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Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude / Einzelmaßnahmen (BEG-EM) Gültig ab 1. Januar 2024

Als der Bundestag am 8. September 2023 die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen hat, wurde auch verlangt, die Bundesförderung für effiziente Gebäude / Einzelmaßnahmen (BEG-EM) zu ändern. Nun hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine neue Förderrichtlinie erstellt. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 21. November dieser Richtlinie zugestimmt, die nun vom BMWK veröffentlicht wird und zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Die wesentlichen Änderungen haben wir für Sie auf Basis einer Veröffentlichung des ZDH zusammengestellt. Sobald das Ministerium die gesamte Richtlinie veröffentlicht, werden wir Sie detailliert über die Neufassung informieren.

Aber Achtung:

Die BEG-Förderung wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert, den das Bundesverfassungsgericht am 15. November 2023 für grundgesetzwidrig erklärt hat. Zwar gilt die jetzt verhängte Sperre für den KTF nach Aussage der Bundesregierung nicht für die BEG. Trotzdem bleibt unklar, wie das Förderprogramm langfristig gegenfinanziert werden soll. Hier muss die Bundesregierung jetzt schnell Maßnahmen ergreifen. Ansonsten wird die Verunsicherung bei den Betrieben und deren Kunden nicht überwunden werden können.


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