Neue Förderrichtlinie BEG 2024

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Wie bereits berichtet, gilt ab 1. Januar 2024 die neue Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG – EM). Diese neue Förderrichtline soll Ende 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Leider hat sich die Neufassung der für unser SHK-Handwerk wichtigen Förderrichtlinie erheblich verzögert. Wir wollen dennoch die SHK-Betriebe frühzeitig über die anstehenden Änderungen informieren, auch wenn noch nicht alle Fragen geklärt sind.

Eine Erläuterung der neuen Förderrichtlinien und die Richtlinie als Entwurfsfassung vom 20.12.2023 (unter Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) finden Sie auf der Sonderseite BEG im Mitgliederbereich.

Wir werden Anfang Januar 2024, wenn weitere Erläuterungen zur BEG durch das BMWK erfolgen, die Erläuterung aktualisieren.