Downloadcenter
Zugriff | Vorschaubild | Dokumentdetails |
---|---|---|
Wichtige Unterlagen zum hydraulischen AbgleichEine Pflicht zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs für den Endkunde gibt es nur in Verbindung mit Förderprogrammen. Bei der Neuerrichtung einer Anlage, liegt die Pflicht beim Fachbetrieb, da es eine Nebenleistung ist. Je nach Förderprogramm soll der hydraulischen Abgleich nach Verfahren A oder B durchgeführt werden. Auch wenn im Rahmen einer Sanierung kein hydraulischer Abgleich beauftragt wurde, empfiehlt der Fachverband den Auftraggeber über die Konsequenzen eines nicht hydraulisch abgeglichenen Systems zu informieren.
|
! Nach der Eingabe eines Suchbegriffes in das Feld "Dokument suchen" oder nach einer getroffenen Auswahl in den Feldern "Referat" und "Kategorie" kann es vorkommen, dass der gesuchte Begriff nicht gefunden wurde.
Bitte laden Sie in diesem Fall die Seite neu, beispielsweise über das Browser-Symbol "Seite neu laden" oder indem Sie auf das Eckring-Symbol klicken und dann das Download-Center neu aufrufen.
Anderenfalls besteht die Möglichkeit, dass Ihre neu getroffene Auswahl wirkungslos ist.