Wichtige Informationen für Ihren Betrieb!
Sondernewsletter zu Corona 6.2020
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitgliedsbetriebe,
Geduld ist gefragt in diesen Tagen. Nach zwei Wochen Ausnahmezustand warten alle darauf, dass sich die Zahlen der Neuinfizierten endlich verbessern – damit wir dann bald wieder voll durchstarten können. Wahrscheinlicher aber scheint, dass wir bei vielem zukünftig bedeutend mehr Geduld aufbringen müssen.
Lassen die positiven Effekte der getroffenen Maßnahmen bei den Neuinfektionszahlen noch auf sich warten, zeigt sich umso deutlicher die Wirkung in der Wirtschaft. „Flatten the Curve“ hat hier leider eine ganz andere Bedeutung. Davon ist auch das Handwerk betroffen, jedoch sehr unterschiedlich. Auch im baden-württembergischen SHK-Handwerk ist die Situation sehr differenziert. Deutliche Umsatzeinbrüche stehen Unternehmen gegenüber, die von einer 120-prozentigen Auslastung berichten. Die Datenauswertung des ZDH deutet zumindest derzeit darauf hin, dass das SHK-Handwerk in Baden-Württemberg noch etwas weniger betroffen ist als das Gesamthandwerk in Deutschland. Wir hoffen, dass das so bleibt.
Für alle, bei denen die Krise doch schon sehr akut ist, stehen neben den Beratungsangeboten des Fachverbandes (erstmals auch am Wochenende) nun auch ein angepasster Tarifvertrag zum Kurzarbeitergeld zur Verfügung. Hierzu haben wir jedoch eine Bitte: Mögen die Personalkosten auch eine hohe Belastung auf der Kostenseite sein, denken Sie stets an die letzten Jahre, in denen alle händeringend nach Mitarbeitern gesucht haben. Seien Sie entsprechend sensibel beim Einsatz von Personalmaßnahmen und deren Kommunikation. Und auch wenn das nächste Ausbildungsjahr angesichts mancher Herausforderung derzeit noch sehr weit weg scheint, denken Sie vorausschauend und nutzen Sie in der Krise die Chance, Azubis für die Zukunft in Ihrem Unternehmen zu gewinnen.
Ihr Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg
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Beruf und Organisation

ZDH-Umfrageergebnisse zu Corona: SHK-Handwerk weniger betroffen
Die Ausbreitung des Coronavirus hat zu massiven Einbrüchen der Wirtschaftstätigkeit geführt – auch die Handwerksbetriebe sind davon stark betroffen. Um die Folgen der Corona-Pandemie für die Handwerkswirtschaft besser beurteilen zu können, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gemeinsam mit Handwerkskammern und Fachverbänden des Handwerks die Betriebe zu den Auswirkungen auf die aktuelle Geschäftstätigkeit befragt.
Die Umfrage wurde vom 23. bis zum 25. März 2020 durchgeführt. Insgesamt haben sich 4.895 Betriebe beteiligt. Eine Auswertung der Daten zeigt, dass im Bereich Umsatzrückgang und Auftragsstornierungen das SHK-Handwerk in Baden-Württemberg etwas weniger betroffen ist wie im deutschen Gesamthandwerk. Mehr Sorgen bereitet den baden-württembergischen SHK-Betrieben hingegen fehlendes Personal.
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Neue ZDH-Umfrage: Bitte unbedingt mitmachen!

Die Auswirkungen des Coronavirus auf die deutsche Wirtschaft insgesamt und auf die Handwerksbetriebe sind erheblich. Um ein aktuelles Bild von der Betroffenheit der Betriebe zu erhalten, unterstützt der Fachverband SHK Baden-Württemberg die Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), die vom 2. bis 4. April ein weiteres Mal durchgeführt wird.
Unser Appell an Sie: Bitte nehmen Sie unbedingt teil! Gerade in dieser schwierigen und unübersichtlichen Situation hilft belastbares Datenmaterial, um politisch angemessene Maßnahmen im Sinne der Mitglieder zu forcieren. Je besser die Daten, desto besser können wir die Politik unterstützen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Hier geht´s zur Umfrage…
Corona-Hotline: Sondersprechstunden für Mitglieder am Samstag

