"Sanierungsfälle" in baden-württembergischen Heizungskellern

Ein Blick in die baden-württembergischen Heizkeller zeigt: gut 600.000 Öl- und Gasfeuerstätten sind 15 Jahre und älter. Für diese Veteranen wird es in der nächsten Zeit eng, da sich seit Jahren die Grenz- und Abgaswerte für die Feuerungsstätten verschärfen. Ziel der Bundesregierung ist es, den individuellen Energieverbrauch zu senken.

Jede dritte Heizanlage ist "in die Jahre" gekommen und damit "pflegebedürftig". Für deren Eigentümer bleibt die Bundesimmissions-Schutzverordnung (BImSchV) weiterhin interessant. Sie legt unter anderem die Abgasverluste, die eine Heizanlage aufweisen darf, fest. Seit November 2002 gelten nach dieser Verordnung bereits neue Grenzwerte und im November 2004 wird die nächste Stufe eingeläutet. Dann müssen auch die Kessel, die bisher auf Grund der geringen Abweichung geschont wurden, die Grenzwerte einhalten.

 

Der Besitzer der jeweiligen Heizungsanlage findet eine Bescheinigung des Kaminfegers auf seinem Heizkessel. Diese Messergebnisse zeigen deutlich, in welchen "Abgasregionen" sich die jeweilige Heizanlage bewegen darf. Die Schornsteinfeger kontrollieren die Abgasverlustwerte, während der Hausbesitzer dafür verantwortlich ist, dass seine Anlage den Richtwerten entspricht.

 

Abgasverlust, das heißt die Energie, die ungenutzt durch den Schornstein verschwindet, belastet nicht nur die Umwelt sondern auch die private Haushaltskasse. Heizanlagen, die nicht gewartet werden, verrußen und verbrauchen dadurch wesentlich mehr Brennstoff. Eine Rußschicht von 1,5 - 2 Millimeter bewirkt bereits einen Anstieg des Brennstoffverbrauchs um satte sieben Prozent. Durch den Einbau moderner Anlagen kann den Verbrauch bis zu dreißig Prozent gesenkt werden. Die Heizungsfachbetriebe der Innung - zu erkennen am blau-rot-gelben Eckring - beraten unverbindlich zu den Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung und auch über die Vorteile einer Heizungsmodernisierung oder eines Wartungsvertrags.