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VOB/A 2019 gilt ab Sommer 2019

Die Änderungen der VOB/A 2019 (Vergaberecht) sind festgelegt. Eine Übersicht zu den Änderungen finden Sie im nachfolgenen Rundschreiben Recht sowie den vollständigen Wortlaut (Änderungen in Fettdruck hervorgehoben). Sie gelten voraussichtlich ab Sommer 2019.

Die Verwaltungsvorschrift für die kommunale Auftragsvergabe BW, die seit 1. April 2019 gilt, finden Sie nachfolgend. Den Erlass des BMI für Bundesbauvorhaben oberhalb des Schwellenwertes, der ab 1. März 2019 gilt, finden Sie ebenfalls nachfolgend.

Die Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums BW für die Landesbauverwaltung steht noch aus.


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