Nahwärmeversorgung

In Baden-Württemberg werden verstärkt komplette Neubaugebiete mit einer s.g. Nahwärmeversorgung ausgerüstet. Dabei werden die einzelnen Gebäude von einer Heizzentrale über Rohrleitungen mit Wärme für Heizung und Warmwasser versorgt. Das bedeutet, in den einzelnen Gebäuden wird kein Heizkessel mehr installiert, sondern nur noch eine Wärmeübergabestation.

 

Eigentlich ein Vorteil, könnte man denken, da sich die einzelnen Bewohner nicht mehr selbst um ihre Heizung kümmern müssen. Weiterhin soll diese Nahwärmeversorgung auch weniger umweltbelastend sein, als wenn in jedem Gebäude eine eigene Heizung stehen würde.

 

In aller Regel besteht bei diesen Baugebieten mit einer Nahwärmeversorgung auch ein s.g. "Anschluß- und Benutzungszwang". Das bedeutet, ein Bauherr darf keinen eigenen Heizkessel in seinem Gebäude aufstellen, sondern muß diese Nahwärmeversorgung benützen und die entsprechenden Energiekosten dafür bezahlen.

Ein Vergleich bringt es an den Tag. Die durchschnittlichen Kosten für diese Form der Wärmeversorgung betragen zwischen 12 bis 15 Pfennig pro kWh für die bezogene Wärme. Im Vergleich dazu kosten den Häuslesbauer mit eigener Heizung bei einer Heizölversorgung die kWh ca. 4 bis 5 Pfennig und bei einer Erdgasversorgung die kWh ca. 6 bis 7 Pfennige.

 

Die Bewohner von Gebieten mit Nahwärmeversorgung zahlen wesentlich mehr für Heizung und Warmwasserbereitung, als wenn dies in eigener Regie über einen eigenen Heizkessel erfolgen würde.

 

Zudem verlangen die Gemeinden bei diesen Neubaugebieten einen Baukostenzuschuß für die Nahwärmeversorgung, der sich in der Größenordnung von DM 2.000,-- für eine Wohnung bis zu DM 5.000,-- für ein Einfamilienhaus belaufen kann.

Der Hinweis der Gemeinden, daß die Nahwärmeversorgung weniger umweltbelastend sei, als eine dezentrale Beheizung, trifft nicht zu. Es sind heute moderne Öl- oder Gasheizkessel auf dem Markt, die einen Jahresnutzungsgrad von 90 % und darüber haben. Bei den Schadstoffemissionen werden zum Teil die strengen Werte des Umweltzeichens "Blauer Engel" sogar noch unterschritten.

 

Eine Nahwärmeversorgung mit Anschluß- und Benutzungszwang ist auch unter den ordnungspolitischen Gesichtspunkten äußerst fraglich. Der Verbraucher muß den Preis zahlen und hat keine Wahlmöglichkeit des Energieträgers.

 

Wenn dazu noch die Kosten einer Nahwärmeversorgung für den Verbraucher deutlich teurer sind, als bei einer dezentralen Beheizung, muß wirklich die Frage nach dem Sinn einer Nahwärmeversorgung gestellt werden.