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Gemeinsame Checkliste für Fachbetriebe bei der Planung und Installation von Wärmepumpen-Heizungsanlagen

So eine Elektro-Wärmepumpenanlage ist eine komplexe Sache. Damit bei der Inbetriebnahme alles reibungslos läuft müssen in der Regel zwei Gewerke – SHK und Elektro – eng zusammenarbeiten. Ob dies zum Beispiel die elektrische Absicherung der Wärmepumpe selbst betrifft oder deren elektrische Verdrahtung zur Heizungsanlage. Auch ob der meist vorhandene Elektro-Verteilerschrank überhaupt geeignet ist für die neue Wärmepumpe oder wer macht die Anmeldung beim Stromnetzbetreiber oder gibt es einen E-Heizstab und mit welcher Spannung muss dieser angeschlossen werden.
Fragen über Fragen, die im Vorfeld geklärt werden müssen, insbesondere die Schnittstellen zwischen den beiden Gewerken SHK und Elektro.

Um die tägliche Arbeit zu erleichtern haben die beiden Landesfachverbände Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg sowie der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg gemeinsam eine Checkliste „Wärmepumpen-Schnittstellen SHK-/Elektro-Fachbetrieb“ erstellt.


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ZVSHK Social Media Guide

Dieser Guide wurde in Zusammenarbeit mit der Agentur Triebwerk erstellt. Das Dokument ist ausschließlich zur internen Verwendung bestimmt. Eine Weitergabe, auch in Teilen, ist nicht gestattet.


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Marketing: Mustervorlagen für Mailings an Kunden

Für das Marketing sind gezielte Mailings eine gute Maßnahme, um beim Kunden diverse Themen wie Wartung, Instandsetzung und Modernisierung zu platzieren. Um möglichst taktisch vorzugehen, bietet es sich an, die Mailing-Aktion/Briefe in der Wochenmitte zu versenden und spätestens nach einer Woche die angeschriebenen Kunden nachzutelefonieren. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass immer nur so viele Kunden angeschrieben werden, wie auch telefonisch nachbereitet werden können (Empfehlung ca. 20 Anschreiben pro Woche). Insbesondere bei Wartungsangeboten sollte die Einteilung auch in lokale Bereiche erfolgen, um anschließend sinnvolle Einsatzpläne für die Monteure usw. gestalten zu können.


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Wichtige Unterlagen zum hydraulischen Abgleich

Eine Pflicht zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs für den Endkunde gibt es nur in Verbindung mit Förderprogrammen. Bei der Neuerrichtung einer Anlage, liegt die Pflicht beim Fachbetrieb, da es eine Nebenleistung ist. Nach den Förderprogrammen der Bafa und KfW muss der hydraulischen Abgleich nach Verfahren B durchgeführt werden. Auch wenn im Rahmen einer Sanierung kein hydraulischer Abgleich beauftragt wurde, empfiehlt der Fachverband den Auftraggeber über die Konsequenzen eines nicht hydraulisch abgeglichenen Systems zu informieren.

Der Fachverband stellt den Mitgliedsbetrieben folgende Unterlagen zum hydraulischen Abgleich zur Verfügung:

  • Fachregel_hydraulischer-Abgleich_April2022.pdf - Fachregel: Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand - hydraulischer Abgleich
  • 2020.12.07kn_AnlagendokumentationHeizung.docx – Musterformular zur Dokumentation der Optimierung von zentralen Heizungsanlagen, inklusiv hydraulischer Abgleich
  • 2020-11-19 coch Musterbrief Hinweis unvollständige Beantragung hydraulischer Abgleich.docx – Musterbrief für den Auftraggeber, mit Hinweis auf die Konsequenzen die sich aus einem nicht hydraulisch abgeglichenen System ergeben.
  • 2021-03-04_ZAB_MB_hydr.Abgleich.pdf – Merkblatt von Zukunft Altbau für die Endkunden, in dem die Vorteile des hydraulischen Abgleichs dargestellt werden.
  • VdZ-Formulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für Einzelmaßnahme, KfW-Effizienzhaus und Nichtwohngebäude. Die aktuelle Version der Formulare sind auch hier zu finden: https://www.vdzev.de/broschueren/formulare-hydraulischer-abgleich/


