2014 – was erwartet uns rund um die Gebäudetechnik?

(Quelle: co2online GmbH)

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Ob bei Heizkesseln oder Klimaanlagen – 2014 tut sich viel. Welche Gesetze sich ändern, wo die Kosten steigen und für was es neue Fördergelder gibt, hat die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online zusammengestellt.

Warmwasserzähler: Die Heizkostenverordnung von 2009 schreibt vor, dass ab 2014 in Mehrfamilienhäusern ein separater Wärmemengenzähler eingebaut sein muss. Dieser soll die Energiemenge für die zentrale Warmwasserbereitung exakt bestimmen. Ist keiner vorhanden, können Mieter den Anteil der Wärmekosten, der nicht auf diese Weise erfasst wurde, pauschal um 15 Prozent kürzen.

Energieausweis für Gebäude: Ab Mai tritt die EnEV 2014 in Kraft. Sie schreibt neue Energieausweise für Immobilien vor, die den Energieeffizienzstandard der Wohngebäude angeben.

Neubauten: Die EnEV-Novelle schreibt außerdem vor, dass Neubauten ab 1. Mai mit 20 bis 25 Prozent weniger Energie auskommen müssen als bisher erlaubt.

Heizkessel: Ende dieses Jahres läuft die Nachrüstpflicht für alte Heizkessel ab. Danach dürfen Konstanttemperaturkessel, die vor 1985 produziert wurden, nicht mehr eingesetzt werden.

Gewerbliche Kälte- und Klimaanlagen:  Die Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen wurde zum 1. Januar 2014 vereinfacht und der Bereich der förderfähigen Anlagen ausgedehnt. Anträge können ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Weitere Informationen: www.co2online.de