Da zu sein, wenn unsere Mitglieder uns brauchen, das ist nicht nur in der Corona-Krise das vorrangige Ziel des Fachverbandes. In den letzten zwei Wochen herrschte bei vielen SHK-Betrieben große Verunsicherung über die Folgen der Corona-Pandemie für das eigene Unternehmen. Insbesondere unser Referat Recht war „Tag und Nacht“ gefordert, um die vielzähligen Anfragen zu beantworten.
Daher bieten wir am kommenden Samstag, den 4. April 2020, von 10.00 bis 15.00 Uhr als besonderen Beratungsservice eine Corona-Hotline an. Aus unserem Referat Recht steht Ihnen Rechtsberater Christoph Christiansen speziell zu Fragen des Arbeitsrechts und Kurzarbeitergeldes zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter der üblichen Rufnummer 07 11 / 48 30 91 oder unter der E-Mail: rechtundbildung@fvshkbw.de
Bitte halten Sie Ihre Mitgliedsnummer bereit. Um Doppelfragen zu vermeiden und die Zeit für individuelle Fragestellungen gut nutzen zu können, würden wir Sie bitten, vor dem Anruf einen Blick auf unsere Corona-Sonderseite im Internet zu werfen. Dort stehen für Sie bereits die wichtigsten Informationen bereit.
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Achtung: eingeschränkte Erreichbarkeit der Geschäftsstelle vor Ostern

Die Corona-Krise hat auch Auswirkungen auf die Organisation der Geschäftsstelle des Fachverbandes. Um die Infektionsgefahr weitgehend auszuschließen, befinden sich zahlreiche Mitarbeiter im Homeoffice, sind aber selbstverständlich zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar.
Um den Service zukünftig weiter zu verbessern, haben wir eine ursprünglich für den Sommer geplante EDV-Umstellung vorgezogen auf die Tage vor Ostern. Daher ist die Geschäftsstelle am Mittwoch, 8. April, und Gründonnerstag, 9. April, nur eingeschränkt erreichbar.
Für alle Corona-Fragen erreichen Sie unsere Experten aus den Referaten Recht und Betriebswirtschaft telefonisch weiterhin unter der üblichen Rufnummer. Die technischen Berater sind dann nach Ostern wieder für Sie da.
SHK-Betriebe sind Teil der kritischen Infrastruktur

Ist das SHK-Handwerk als systemrelevanter Beruf einzustufen? Sind die SHK-Betriebe als betriebsnotwendige Dienstleister Teil der sogenannten kritischen Infrastruktur (KRITIS)? Gelten dann für sie in der aktuellen Situation entsprechende Pflichten und Sonderrechte?
Mit diesen Fragen beschäftigt sich die SHK-Berufsorganisation seit Beginn der Corona-Maßnahmen und hat sich intensiv bemüht, von der Politik eine Klarstellung zu erhalten. Mit einem ersten Erfolg.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat dies nun per Schreiben an den Zentralverband SHK bestätigt: „Grundsätzlich zählen die SHK-Betriebe zu diesen systemrelevanten Einrichtungen, da nach hiesigem Verständnis auch sämtliche benötigten Dienstleistungen hierzu zählen, die zur Aufrechterhaltung der jeweiligen kritischen Dienstleistung (wie z.B. Wasser- und Energieversorgung) notwendig sind.“
Allerdings verweist das BMI bedingt durch die föderale Struktur auf die Anordnungen der Länder und der zuständigen Behörden vor Ort. Daher hat sich der Fachverband SHK Baden-Württemberg nach dieser bundesweit grundsätzlichen Klarstellung an das Baden-Württembergische Innenministerium gewandt, um innerhalb Baden-Württembergs eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten.
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Betriebswirtschaft
Kurzarbeit wegen Corona: Sinn, Zweck und das richtige Vorgehen

Kurzarbeit dient dem Erhalt des Arbeitsplatzes. Andernfalls müssten viele Handwerksbetriebe in der aktuellen Krise aufgrund finanzieller Engpässe ihre Angestellten entlassen, obwohl abzusehen ist, dass die Pandemie zeitlich begrenzt ist. Zumal neue Mitarbeiter wegen des nach wie vor bestehenden Facharbeitermangels später nur schwer zu bekommen sind.
Kurzarbeit schützt also den Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit und sichert dem Arbeitgeber seine qualifizierten Mitarbeiter und das damit verbundene Unternehmens-Knowhow.
Rechtsexperten der SHK-Fachverbände haben für die Mitgliedsbetriebe eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammengestellt, wie Kurzarbeit angezeigt wird, wie die Erstattung erfolgt und dies anhand von Rechenbeispielen verdeutlicht.
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Corona: Berufsgenossenschaften bieten Unterstützung an

Zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bietet die Mehrheit der Berufsgenossenschaften Mitgliedsunternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Not geraten sind, schnelle und unbürokratische Hilfe an. Angeboten wird beispielsweise die Stundung oder auch Ratenzahlung von Beiträgen oder Vorschüssen. Nähere Informationen und Hinweise zur Antragstellung finden Sie unter dem nachstehenden Link zur jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft:
Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM):
https://www.bghm.de/bghm/presseservice/pressemeldungen/detailseite/bghm-bietetzahlungserleichterungen-fuer-mitgliedsbetriebe/
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU):
https://www.bgbau.de/mitteilung/stundungsregelungen-fuer-betriebe-bauwirtschaft/
Wenn Corona Probleme bereitet: So beantragen Sie Soforthilfe

Für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern gibt es eine finanzielle Soforthilfe als einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss, um die wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Antragsteller durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen. Hierzu reicht der Nachweis aus, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen die laufenden betrieblichen Kosten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten voraussichtlich nicht mehr decken. Grundsätzlich müssen sonstige liquide Mittel – zum Beispiel ein Bankkontoguthaben – nicht zuvor eingesetzt werden, um die Soforthilfe in Anspruch nehmen zu können.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Antragsstellung ausschließlich über die Seite der offiziellen Landesstelle vorgenommen werden kann: www.bw-soforthilfe.de
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung haben wir für Innungsfachbetriebe nach dem Login auf www.fvshkbw.de im Downloadcenter bereitgestellt. Sie finden diese unter dem Stichwort Corona (Finanzielle Hilfen).
Tarif
Kurzarbeit: tarifliche Ankündigungsfrist wegen Corona befristet ausgesetzt

Für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse bildet Paragraf 8.2, Kurzarbeit, des Manteltarifvertrages (MTV) SHK die Rechtsgrundlage für die Verkürzung der Arbeitszeit und der damit einhergehenden Reduzierung des Lohnes oder Gehalts. Die für die Einführung von Kurzarbeit einzuhaltende Ankündigungsfrist beträgt darin zwei Wochen (§ 8.2.1 MTV).
Die Corona-Krise stellt die Betriebe des SHK-Handwerks und deren Beschäftigte vor besondere, in ihrer Dimension für die Erhaltung der Betriebe und deren Arbeitsplätze nicht abschätzbare Herausforderungen. Daher haben sich die Tarifparteien am 20. März 2020 auf folgende Ergänzung verständigt, die befristet bis zum 31.12.2020 greift (§ 8.2.1., Absatz 3 Manteltarifvertrag):
„Während der Corona-Krise 2020 kann die Kurzarbeit in Abweichung von Absatz 2 (Ankündigungsfrist von zwei Wochen) sofort beantragt bzw. eingeführt werden. Es bedarf also keiner Ankündigungsfrist. Diese Regelung ist befristet bis zum 31.12.2020.“
Mitglieder finden sowohl den Manteltarifvertrag als auch die Zusatzvereinbarung nach dem Login im Downloadcenter im Referat Recht, Kategorie Tarifverträge.
Technik
Schnellere Antragsbearbeitung bei der BAFA