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Der hydraulische Abgleich von Zentralheizungsanlagen

Der hydraulische Abgleich nach Verfahren A ist out. Sowohl die allgemein anerkannten Regeln der Technik wie auch die gesetzlichen Vorgaben, fordern einen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B. Mit diesem Beitrag wollen wir die Thematik ordnen und die wichtigen Aussagen hierzu erläutern.


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Mautbefreiung für Handwerker

Ab 1. Juli 2024 sind auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen bis unter 7,5 Tonnen mautpflichtig. Allerdings ist es gelungen, eine „Handwerkerausnahme“ durchzusetzen, die die Transporte der meisten Handwerksbetriebe von Mautzahlungen befreit. SHK-Betriebe sollten ihre Fahrzeuge für die Handwerkerausnahme unbedingt im Portal von Toll Collect anmelden. Alle Tipps zur Anwendung der Handwerkerausnahme und Hinweise zur Anmeldung sind im Informationsblatt des ZDH enthalten.


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Finanzielle Unterstützung für Unternehmen

Nähergehende Informationen zum aktuellen Liquiditätskredit sowie bestehenden Förderprogrammen bei anstehenden Digitalisierungsvorhaben hat der Fachverband zusammengefasst.


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Ausbildungsverordnung Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Das Arbeitsfeld des Anlagenmechanikers reicht von der sicheren Versorgung mit Wasser und Wärme bis zur komplexen Gebäudetechnik. Technisches Verständnis und Kundenfreundlichkeit sind die Voraussetzungen für diesen Zukunftsberuf. Die beiliegende Ausbildungsverordnung regelt die dreieinhalbjährige Ausbildung.


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Förderprogramme zur Digitalisierung

Betriebe habe die Möglichkeit für ihr Digitalisierungsvorhaben Förderungen von Bund und Land in Anspruch zu nehmen. Wer ist antragsberechtigt? Was wird gefördert? Wie wird gefördert? Der Fachverband hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.


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Ausschluss der Förderung von Biomasseheizungen in KFW-Förderprogrammen

Die KFW öffnet zum Februar 2024 Förderprogramme zum klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden. Diese umfassen zum einen die

  • „Kredite 297 und 298 (ab 1,15 % p.a.) Klima¬freundlicher Neubau – Wohngebäude. Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen“ sowie den
  • „Kredit 300 (ab 0,01 % p.a.) Wohneigentum für Familien. Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen“.

Hierbei werden der Neubau und Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland gefördert. Bedingung sind das Einhalten der technischen Mindestanforderungen der Effizienzhaus-Stufe 40 (KFW Haus 40) und die Erfüllung der Anforderung an CO2-Emissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“. Weiterhin darf das Gebäude nicht mit Öl, Gas oder Biomasse, wie Holzfeuerstätten beheizt werden. Damit werden erneuerbare Energieträger, wie die Biomasse „Holz“ den fossilen Energieträgern gleichgestellt.

Das erst kürzlich rechtswirksam eingeführte Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sehen jedoch ausdrücklich die Förderung von Biomasseheizungen vor.

Hier ist die Politik gefordert, Missstände zu beseitigen und für einheitliche diskriminierungsfreie Fördertatbestände zu sorgen!!!

In der Verbändeallianz wurde ein einheitliches Vorgehen erörtert und ein entsprechendes Musterschreiben verfasst, um politische Mandatsträger zu erreichen und die Benachteiligung von Holzenergie in KFW-Förderprogrammen zu streichen.

Das Musterschreiben können Sie hier herunterladen.


