Forderungen des Handwerks zur Kommunalwahl

Grafik: Handwerk BW

Im Vorfeld der Kommunalwahl in Baden-Württemberg am 9. Juni hat Handwerk BW einen Katalog mit 15 Forderungen herausgegeben, die das Handwerk in den Städten und Gemeinden des Landes stärken sollen. Diese reichen von Handwerker-Parkausweisen über eine Modernisierung der Schulen bis zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Seine Mitglieder ruft Handwerk BW dazu auf, diese Forderungen mit Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkampf zu übermitteln und darüber zu diskutieren. Mit mehr als 140.000 Betrieben und damit mehr als 800.000 Beschäftigten ist das Handwerk ein bedeutender Faktor im Land und in den einzelnen Kommunen.

„Das Handwerk findet wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig kommunal statt. Die Handwerker leben, arbeiten und sind unterwegs auf dem Land und in der Stadt, dort ist ihre Heimat. Deshalb setzen wir uns auch in Zukunft für eine starke Partnerschaft von Handwerk und Kommunen ein “, sagt Handwerk BW-Präsident Rainer Reichhold. „Nur wenn ein Ort attraktiv ist für Unternehmen und deren Mitarbeiter, dann ist er zukunftsfähig. Wo sich keine leistungsfähigen Schulen finden, Parkraum für Handwerksfahrzeuge Mangelware ist, wo es nur schlechten Handyempfang oder überteuerte Wohnungen gibt, da siedelt sich kein neuer Betrieb an, da wollen oder können Fachkräfte nicht leben. Mit unseren Forderungen zur Kommunalwahl möchten wir den Kommunen aufzeigen, was es braucht, damit ihnen das Handwerk auch in Zukunft erhalten bleibt.“ Dazu gehört aus Sicht des SHK-Handwerks ganz besonders auch die Umsetzung der Energiewende mit dem Handwerk. „Die Gestaltung eines freien, technologieoffenen Wärmemarktes auf Basis marktwirtschaftlicher Strukturen ist ein zentrales Anliegen des Handwerks. Einen Anschluss- und Benutzerzwang lehnen wir ab, da dadurch Monopolstrukturen bei der Energieversorgung aufgebaut werden“, zitiert Fachverbandshauptgeschäftsführer Wolfgang Becker einen für die Branche herausragenden Punkte. Den Flyer mit den 15 Forderungen hat Handwerk BW auch online veröffentlicht, er kann unter t1p.de/wahl24 abgerufen werden.