Vielfach gingen beim Fachverband Hinweise von SHK-Betrieben ein, dass ihre Auftragsbearbeitungen stocken, weil Bewilligungsbescheide seitens des BAFA auf sich warten lassen. Demnach kommt es zu deutlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung und Bewilligung der Förderanträge. Die führt stellenweise dazu, dass bereits erteilte Aufträge nicht ausgeführt werden können, da ohne die Bewilligung und damit sichere Zusage der Fördermittel vielfach Auftraggeber die Ausführung der Arbeiten aussetzen.
Der Fachverband hat den Zentralverband SHK darüber informiert, der dazu am 25. März 2020 mit dem BAFA ein Spitzengespräch geführt hat. Nach Aussage des BAFA gab es Probleme bei der IT-Umsetzung der neuen Förderrichtlinie. Diese IT-Probleme sollen nun behoben worden sein. Noch in dieser Woche sollen 6.000 Bescheide und in der nächsten 3.000 Bewilligungsbescheide versendet werden. Außerdem wurde die Abteilung personell aufgestockt und erhält zeitnah weiteres Personal, so dass künftig eine zügigere Bearbeitung der Förderanträge erfolgen wird.
Das BAFA weist darauf hin, dass bereits nach Erhalt der elektronischen Bestätigung (per E-Mail) über den Eingang des Förderantrags mit den Arbeiten begonnen werden darf. Der Abschluss eines Werkvertrags gilt bereits als Beginn.
Da es meistens um hohe Förderbeträge von rund 10.000 Euro und deutlich mehr geht, muss jeder Betrieb selbst entscheiden, ob er tatsächlich die beauftragten Arbeiten durchführt, ohne dass ein Bewilligungsbescheid vorliegt. Denn die Nachricht des BAFA über den Eingang des Förderantrags stellt keine Garantie dar, dass der Antrag auch bewilligt wird, also der Auftraggeber die beantragte Fördersumme erhält.
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Neu: Musterformular für steuerliche Abschreibung verfügbar

Zum 1. Januar 2020 trat neben den neuen Richtlinien für Förderprogramme des BAFA und der KfW auch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes (EstG) in Kraft. Gemäß dem neuen Paragrafen 35c Absatz 1 Satz 7 EStG kann die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nur durch eine nach amtlichem Muster erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens in Anspruch genommen werden. Darin muss nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen des Paragrafen 35c Absatz 1 Sätze 1 bis 3 EStG sowie die Anforderungen nach der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllt sind.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 31. März 2020 an die obersten Finanzbehörden der Länder ein Muster dieser Fachunternehmerbescheinigung veröffentlicht.
Danach sind für die Bescheinigung nach Paragraf 35c Absatz 1 Satz 7 EStG die amtlich vorgeschriebenen Muster I und II zu verwenden. Vom Inhalt, Aufbau und von der Reihenfolge der Angaben darf nicht abgewichen werden. Eine individuelle Gestaltung der Felder für die Bezeichnung des ausführenden Fachunternehmens und des Bauherrn sowie eine Ergänzung der Bescheinigungen um ein zusätzliches Adressfeld sind hingegen zulässig.
Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt für den oder die Eigentümer des Wohngebäudes oder der Wohnung. In Fällen des Miteigentums an einem Wohngebäude oder einer Wohnung bedarf es der Angabe der Miteigentumsanteile.
Wichtig bei der Rechnungsstellung ist, dass das Musterformular eine feste Reihenfolge der verschiedenen Arbeiten aufführt. Insoweit sollten die einzelnen Rechnungspositionen nach den Vorgaben des Musters ausgeführt werden.
Einzelheiten, vor allem zu den zu bescheinigenden Angaben, sind dem Schreiben des BMF zu entnehmen.
Webinar: Neue Fördermöglichkeiten für Erneuerbare

Immer noch gibt es Fragen zum neuen Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ und die Beantragung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). In der derzeitigen Situation gibt es vielleicht mehr Zeitfenster, um sich in solchen Dingen fit zu machen.
Daher bieten das Deutsche Pelletinstitut (DEPI), der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) und der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg in Kooperation ein kostenloses Webinar an, um Förderfragen zu klären.
Das Webinar findet am Montag, den 20. April 2020, von 16.00 bis 17.30 Uhr, und am Dienstag, den 28. April 2020, von 16.00 bis 17.30 Uhr statt. Um eine vorherige Online-Anmeldung wird gebeten:
Recht
Arbeitsschutz auf Baustellen: Ministerien geben Richtlinie heraus

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg eine Richtlinie zur Eindämmung der Übertragung des Corona-Virus auf Baustellen herausgegeben. In der Richtlinie werden die Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Baustellenverordnung konkretisiert. Die Regeln gelten für Baustellen im öffentlichen Raum, auf Betriebsarealen und auch für private Bauten.
Die Richtlinie wurde den Regierungspräsidien mitgeteilt und ist online verfügbar unter:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/
Kontakt
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