Asbest in jedem vierten Gebäude: Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter vor Gesundheitsgefahren und hohe finanziellen Schäden!

Experten gehen davon aus, dass in rund 25 Prozent der älteren Gebäuden Asbest in verwendeten Baustoffen enthalten ist. Aufgrund dieser Erkenntnisse wird jedem SHK-Betrieb,  der Abbruch- und Sanierungsarbeiten durchführt, dringend empfohlen, einen Asbestsachkundenachweis gemäß TRGS 519 zu erlangen. Für entsprechende Schulungen am 11. November 2020 in Villingen-Schwenningen, am 24. November in Pforzheim und am 8. Dezember in Stuttgart sind noch ein paar Plätze frei. Kurzentschlossene können sich direkt hier online anmelden.

Bis in die frühen 90er-Jahre wurden im Baugewerbe asbesthaltige Materialien verwendet. Man geht davon aus, das die Asbestgefahr in jedem vierten Gebäude besteht, das vor dem 31. Oktober 1993 gebaut wurde. Dabei bergen nicht nur die altbekannten Eternitabwasserrohre und -lüftungskanäle ein besonderes Gefährdungspotenzial, sondern auch asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber.

Für SHK-Handwerker drohen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an älteren Gebäuden durch das Einatmen von Asbestfasern nicht nur gesundheitliche Gefahren, sondern auch hohe finanzielle Schäden sowie Bußgelder infolge von unsachgemäßen Arbeiten. Denn die Freisetzung von Asbestfasern in Anwesenheit des Kunden oder auch das Hinterlassen von Asbestfasern in bewohnten Bereichen können Strafanzeigen wegen Körperverletzung sowie Strafanzeigen wegen unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Gütern nach sich ziehen. Die Strafen reichen von Bußgeldern zwischen 2.000 und 6.500 Euro bis hin zu Freiheitsstrafen von fünf bis zehn Jahren. Die Kosten für die Reinigung der kontaminierten Bereiche in Höhe von mehreren Tausend Euro kommen noch hinzu.

"Deshalb müssen wir handeln und uns das Ziel setzen, dass die Betriebe sachkundig werden, um solche Situationen zu vermeiden“, erklärt Marco Schmidt, Technischer Referent beim Fachverband und zuständig für das Thema Asbest. Mit dem Besuch einer vom Fachverband organisierten Asbestsachkundeschulung gemäß der TRGS 519 Anlage 4c kann die nötige Sachkunde erworben werden. Um dem erhöhten Bedarf aufgrund der immer häufiger werdenden Schadensfällen gerecht zu werden, hat der Fachverband die Anzahl der Asbestsachkundeschulungen in Baden-Württemberg stark erhöht und bietet diese an verschiedenen Standorten im ganzen Bundesland an. Schulungstermine finden Sie unter: https://www.fvshkbw.de/aus-und-fortbildung/seminare