Bei Hochwasser - Schluss mit Abwasser im Keller

Die Unwetter treten in immer kürzer werdenden Abständen auf und lassen so manchen Keller überfluten. Die dadurch angerichteten, individuellen und volkswirtschaftlichen Schäden sind enorm. Untersuchungen zeigen, dass in vielen Fällen zumindest eine Absicherung gegen Rückstauwasser aus den Abwasserkanälen möglich ist. Dies tut auch versicherungstechnisch not, denn die Versicherer lehnen eine Übernahme der Kosten ab, wenn die Überflutung wegen fehlender Rückstausicherung erfolgte.

 

Oftmals genügt der Einbau eines Rückstauverschlusses, den es in verschiedenen Ausführungen (mechanisch oder elektrisch) gibt. Dadurch wird der Rückstau durch den Abwasserkanal ins Gebäude unterbunden. Neben Rückstauventilen sind auch Hebeanlagen seit Jahren zum Schutz der Gebäude im Einsatz. Hebeanlagen befördern das Abwasser in den Kanal, und verhindern das Rückfließen des Schmutzwassers ins Gebäude.

Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse gibt es in allen erforderlichen Größen für das Einfamilienhaus, für gesamte Wohngebiete, für kleinere Gewerbegebiete und für große Industrieanlagen. Insbesondere bei Neubauanlagen in hochwassergefährdeten Gebieten sollte grundsätzlich der Einbau einer Hebeanlage in Erwägung gezogen werden. Vor allem, wenn die Kellerräume unterhalb der Rückstauebene (meist die Straßenhöhe) liegen.

 

Bei bestehenden Gebäuden ist es einfacher und langfristig günstiger, die Umbauarbeiten durchzuführen, als nach jedem größeren Unwetter den Keller auszupumpen und ggf. erhebliche Kosten für die Instandsetzung der Kellerräume aufzuwenden.

 

Über Zweckmäßigkeit und Installation von Hebeanlagen und Rückstauverschlüssen berät Sie gerne der zuständige Fachbetrieb der Sanitär-Heizung-Klima-Innung. Sie erkennen ihn am blau-rot-gelben Eckring.