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Nullsteuersatz bei Photovoltaik-Anlagen

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 gilt seit dem 1.1.2023 ein Umsatzsteuersatz von null Prozent auf die Lieferung und Installation von PV-Anlagen. Seither haben sich in der Praxis neue umsatzsteuerrechtliche Fragestellungen ergeben. Sowohl das Merkblatt des Zentralverbands SHK, als auch der Praxisleitfaden des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH) geben konkrete und praxisnahe Hilfestellung zur Thematik.

Die Grundsätze des ebenfalls anhängigen BMF-Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden.


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Datenschutz: Innungsbetriebe profitieren von Rahmenabkommen

Datenschutz im Büroalltag ist nicht „Everybody's Darling“. Das wissen die Rechtsanwälte der AdviZZr Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Pforzheim, die seit 2018 in Baden-Württemberg zahlreiche Handwerksbetriebe, Innungen und Kreishandwerkerschaften als Datenschutzbeauftragte nach der DSGVO betreuen.

Deshalb nehmen die Anwälte Juliette Descharmes und Dr. Dominik Güneri (Datenschutzbeauftragter und -auditor TÜV) den Datenschutz für die Betriebe ganzheitlich in Augenschein und verschaffen damit eine einfache und zielgerichtete Umsetzung für jeden einzelnen Betrieb.

Die Webseite wird überprüft, Rechtstexte für Kunden und Mitarbeiter umgesetzt oder auch Support bei Datenpannen und datenschutzrechtlichen Anfragen gegeben. Es gibt jährliche Mitarbeiterschulungen und natürlich eine korrekte Datenschutzerklärung. Mehr Informationen zum Service und die ausgehandelten Preise finden Sie im Download.


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Aufbewahrungsfristen für das Jahr 2024

Zu Beginn jedes neuen Jahres besteht die Möglichkeit, sich im Bereich der Unterlagen-Archivierung von sogenannten „Altlasten“ zu trennen.

Aus der Übersicht können Sie die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nach Handels- und Steuerrecht für das Jahr 2024 entnehmen. Dies bedeutet, dass Unterlagen aus Jahren vor den in der Übersicht angegebenen Daten im Jahr 2024 entsorgt werden können. Zur Abwehr bzw. Durchsetzung von zivil- bzw. öffentlich-rechtlichen Ansprüchen kann im Einzelfall (insbesondere im Hinblick auf Beweiszwecke) ggf. dennoch eine längere Aufbewahrung angezeigt sein.


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Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude / Einzelmaßnahmen (BEG-EM) Gültig ab 1. Januar 2024

Als der Bundestag am 8. September 2023 die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen hat, wurde auch verlangt, die Bundesförderung für effiziente Gebäude / Einzelmaßnahmen (BEG-EM) zu ändern. Nun hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine neue Förderrichtlinie erstellt. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 21. November dieser Richtlinie zugestimmt, die nun vom BMWK veröffentlicht wird und zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Die wesentlichen Änderungen haben wir für Sie auf Basis einer Veröffentlichung des ZDH zusammengestellt. Sobald das Ministerium die gesamte Richtlinie veröffentlicht, werden wir Sie detailliert über die Neufassung informieren.

Aber Achtung:

Die BEG-Förderung wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert, den das Bundesverfassungsgericht am 15. November 2023 für grundgesetzwidrig erklärt hat. Zwar gilt die jetzt verhängte Sperre für den KTF nach Aussage der Bundesregierung nicht für die BEG. Trotzdem bleibt unklar, wie das Förderprogramm langfristig gegenfinanziert werden soll. Hier muss die Bundesregierung jetzt schnell Maßnahmen ergreifen. Ansonsten wird die Verunsicherung bei den Betrieben und deren Kunden nicht überwunden werden können.


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Merkblatt Jugendarbeitsschutz im Betrieb

Für Jugendliche liegt die Arbeitswelt der Erwachsenen außerhalb ihrer bisherigen Erfahrungen. Sie benötigen zum Einstieg in den betrieblichen Alltag eine fachliche Anleitung und Sie bedürfen eines besonderen Schutzes bei der Arbeit, bei der Ausbildung oder im Praktikum. Bei der Beschäftigung eines Jugendlichen muss der Arbeitgeber auch die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) beachten, um Jugendliche vor den Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.

