Alte Kamin- und Kachelöfen: Schonfrist endet

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Für alte Kamin- und Kachelöfen endet am 31. Dezember 2017 die Schonfrist des Gesetzgebers. Stoßen die Feuerstellen zu hohe Emissionen aus, müssen sie nachgerüstet oder ausgemustert werden. Der Staubgrenzwert liegt bei 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas, der Kohlenmonoxid-Grenzwert bei vier Gramm pro Kubikmeter. Auf diese Vorgaben der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

Von der Regelung betroffen sind Öfen mit einem Baujahr vor 1985. Weist die Feuerstätte zu hohe Staubemissionen auf, kann der Einbau eines Partikelfilters den Ausstoß unter die verlangte Schwelle senken. Ist der Ausstoß von Kohlenmonoxid zu hoch, hilft dagegen nur eine Stilllegung. Experten raten meist zu einem Ofentausch, da Messung und Nachrüstung meist teurer sind als ein neuer, effizienterer Ofen.

Ob ein Ofen in die fragliche Altersklasse fällt, lässt sich unter Umständen anhand des Typenschilds ermitteln. „Ist das Datum auf den Jahrzehnte alten Schildern nicht mehr feststellbar oder fehlt das Typenschild ganz, lohnt sich ein Blick in die Herstellerbescheinigung, auch Prüfstandsmessbescheinigung genannt“, erklärt Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg. Gebe es auch hierzu keine Unterlagen, könnten Hauseigentümer online in der Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik nachschauen. Hilft auch das nicht weiter, empfiehlt sich der Kontakt zu einem Fachmann des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks.

Informationen: www.zukunftaltbau.de, http://cert.hki-online.de/