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Zusatzvereinbarung zum Schallschutz, Raumtemperaturen, Aufheizleistung, Fußbodentemperierung und Lüftungstechnik

Die Bundesfachgruppe Sanitär-Heizung-Klima hat in ihrer Sitzung vom 20./21.10.2009 eine konkretisierende Zusatzvereinbarung entworfen, die neben dem Schallschutz auch Vereinbarungen für „streitanfällige“ Raumtemperaturen, Aufheizleistungen, Fußbodentemperierungen und Lüftungstechnik enthalten, um Streitigkeiten zwischen Bauvertragsparteien zu vermeiden. 


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