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Wichtige Unterlagen zum hydraulischen Abgleich

Eine Pflicht zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs für den Endkunde gibt es nur in Verbindung mit Förderprogrammen. Bei der Neuerrichtung einer Anlage, liegt die Pflicht beim Fachbetrieb, da es eine Nebenleistung ist. Je nach Förderprogramm soll der hydraulischen Abgleich nach Verfahren A oder B durchgeführt werden. Auch wenn im Rahmen einer Sanierung kein hydraulischer Abgleich beauftragt wurde, empfiehlt der Fachverband den Auftraggeber über die Konsequenzen eines nicht hydraulisch abgeglichenen Systems zu informieren.

Der Fachverband stellt den Mitgliedsbetrieben folgende Unterlagen zum hydraulischen Abgleich zur Verfügung:

  • Fachregel_hydraulischer-Abgleich_26.07.2016.pdf - Fachregel: Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand - hydraulischer Abgleich
  • 2020.12.07kn_AnlagendokumentationHeizung.docx – Musterformular zur Dokumentation der Optimierung von zentralen Heizungsanlagen, inklusiv hydraulischer Abgleich
  • 2020-11-19 coch Musterbrief Hinweis unvollständige Beantragung hydraulischer Abgleich.docx – Musterbrief für den Auftraggeber, mit Hinweis auf die Konsequenzen die sich aus einem nicht hydraulisch abgeglichenen System ergeben.
  • 2021-03-04_ZAB_MB_hydr.Abgleich.pdf – Merkblatt von Zukunft Altbau für die Endkunden, in dem die Vorteile des hydraulischen Abgleichs dargestellt werden.
  • VdZ-Formulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für Einzelmaßnahme, KfW-Effizienzhaus und Nichtwohngebäude. Die aktuelle Version der Formulare sind auch hier zu finden: https://www.vdzev.de/broschueren/formulare-hydraulischer-abgleich/
  • Eine Übersicht der Anforderungen zum hydraulischen Abgleich nach BEG


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