Downloadcenter

Zugriff Vorschaubild Dokumentdetails

Ausschluss der Förderung von Biomasseheizungen in KFW-Förderprogrammen

Die KFW öffnet zum Februar 2024 Förderprogramme zum klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden. Diese umfassen zum einen die

  • „Kredite 297 und 298 (ab 1,15 % p.a.) Klima¬freundlicher Neubau – Wohngebäude. Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen“ sowie den
  • „Kredit 300 (ab 0,01 % p.a.) Wohneigentum für Familien. Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen“.

Hierbei werden der Neubau und Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland gefördert. Bedingung sind das Einhalten der technischen Mindestanforderungen der Effizienzhaus-Stufe 40 (KFW Haus 40) und die Erfüllung der Anforderung an CO2-Emissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“. Weiterhin darf das Gebäude nicht mit Öl, Gas oder Biomasse, wie Holzfeuerstätten beheizt werden. Damit werden erneuerbare Energieträger, wie die Biomasse „Holz“ den fossilen Energieträgern gleichgestellt.

Das erst kürzlich rechtswirksam eingeführte Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sehen jedoch ausdrücklich die Förderung von Biomasseheizungen vor.

Hier ist die Politik gefordert, Missstände zu beseitigen und für einheitliche diskriminierungsfreie Fördertatbestände zu sorgen!!!

In der Verbändeallianz wurde ein einheitliches Vorgehen erörtert und ein entsprechendes Musterschreiben verfasst, um politische Mandatsträger zu erreichen und die Benachteiligung von Holzenergie in KFW-Förderprogrammen zu streichen.

Das Musterschreiben können Sie hier herunterladen.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Nullsteuersatz bei Photovoltaik-Anlagen

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 gilt seit dem 1.1.2023 ein Umsatzsteuersatz von null Prozent auf die Lieferung und Installation von PV-Anlagen. Seither haben sich in der Praxis neue umsatzsteuerrechtliche Fragestellungen ergeben. Sowohl das Merkblatt des Zentralverbands SHK, als auch der Praxisleitfaden des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH) geben konkrete und praxisnahe Hilfestellung zur Thematik.

Die Grundsätze des ebenfalls anhängigen BMF-Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Datenschutz: Innungsbetriebe profitieren von Rahmenabkommen

Datenschutz im Büroalltag ist nicht „Everybody's Darling“. Das wissen die Rechtsanwälte der AdviZZr Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Pforzheim, die seit 2018 in Baden-Württemberg zahlreiche Handwerksbetriebe, Innungen und Kreishandwerkerschaften als Datenschutzbeauftragte nach der DSGVO betreuen.

Deshalb nehmen die Anwälte Juliette Descharmes und Dr. Dominik Güneri (Datenschutzbeauftragter und -auditor TÜV) den Datenschutz für die Betriebe ganzheitlich in Augenschein und verschaffen damit eine einfache und zielgerichtete Umsetzung für jeden einzelnen Betrieb.

Die Webseite wird überprüft, Rechtstexte für Kunden und Mitarbeiter umgesetzt oder auch Support bei Datenpannen und datenschutzrechtlichen Anfragen gegeben. Es gibt jährliche Mitarbeiterschulungen und natürlich eine korrekte Datenschutzerklärung. Mehr Informationen zum Service und die ausgehandelten Preise finden Sie im Download.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Aufbewahrungsfristen für das Jahr 2024

Zu Beginn jedes neuen Jahres besteht die Möglichkeit, sich im Bereich der Unterlagen-Archivierung von sogenannten „Altlasten“ zu trennen.

Aus der Übersicht können Sie die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nach Handels- und Steuerrecht für das Jahr 2024 entnehmen. Dies bedeutet, dass Unterlagen aus Jahren vor den in der Übersicht angegebenen Daten im Jahr 2024 entsorgt werden können. Zur Abwehr bzw. Durchsetzung von zivil- bzw. öffentlich-rechtlichen Ansprüchen kann im Einzelfall (insbesondere im Hinblick auf Beweiszwecke) ggf. dennoch eine längere Aufbewahrung angezeigt sein.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude / Einzelmaßnahmen (BEG-EM) Gültig ab 1. Januar 2024

Als der Bundestag am 8. September 2023 die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen hat, wurde auch verlangt, die Bundesförderung für effiziente Gebäude / Einzelmaßnahmen (BEG-EM) zu ändern. Nun hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine neue Förderrichtlinie erstellt. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 21. November dieser Richtlinie zugestimmt, die nun vom BMWK veröffentlicht wird und zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Die wesentlichen Änderungen haben wir für Sie auf Basis einer Veröffentlichung des ZDH zusammengestellt. Sobald das Ministerium die gesamte Richtlinie veröffentlicht, werden wir Sie detailliert über die Neufassung informieren.

