Zukunftssicher auch mit GEG: Entscheidung für Holzfeuer

Foto: AdK/www.kachelofenwelt.de/Ganz Baukeramik

Holzfeuerstätten sind weiterhin erlaubt, wie nach Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bestätigt. Das betont der Gesamtverband Ofenbau. Das Gesetz hatte viel Verunsicherung bei Verbrauchern ausgelöst. Einzelraumfeuerstätten, wie z. B. Kachelöfen, Heizkamine und Kaminöfen, die die aktuellen Bundesimmissionsschutz-Vorschriften erfüllen, sind keinesfalls den Vorgaben des GEG unterworfen, wie viele irrtümlicherweise glaubten. Damit besteht Klarheit – und die Entscheidung für das Heizen mit Holz als CO2-neutralem, regenerativem Brennstoff kann zukunftssicher getroffen werden. Erst kürzlich hat die EU bestätigt, dass Brennholz weiterhin als erneuerbarer Energieträger gilt.

Moderne Holzfeuerstätten wie Kachelöfen, Heizkamine, Kaminöfen sind nicht nur als eigenständige Wärme-Design-Objekte beliebt. Ein wasserführender Holzofen kann seine Wärme zum Beispiel gemeinsam mit einer Solarthermie-Anlage in einen zentralen Pufferspeicher speisen. Auch die Kombination mit einer Wärmepumpe ist sinnvoll. Die individuell passende Heiztechnik-Kombination für eine regenerative Wärmeerzeugung findet man beim Fachbetrieb. Wenn’s um Holzfeuerstätten geht, und darum, richtig und nachhaltig zu heizen, berät der Ofen- und Luftheizungsbauer umfassend und realisiert zukunftssichere Ofenanlagen.