Zum 1. Juli 2015 tritt das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg, kurz EWärmeG, in Kraft. Wer eine Heizungsmodernisierung ins Auge fasst, ist gut beraten, sich über die Terminierung Gedanken zu machen.
Der baden-württembergische Landtag hat am 11. März 2015 die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg, kurz EWärmeG, beschlossen, die ab 1. Juli 2015 gilt.
Der Koalitionsausschuss der Regierungsfraktionen des Bundes hat sich nicht auf die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung einigen können und das milliardenschwere Klimapaket gestoppt. Hausbesitzer sollten sich dadurch jedoch nicht verunsichern lassen und selbst…
www.fvshkbw.de – altbekannte Adresse, neuer Auftritt: Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima (SHK) Baden-Württemberg hat mit seiner neuen Internetpräsenz eine moderne Plattform für SHK-Fachbetriebe geschaffen. Das serviceorientierte und informationsgeladene Konzept präsentiert…