2015: Alte Kaminöfen müssen raus

Ältere Kaminöfen überschreiten oft die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Für vor dem Jahr 1975 errichtete Anlagen mit zu hohen Werten ist die Schonfrist seit dem 31. Dezember 2014 beendet, darauf weist das Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg hin.

Festgelegt sind die Anforderungen in der im Jahr 2010 novellierten Bundes-Immissionsschutzverordnung, kurz 1. BlmSchV. Demnach müssen Kaminöfen, Kachelöfen und Herde strengere Auflagen erfüllen. „Die mit Holz befeuerten Wärmespender dürfen einen Staubgrenzwert von 0,15 Gramm pro Kubikmeter und einen Kohlenmonoxid-Grenzwert von 4 Gramm pro Kubikmeter nicht überschreiten“, so Petra Hegen von Zukunft Altbau. Für Anlagen, die bis 1985 errichtet wurden, gilt das Stichdatum Ende 2017, für vor 1995 errichtete Ende 2020. Der Nachweis wird über die Herstellerbescheinigung (Typprüfung) oder per Messung erbracht.

Bei Heizeinsätzen von Kachelöfen, Heizkaminen oder sonstigen ummauerten Feuerstätten kann die Anlage unter Umständen mit einem zugelassenen Staubfilter nachgerüstet werden. „Sinnvoller ist aber immer der Austausch, da moderne Feuerstätten höhere Wirkungsgrade haben und dadurch weniger Holz benötigen“, rät Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär Heizung Klima Baden-Württemberg. Sei zudem der CO-Gehalt zu hoch, helfe auch eine Filternachrüstung nicht. Wer trotzdem nachrüsten kann und will, sollte sich an einen Fachmann mit Knowhow aus dem Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerk wenden.

Informationen: www.zukunftsaltbau.de, www.eckring.de