Aber Achtung:

Die BEG-Förderung wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert, den das Bundesverfassungsgericht am 15. November 2023 für grundgesetzwidrig erklärt hat. Zwar gilt die jetzt verhängte Sperre für den KTF nach Aussage der Bundesregierung nicht für die BEG. Trotzdem bleibt unklar, wie das Förderprogramm langfristig gegenfinanziert werden soll. Hier muss die Bundesregierung jetzt schnell Maßnahmen ergreifen. Ansonsten wird die Verunsicherung bei den Betrieben und deren Kunden nicht überwunden werden können.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Merkblatt Jugendarbeitsschutz im Betrieb

Für Jugendliche liegt die Arbeitswelt der Erwachsenen außerhalb ihrer bisherigen Erfahrungen. Sie benötigen zum Einstieg in den betrieblichen Alltag eine fachliche Anleitung und Sie bedürfen eines besonderen Schutzes bei der Arbeit, bei der Ausbildung oder im Praktikum. Bei der Beschäftigung eines Jugendlichen muss der Arbeitgeber auch die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) beachten, um Jugendliche vor den Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.

Jugendliche können als Schülerpraktikanten oder als reguläre Auszubildende im Betrieb tätig sein. Ein Merkblatt der Basiknet GmbH informiert über die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben, die bei der Beschäftigung von Jugendlichen zu beachten sind. Das Merkblatt kann im Downloadcenter des Fachverbandes von Mitgliedsbetrieben kostenlos heruntergeladen werden.

Die Basiknet GmbH ist Partner des Fachverbandes und unterstützt Betriebe mit dem Tool SHK-Arbeitssicherheit bei der Durchführung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Mitgliedsbetriebe können SHK-Arbeitssicherheit zu Sonderkonditionen nutzen.

SHK-Arbeitssicherheit basiert auf zwei Bausteinen, die auf die Bedürfnisse des SHK-Handwerks zugeschnitten sind: Dem Online-Arbeitsschutzportal über das Internet und der persönlichen Beratung bei der Ersteinrichtung des betrieblichen Arbeitsschutzes und bei der Regelbetreuung. Weitere Informationen und ein Flyer, mit dem Mitgliedsbetriebe eine unverbindliche Beratung anfordern können, finden sich ebenfalls im Downloadcenter des Fachverbandes.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Arbeitsvertragsmuster und Zusatzvereinbarungen

Aufgrund der zum 01. August 2022 wirksam gewordenen gesetzlichen Änderung des Nachweisgesetzes hat der Fachverband SHK seine Arbeitsvertragsmuster für die Bereiche SHK und OL überarbeitet. Die vier Arbeitsvertragsmuster sowie mögliche Zusatzvereinbarungen zu den Arbeitsverträgen für gesonderte Bereiche wie Nutzung Firmenfahrzeuge, Arbeitszeitkonten, Führerschein, Fortbildung sind im Download verfügbar.

Die Zusatzvereinbarung für ein Arbeitgeberdarlehen kann bei kleineren Fortbildungen mittels Verzicht auf die monatliche Rückzahlungsrate bei Verbleib im Betrieb als einfachere Fortbildungsvereinbarung verwendet werden.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Das neue GEG 2023ff – erste Fakten zum Entwurf der Bundesregierung

Ab 1. Januar 2024 gibt es nach dem am 19. April 2023 veröffentlichten Regierungsentwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) keine neue Heizung ohne einen mindestens 65 Prozent umfassenden erneuerbaren Energien Anteil.

Der Fachverband hat für seine Mitgliedsbetriebe Erläuterungen zur geplanten Novelle des GEG zusammengestellt, da sehr viele Anfragen von Betrieben eintreffen, die wiederum selbst Anfragen von besorgten Kunden beantworten müssen.