Jugendliche können als Schülerpraktikanten oder als reguläre Auszubildende im Betrieb tätig sein. Ein Merkblatt der Basiknet GmbH informiert über die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben, die bei der Beschäftigung von Jugendlichen zu beachten sind. Das Merkblatt kann im Downloadcenter des Fachverbandes von Mitgliedsbetrieben kostenlos heruntergeladen werden.

Die Basiknet GmbH ist Partner des Fachverbandes und unterstützt Betriebe mit dem Tool SHK-Arbeitssicherheit bei der Durchführung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Mitgliedsbetriebe können SHK-Arbeitssicherheit zu Sonderkonditionen nutzen.

SHK-Arbeitssicherheit basiert auf zwei Bausteinen, die auf die Bedürfnisse des SHK-Handwerks zugeschnitten sind: Dem Online-Arbeitsschutzportal über das Internet und der persönlichen Beratung bei der Ersteinrichtung des betrieblichen Arbeitsschutzes und bei der Regelbetreuung. Weitere Informationen und ein Flyer, mit dem Mitgliedsbetriebe eine unverbindliche Beratung anfordern können, finden sich ebenfalls im Downloadcenter des Fachverbandes.


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Arbeitsvertragsmuster und Zusatzvereinbarungen

Aufgrund der zum 01. August 2022 wirksam gewordenen gesetzlichen Änderung des Nachweisgesetzes hat der Fachverband SHK seine Arbeitsvertragsmuster für die Bereiche SHK und OL überarbeitet. Die vier Arbeitsvertragsmuster sowie mögliche Zusatzvereinbarungen zu den Arbeitsverträgen für gesonderte Bereiche wie Nutzung Firmenfahrzeuge, Arbeitszeitkonten, Führerschein, Fortbildung sind im Download verfügbar.

Die Zusatzvereinbarung für ein Arbeitgeberdarlehen kann bei kleineren Fortbildungen mittels Verzicht auf die monatliche Rückzahlungsrate bei Verbleib im Betrieb als einfachere Fortbildungsvereinbarung verwendet werden.


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Das neue GEG 2023ff – erste Fakten zum Entwurf der Bundesregierung

Ab 1. Januar 2024 gibt es nach dem am 19. April 2023 veröffentlichten Regierungsentwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) keine neue Heizung ohne einen mindestens 65 Prozent umfassenden erneuerbaren Energien Anteil.

Der Fachverband hat für seine Mitgliedsbetriebe Erläuterungen zur geplanten Novelle des GEG zusammengestellt, da sehr viele Anfragen von Betrieben eintreffen, die wiederum selbst Anfragen von besorgten Kunden beantworten müssen.

Aus Betriebssicht ist es ratsam, sich frühzeitig auf die zu erwartenden Änderungen einzustellen!


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Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Am 21. Juli 2023 veröffentlichte das Bundesministerium für Wohnen, Städtebau und Bauwesen (BMWSB) den Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Das Gesetz wird im Herbst im Bundestag und Bundesrat behandelt und soll zeitgleich mit dem Gebäudeenergiengesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Nachstehend finden Sie den Entwurf sowie die Stellungnahmen des ZVSHK und ZDH dazu.


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Abrechnung von Sondergeräten – Liste unterstützt Innungsfachbetriebe

Immer wieder stellt sich beim Einsatz von Sondergeräten die Frage, wie diese dem Kunden gegenüber abgerechnet werden können. Der Fachverband bietet den Mitgliedsbetrieben dafür eine Orientierungshilfe. Die Liste beinhaltet Durchschnittswerte aus verschiedenen Quellen der SHK-Branche. Daher sind die angegebenen Werte lediglich Orientierungsgrößen, die eine individuelle betriebsspezifische Kalkulation in keinem Fall ersetzen können.


