Aktuelle Mitgliederinformation zum Gebäudeenergiegesetz

Grafik: FV SHK BW

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05. Juli 2023 plant, nach aktuellen Medienberichten, die Ampelkoalition auf eine Sondersitzung in der Sommerpause zu verzichten und stattdessen den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes erst im September in zweiter und dritter Lesung zu beraten. Das verlängert die Zeit der Unsicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie des SHK-Handwerks erneut. Es ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht klar, ob im Rahmen der parlamentarischen Beratungen noch weitere Änderungen gemacht werden oder ob das Gesetz in der Version vom 30.06.2023 verabschiedet wird. Ohnehin gab es aufgrund der Verknüpfung zum Wärmeplanungsgesetz insbesondere in Baden-Württemberg eine große Unsicherheit, welches Heizsystem wo eingebaut werden darf.

Vor dem Hintergrund bestehender rechtlicher Risiken empfiehlt der Fachverband zum jetzigen Zeitpunkt auf die Planung von fossilen Heizungen (Öl- und Gasheizungen), die nicht zuverlässig bis zum 31.12.2023 eingebaut werden können, bis auf weiteres zu verzichten.

Auf Grund der politischen Gemengelage sind momentan verlässliche Aussagen zu den Inhalten des GEG und möglichen Konsequenzen nicht rechtssicher möglich. Insoweit bitten wir Sie um Ihr Verständnis und bis zur Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag, vermutlich im September 2023, von Anfragen zum künftigen GEG abzusehen. Der Fachverband wird zeitnah nach Verabschiedung im Bundestag und Genehmigung durch den Bundesrat im Herbst 2023 Webinare sowie weitergehendes Infomaterial allen Mitgliedsbetrieben anbieten und zur Verfügung stellen.