Aus Betriebssicht ist es ratsam, sich frühzeitig auf die zu erwartenden Änderungen einzustellen!


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Am 21. Juli 2023 veröffentlichte das Bundesministerium für Wohnen, Städtebau und Bauwesen (BMWSB) den Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Das Gesetz wird im Herbst im Bundestag und Bundesrat behandelt und soll zeitgleich mit dem Gebäudeenergiengesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Nachstehend finden Sie den Entwurf sowie die Stellungnahmen des ZVSHK und ZDH dazu.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Tarifverhandlungen 2023

Im März 2023 wurden die Tarifverhandlungen für die neuen (Lohn-) Tarifverträge erfolgreich abgeschlossen. Zur Information der Mitgliedsbetriebe finden Sie hier die vorliegenden Tarifinformationen in Form des Tarifrundschreibens vom 19.04.2023 und die Aufstellung der Lohnberechnung der kaufmännischen Angestellten und Meister für die einzelnen Lohngruppen. Die neuen Tarifverträge werden sobald diese vorliegen eingestellt.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Abrechnung von Sondergeräten – Liste unterstützt Innungsfachbetriebe

Immer wieder stellt sich beim Einsatz von Sondergeräten die Frage, wie diese dem Kunden gegenüber abgerechnet werden können. Der Fachverband bietet den Mitgliedsbetrieben dafür eine Orientierungshilfe. Die Liste beinhaltet Durchschnittswerte aus verschiedenen Quellen der SHK-Branche. Daher sind die angegebenen Werte lediglich Orientierungsgrößen, die eine individuelle betriebsspezifische Kalkulation in keinem Fall ersetzen können.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Produktkatalog 2023 des ZVSHK: Publikationen, Produkte und Hilfsmittel

Der Produktkatalog 2023 des ZVSHK enthält eine Komplettübersicht über neue Publikationen, Produkte und Hilfsmittel, die über den Onlineshop der Berufsorganisation bestellt werden können und die Innungsbetriebe bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

Die digitale Fassung bringt den User mit nur wenigen Klicks sofort von der Produktbeschreibung zum Onlineshop. Nach dem Bestellvorgang kann auf die meisten georderten Arbeitsmittel und Publikationen sofort zugegriffen werden.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Neue Daten für den Berechnungsregen für die Dachentwässerung

Für die Bemessung der Regenwasseranlagen (Dachabläufe, Dachrinnen und Regenwasserfallleitungen) ist die örtliche Niederschlagsmenge maßgeblich. Die Bemessung erfolgt nach DIN 1986 Teil 100, Ziffer 14.2.2 für den Berechnungsregen sowie nach Ziffer 14.2.6 für die Notentwässerung.

Für die Dachentwässerung ist der Bezug der sogenannte Berechnungsregen. Der Berechnungsregen r(5,5) wird für eine Regendauer von 5 Minuten mit einer maximalen Regenmenge, die statistisch alle 5 Jahre auftreten kann, ermittelt. Für die Bemessung der Notentwässerung r(5,100) gilt eine maximale Regenmenge in 5 Minuten, die statistisch alle 100 Jahre auftreten kann.

Im Anhang A.1 der DIN 1986 Teil 100 sind die oben angeführten Regenspenden für ausgewählte Orte in Deutschland aufgeführt. Für die genaue örtliche Ermittlung der Regenspenden sind allerdings die Werte des Deutschen Wetterdienstes nach KOSTRA-DWD zu verwenden.

Zum Jahreswechsel 2022/2023 veröffentlicht die Abteilung Hydrometeorolgie des Deutschen Wetterdienstes (DWD) einen neuen Datensatz - KOSTRA-DWD-2020. Schon einige Zeit zuvor ist der vorangegangene Datensatz KOSTRA-DWD 2010 angepasst worden (KOSTRA-DWD-2010R). Im Gegensatz zum KOSTRA-DWD-2010R sind in der neuen Version 2020 auch die sehr kurzen Dauerstufen (D = 5 min) von einer teils deutlichen Anhebung betroffen.
Die Daten werden anders als bisher nun in einem kleineren Raster (5 km x 5 km) aufgeführt.
Der neue Datensatz ist ab dem 01.01.2023 gültig und wird kostenfrei über das Climate Data Center (CDC) des DWD verbreitet. Die entsprechenden Tabellen inkl. einer einfachen auf Excel basierten Berechnungsmöglichkeit befindet sich unter hier.

