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Verbraucherinformation zum Austausch alter Öl- oder Gasheizungen

Was ist bei der Modernisierung von alten Öl- und Gasheizungen zu beachten?

In Baden-Württemberg muss nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ein Anteil von mindestens 15 Prozent an erneuerbarer Energie bei einem Heizkesseltausch für die neue Zentralheizungsanlage eingesetzt werden.

Gleichzeitig soll aber das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Laufe des Jahres 2023 geändert werden. Demnach soll dann ab 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Damit Betriebe ihre Kunden über den Austausch der alten Öl- und Gasheizungen optimal beraten können, hat der Fachverband eine Verbraucherinformation zusammengestellt. Diese kann als pdf-Datei ausgedruckt, online gestellt oder per Mail versendet werden. Die Word-Datei bietet Ihnen die Möglichkeit die Informationen auch auf das eigene Firmenbriefpapier auszudrucken oder mit Ihrem Logo zu versehen.


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