Seminar: Asbestsachkunde gemäß der TRGS 519 Anlage 5 - Verlängerung der Sachkunde

Mit diesem eintägigen staatlich anerkannten Fortbildungslehrgang wird die Sachkundebescheinigung nach der TRGS 519 Anlage 4C um 6 Jahre verlängert.

Seminarinhalt:

  • Asbest - Verwendung und Eigenschaften
  • Asbestprodukte und ihre Verwendung („neue“ Fundstellen)
  • Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem
  • Berufskrankheiten geschehen


Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk

  • Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
  • BGI 664 „Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ inkl. Vorstellung neuer Arbeitsverfahren


Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen

  • zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele


Technische und Organisatorische Maßnahmen

  • Arbeitsweisen gemäß TGS 519 / Baustelleneinrichtung
  • Aufgaben der sachkundigen Person
  • Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan, Anzeige der Arbeiten mit Übungen (Gruppenarbeit)
  • Betriebsanweisung und Unterweisung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge


Persönliche Schutzausrüstung    

  • Auswahl und Anwendung


Voraussetzung
Die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 519 fordern eine eintägige, staatlich anerkannte Fortbildung zur Verlängerung der Sachkunde. Diese Fortbildungslehrgänge werden auf der Grundlage der TRGS 519 Anlage 5 durchgeführt.

Eine Wiederholung muss innerhalb von 6 Jahren durchgeführt werden, ansonsten ist die erworbene Sachkunde ungültig und der komplette Lehrgang muss wiederholt werden.

Wichtig!!!
Zur Teilnahme an der Anlage 5 Schulung ist eine noch gültige Sachkunde gemäß der TRGS 519 Anlage 4C nötig.

Hier können Sie sich online anmelden.