Für die Anwendung von Berechnungssoftware, wie der ZVSHK Fachinformation und Berechnungssoftware -Bemessung von vorgehängten und Innenliegenden Rinnen- oder anderer Software wird den Betrieben empfohlen, für die Auslegung der Dachentwässerung nicht mehr die im Programm voreingestellten Werte über die Städte zu nutzen, sondern sich vorab über die standortbezogenen Regenspenden nach KOSTRA-DWD 2020 zu informieren und die individuelle Eingabemöglichkeit des Programms zu nutzen. Der ZVSHK wird seine Berechnungssoftware schnellst möglichst anpassen.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Nachhaltige Unternehmensführung im SHK-Betrieb: Leitfaden exklusiv für Innungsmitglieder

Nachhaltigkeit bedeutet mehr als nur Umweltschutz. Ebenso wichtig sind wirtschaftliche Stabilität und soziale Verantwortung. Dies schließt sich nicht zwangsläufig aus. Ein nachhaltiges Unternehmensimage entscheidet zukünftig sowohl verstärkt darüber, bei welchem Betrieb künftige Fachkräfte arbeiten möchten, als auch welcher Betrieb kundenseitig entsprechend lukrative Aufträge erhält.

Doch wo und wie anfangen? Der Fachverband hat einen Leitfaden exklusiv für seine Mitglieder erarbeitet, in dem er Handlungsempfehlungen gibt und Praxisbeispiele aufzeigt. Die baden-württembergischen Innungsfachbetriebe können diesen kostenlos herunterladen.

 


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Finanzielle Unterstützung für Unternehmen

Nähergehende Informationen zum aktuellen Liquiditätskredit sowie bestehenden Förderprogrammen bei anstehenden Digitalisierungsvorhaben hat der Fachverband zusammengefasst.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Förderprogramme zur Digitalisierung

Betriebe habe die Möglichkeit für ihr Digitalisierungsvorhaben Förderungen von Bund und Land in Anspruch zu nehmen. Wer ist antragsberechtigt? Was wird gefördert? Wie wird gefördert? Der Fachverband hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Verbraucherinformation zum Austausch alter Öl- oder Gasheizungen

Was ist bei der Modernisierung von alten Öl- und Gasheizungen zu beachten?

In Baden-Württemberg muss nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ein Anteil von mindestens 15 Prozent an erneuerbarer Energie bei einem Heizkesseltausch für die neue Zentralheizungsanlage eingesetzt werden.

Gleichzeitig soll aber das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Laufe des Jahres 2023 geändert werden. Demnach soll dann ab 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Damit Betriebe ihre Kunden über den Austausch der alten Öl- und Gasheizungen optimal beraten können, hat der Fachverband eine Verbraucherinformation zusammengestellt. Diese kann als pdf-Datei ausgedruckt, online gestellt oder per Mail versendet werden. Die Word-Datei bietet Ihnen die Möglichkeit die Informationen auch auf das eigene Firmenbriefpapier auszudrucken oder mit Ihrem Logo zu versehen.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Planen statt improvisieren mit dem CAPAX-Ressourcenplaner

Durch die hohe Nachfrage und auch wegen der erhöhten Lieferzeit von Material oder unvollständigen Lieferungen besteht im SHK-Handwerk zunehmend der Bedarf an einer langfristig ausgerichteten Kapazitätsplanung. Wer sinnvoll und übersichtlich plant, muss im laufenden Geschäft nicht permanent improvisieren. Das neue Rahmenabkommen des Fachverbandes bietet ein vielseitiges und einfach bedienbares Planungstool hierfür und dies zu Sonderkonditionen für Innungsbetriebe.

Es sind immer die gleichen Fragen, die Unternehmer und Projektleiter umtreiben:

  1. Auf welchem Stand sind die Baustellen und Projekte?
  2. Wie viele Mitarbeiter habe ich wann für welches Projekt zur Verfügung?
  3. In welchen Wochen sind wir schon an der Kapazitätsgrenze?
  4. Ab wann können wir wieder Aufträge annehmen?
  5. Wie schaffen wir es, dass alle Mitarbeiter immer Bescheid wissen, wo sie in den nächsten Wochen eingeplant sind?