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Produktkatalog 2023 des ZVSHK: Publikationen, Produkte und Hilfsmittel

Der Produktkatalog 2023 des ZVSHK enthält eine Komplettübersicht über neue Publikationen, Produkte und Hilfsmittel, die über den Onlineshop der Berufsorganisation bestellt werden können und die Innungsbetriebe bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

Die digitale Fassung bringt den User mit nur wenigen Klicks sofort von der Produktbeschreibung zum Onlineshop. Nach dem Bestellvorgang kann auf die meisten georderten Arbeitsmittel und Publikationen sofort zugegriffen werden.


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Neue Daten für den Berechnungsregen für die Dachentwässerung

Für die Bemessung der Regenwasseranlagen (Dachabläufe, Dachrinnen und Regenwasserfallleitungen) ist die örtliche Niederschlagsmenge maßgeblich. Die Bemessung erfolgt nach DIN 1986 Teil 100, Ziffer 14.2.2 für den Berechnungsregen sowie nach Ziffer 14.2.6 für die Notentwässerung.

Für die Dachentwässerung ist der Bezug der sogenannte Berechnungsregen. Der Berechnungsregen r(5,5) wird für eine Regendauer von 5 Minuten mit einer maximalen Regenmenge, die statistisch alle 5 Jahre auftreten kann, ermittelt. Für die Bemessung der Notentwässerung r(5,100) gilt eine maximale Regenmenge in 5 Minuten, die statistisch alle 100 Jahre auftreten kann.

Im Anhang A.1 der DIN 1986 Teil 100 sind die oben angeführten Regenspenden für ausgewählte Orte in Deutschland aufgeführt. Für die genaue örtliche Ermittlung der Regenspenden sind allerdings die Werte des Deutschen Wetterdienstes nach KOSTRA-DWD zu verwenden.

Zum Jahreswechsel 2022/2023 veröffentlicht die Abteilung Hydrometeorolgie des Deutschen Wetterdienstes (DWD) einen neuen Datensatz - KOSTRA-DWD-2020. Schon einige Zeit zuvor ist der vorangegangene Datensatz KOSTRA-DWD 2010 angepasst worden (KOSTRA-DWD-2010R). Im Gegensatz zum KOSTRA-DWD-2010R sind in der neuen Version 2020 auch die sehr kurzen Dauerstufen (D = 5 min) von einer teils deutlichen Anhebung betroffen.
Die Daten werden anders als bisher nun in einem kleineren Raster (5 km x 5 km) aufgeführt.
Der neue Datensatz ist ab dem 01.01.2023 gültig und wird kostenfrei über das Climate Data Center (CDC) des DWD verbreitet. Die entsprechenden Tabellen inkl. einer einfachen auf Excel basierten Berechnungsmöglichkeit befindet sich unter hier.

Für die Anwendung von Berechnungssoftware, wie der ZVSHK Fachinformation und Berechnungssoftware -Bemessung von vorgehängten und Innenliegenden Rinnen- oder anderer Software wird den Betrieben empfohlen, für die Auslegung der Dachentwässerung nicht mehr die im Programm voreingestellten Werte über die Städte zu nutzen, sondern sich vorab über die standortbezogenen Regenspenden nach KOSTRA-DWD 2020 zu informieren und die individuelle Eingabemöglichkeit des Programms zu nutzen. Der ZVSHK wird seine Berechnungssoftware schnellst möglichst anpassen.


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Nachhaltige Unternehmensführung im SHK-Betrieb: Leitfaden exklusiv für Innungsmitglieder

Nachhaltigkeit bedeutet mehr als nur Umweltschutz. Ebenso wichtig sind wirtschaftliche Stabilität und soziale Verantwortung. Dies schließt sich nicht zwangsläufig aus. Ein nachhaltiges Unternehmensimage entscheidet zukünftig sowohl verstärkt darüber, bei welchem Betrieb künftige Fachkräfte arbeiten möchten, als auch welcher Betrieb kundenseitig entsprechend lukrative Aufträge erhält.

