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Zusatzvereinbarung zu § 8.2 Kurzarbeit im Manteltarifertrag

gültig ab 01.05.2023

Mit dieser Zusatzvereinbarung verkürzen die Tarifvertragsparteien die für die Einführung von Kurzarbeit notwendige Ankündigungsfrist von bisher “2 Wochen” auf “eine” Woche. Diese Regelung ist allerdings befristet bis zum 20.04.2024. 


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