Hier kommt CAPAX ins Spiel, die Kapazitäts- und Ressourcenplanung der DIGI-Software GmbH. Mit der digitalen Auftragsplantafel CAPAX erkennt man, in welcher Woche bestimmte Aufträge laufen, bis wann sie abgeschlossen sein müssen und wo sich Projekte ggf. überschneiden. Via „Ampelsystem“ zeigt die Planungssoftware die Auslastung und die noch verfügbaren Ressourcen (Mitarbeiter, Fahrzeuge, Werkzeuge) an. Damit hilft CAPAX dabei, dass jeder SHK-Unternehmer oder Bauleiter jederzeit die Kontrolle behält. Zahlreiche Schnittstellen erleichtern die Kombination mit anderen Branchenprogrammen.

Vom neu geschlossenen Rahmenabkommen zwischen dem Fachverband SHK Baden-Württemberg und der DIGI-ZEITERFASSUNG GmbH profitieren Innungsfachbetriebe in Form von Sonderkonditionen.

Weitere Informationen finden Mitglieder auf der Webseite www.digi-zeiterfassung.de.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Sonderseite mit allen Informationen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das neue Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Die BEG wurde zum 1. Januar 2023 novelliert.

Der Fachverband hat hierzu eine Sonderseite mit allen wichtigen Informationen zusammengestellt.
 

Kein Download verfügbar.

Verbraucherinformation zur EnSimiMaV

Der Fachverband hat zur Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) eine Verbraucherinformation erstellt.

Darin wird auf die Anforderungen der Verordnung wie:

1.    Heizungsprüfung
2.    Heizungsoptimierung
3.    Durchführung des hydraulischen Abgleichs

für gasbeheizte Wohn- und Nichtwohngebäude eingegangen.

Damit Betriebe ihre Kunden über die EnSimiMaV optimal beraten können, hat der Fachverband eine Verbraucherinformation zusammengestellt. Diese kann als pdf-Datei ausgedruckt, online gestellt oder per Mail versendet werden. Die Word-Datei bietet Ihnen die Möglichkeit die Informationen auch auf das eigene Firmenbriefpapier auszudrucken oder mit Ihrem Logo zu versehen.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Steuerliche Förderung nach §35c EStG

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung fördert das Bundesministerium für Finanzen seit dem 1. Januar 2020 unterschiedliche Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, nach §35c des Einkommensteuergesetzes (EStG). Neben dem Gesetzestext detailliert die Energetische Sanierungsmaßnahme Verordnung (ESanMV) die Konditionen und die technischen Mindestanforderungen für die Förderung.

Für das Förderprogramm gibt es besondere Formulare für die Fachunternehmererklärung („Bescheinigung Fachunternehmererklärung“ und „Bescheinigung Personen mit Ausstellberechtigung“). Eine FAQ-Liste zum Förderprogramm vom Bundesfinanzministerium steht auch zur Verfügung. Da das Förderprogramm dem BEG angeglichen wurde, wurden die Dokumenten im Laufe des Jahres 2021 aktualisiert. Wichtig dabei ist der Zeitpunkt wann die energetische Sanierungsmaßahme begonnen wurde. Das Datum in den Dateinamen für die Bescheinigungen und die ESanMV weist darauf hin, damit es klar ist welche Version des Dokumentes anzuwenden ist.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Befristeter Weiterbetrieb von alten Einzelfeuerstätten nun auch in Baden-Württemberg möglich

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat am 15. Dezember 2022 mit einem Vollzugsschreiben an die zuständigen Regierungspräsidien sowie unteren Verwaltungsbehörden bekannt gegeben, dass Einzelfeuerstätten, die den Anforderungen der 1. BImSchV nicht mehr entsprechen und nach den Anforderungen der §§ 25 bzw. 26 der 1. BImSchV außer Betrieb genommen wurden mussten, befristet bis zum 31. Mai 2022 weiter betrieben werden dürfen.