Doch wo und wie anfangen? Der Fachverband hat einen Leitfaden exklusiv für seine Mitglieder erarbeitet, in dem er Handlungsempfehlungen gibt und Praxisbeispiele aufzeigt. Die baden-württembergischen Innungsfachbetriebe können diesen kostenlos herunterladen.

 


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Verbraucherinformation zum Austausch alter Öl- oder Gasheizungen

Was ist bei der Modernisierung von alten Öl- und Gasheizungen zu beachten?

In Baden-Württemberg muss nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ein Anteil von mindestens 15 Prozent an erneuerbarer Energie bei einem Heizkesseltausch für die neue Zentralheizungsanlage eingesetzt werden.

Gleichzeitig soll aber das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Laufe des Jahres 2023 geändert werden. Demnach soll dann ab 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Damit Betriebe ihre Kunden über den Austausch der alten Öl- und Gasheizungen optimal beraten können, hat der Fachverband eine Verbraucherinformation zusammengestellt. Diese kann als pdf-Datei ausgedruckt, online gestellt oder per Mail versendet werden. Die Word-Datei bietet Ihnen die Möglichkeit die Informationen auch auf das eigene Firmenbriefpapier auszudrucken oder mit Ihrem Logo zu versehen.


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Planen statt improvisieren mit dem CAPAX-Ressourcenplaner

Durch die hohe Nachfrage und auch wegen der erhöhten Lieferzeit von Material oder unvollständigen Lieferungen besteht im SHK-Handwerk zunehmend der Bedarf an einer langfristig ausgerichteten Kapazitätsplanung. Wer sinnvoll und übersichtlich plant, muss im laufenden Geschäft nicht permanent improvisieren. Das neue Rahmenabkommen des Fachverbandes bietet ein vielseitiges und einfach bedienbares Planungstool hierfür und dies zu Sonderkonditionen für Innungsbetriebe.

Es sind immer die gleichen Fragen, die Unternehmer und Projektleiter umtreiben:

  1. Auf welchem Stand sind die Baustellen und Projekte?
  2. Wie viele Mitarbeiter habe ich wann für welches Projekt zur Verfügung?
  3. In welchen Wochen sind wir schon an der Kapazitätsgrenze?
  4. Ab wann können wir wieder Aufträge annehmen?
  5. Wie schaffen wir es, dass alle Mitarbeiter immer Bescheid wissen, wo sie in den nächsten Wochen eingeplant sind?

Hier kommt CAPAX ins Spiel, die Kapazitäts- und Ressourcenplanung der DIGI-Software GmbH. Mit der digitalen Auftragsplantafel CAPAX erkennt man, in welcher Woche bestimmte Aufträge laufen, bis wann sie abgeschlossen sein müssen und wo sich Projekte ggf. überschneiden. Via „Ampelsystem“ zeigt die Planungssoftware die Auslastung und die noch verfügbaren Ressourcen (Mitarbeiter, Fahrzeuge, Werkzeuge) an. Damit hilft CAPAX dabei, dass jeder SHK-Unternehmer oder Bauleiter jederzeit die Kontrolle behält. Zahlreiche Schnittstellen erleichtern die Kombination mit anderen Branchenprogrammen.

Vom neu geschlossenen Rahmenabkommen zwischen dem Fachverband SHK Baden-Württemberg und der DIGI-ZEITERFASSUNG GmbH profitieren Innungsfachbetriebe in Form von Sonderkonditionen.

Weitere Informationen finden Mitglieder auf der Webseite www.digi-zeiterfassung.de.


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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Sonderseite mit allen Informationen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das neue Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Die BEG wurde zum 1. Januar 2023 novelliert.

Der Fachverband hat hierzu eine Sonderseite mit allen wichtigen Informationen zusammengestellt.
 

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