung ist in der untenstehenden Verordnung geregelt.

Behälter- und Apparatebauer

Komplexe Armaturen für die chemische Industrie, hygienisch einwandfreie Apparaturen für die Lebensmittelindustrie, Druckbehälter oder auch Brenn- und Brauanlagen - das Berufsspektrum der ehemaligen Kupferschmiede ist beeindruckend. Geschick beim Umgang mit Metallen ist wichtig bei der Ausbildung zum Behälter- und Apparatebauer, doch auch das technische Verständnis sollte über das Mittelmaß hinausgehen. Der künftige Behälter- und Apparatebauer darf keine Angst vor großen Behältern haben und sollte sich auch mal für "Ausflüge" außerhalb Deutschlands bereithalten. Das genaue Aufgabenspektrum ist in der beiliegenden Ausbildungsverordnung geregelt.

Meisterprüfungsverordnungen

Sie überlegen sich grundlegend weiterzubilden, eventuell auch mal einen eigenen Betrieb zu gründen oder einen Betrieb zu übernehmen?

Werfen Sie vorab einen Blick auf die gültigen Meisterprüfungs-Verordnungen des SHK-Handwerks! Die beiliegenden Verordnungen regeln, was Sie mit dem Meistertitel beruflich alles dürfen, welche Inhalte abgeprüft werden sollten und wie die Prüfung gegliedert ist. 

Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerk
Die vierseitige Verordnung vom 5. März 2009 regelt das Prüfungsverfahren im Bereich Ofen- und Luftheizungsbau.

Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk
Die vierseitige Verordnung vom 17. Juli 2002 regelt das Prüfungsverfahren im Bereich Installation und Heizungsbau.

Klempner
Zum 1. Oktober 2006 trat die neue Meisterprüfungsordnung im Klempnerhandwerk in Kraft. Nach über 30 Jahren erhält das Handwerk damit eine Verordnung, die den heutigen Anforderungen gerecht wird.