Die Voraussetzung dafür ist, dass die Feuerstätte noch betriebsbereit an einen Schornstein angeschlossen sein muss. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wurde die Feuerstätte bei der Außerbetriebnahme demontiert greift die Ausnahme nicht. Ein Wiederanschließen der Feuerstätte an den Schornstein im Rahmen der Regelungen des Vollzugsschreibens ist ausgeschlossen.

Weiterhin muss der Feuerstättenbetreiber im Vorfeld einen Ausnahmeantrag gemäß § 22 der 1. BImSchV bei der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde (i.d.R. das Landratsamt, die untere Immissionsschutzbehörde) stellen. Die jeweilige untere Verwaltungsbehörde legt im Bewilligungsbescheid die jeweiligen Einzelheiten fest, unter denen die Ausnahme genehmigt wird. Außerdem muss der zuständigen bevollmächtigte Schornsteinfeger:in in Kenntnis gesetzt werden, dass die Feuerstätte wieder betrieben wird. In der Folge muss er wiederum einen Feuerstättenbescheid erstellen sowie die Anlage in das Kehrbuch aufnehmen.

Die Feuerstätten müssen nach Ablauf der Frist, also ab 1. Juni 2023 wieder gemäß den Vorgaben der §§ 25 und 26 der 1. BImSchV außer Betrieb genommen werden.

Die Konsequenz aus der Regelung ist, dass nichts verallgemeinert werden kann. Jede kommunale Behörde entscheidet, ob oder ob nicht und wenn ja unter welchen Bedingungen. Es bleibt also auch zum Jahresausklang „spannend“.

Das Vollzugsschreiben des Umweltministeriums sowie die Mustervorlage zur Antragstellung finden Sie im Download.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Weihnachtsgeld – letzte Fragen einfach geklärt

Der ein oder die andere mag es schon nahezu ausgegeben haben, bei manchen gibt es aber noch Unsicherheiten oder Fragen bezüglich der Ansprüche auf Weihnachtsgeld. Das Referat Recht hat für Sie nochmal alle Fälle und Fragestellungen in einem Dokument zusammengefasst


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

EnSimiMaV: Verordnung zum Energiesparen bei Erdgasheizungen

Das Bundeskabinett hat am 24. August 2022 zwei Energiesicherungs-Verordnungen zugestimmt. Beide Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) und sollen einen weiteren Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit leisten. Da das SHK- und OL-Handwerk lediglich von der Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV)
betroffen ist, hat der Fachverband deren Konsequenzen für die Fachbetriebe aufbereitet.

Die EnSimiMaV wurde am 16. September 2022 vom Bundesrat verabschiedet und ist ab dem 01.10.2022 anzuwenden. Sie hat eine Geltungsdauer von 24 Monaten.

Als weitere Hilfestellungen sind die Fachregeln zur Optimierung von Heizungsanlagen und zum Hydraulischen Abgleich hier aufgeführt ebenso wie eine Checkliste für die Durchführung und Dokumentation (im Word-Format und als beschreibbare pdf-Datei).

Für die im Serviceportal SHK registrierten SHK-Mitgliedsbetriebe stellt der ZVSHK demnächst zusätzlich noch eine Abfragestrecke "Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich" zur Verfügung, so dass die verpflichteten Gebäudeeigentümer die Heizungsprüfung und den hydraulischen Abgleich auch digital anfordern können.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Mit der Kfz-Flottenversicherung Ihren Fuhrpark optimal absichern

Mit Ihren Firmenfahrzeugen sind Sie den ganzen Tag im Einsatz und müssen sich auf Ihren Fuhrpark verlassen können. Deshalb ist es wichtig, sich umfassend abzusichern, um im Schadensfall keine Sorge haben zu müssen.

Mit der Kfz-Versicherung unseres Kooperationspartners Helmsauer steht Ihnen eine interessante Lösung zur Verfügung.

Bei einem Stückkostenmodell können Sie bereits vorab mit den auf Sie zukommenden Kosten kalkulieren. Hierbei gelten die Regelungen der Schadenfreiheitsklassen nicht. Wobei Sie dennoch den Umfang des Versicherungsschutzes der einzelnen Fahrzeuge bestimmen können.

Mehr Informationen finden Sie im Flyer.
 


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

weitere Dokumente