Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg: Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg kritisiert den vorgesehenen Anschluss- und Benutzungszwang an Wärmenetze

Unter dem Deckmantel des Klimaschutzes sollen die Gemeinden in Baden-Württemberg mit Inkrafttreten des neuen Klimaschutzgesetzes die Möglichkeit erhalten, einen Anschluss- und Benutzungszwang für bestehende Gebäude an ein Wärmenetz zu beschließen. Zudem sollen die bisherigen Anforderungen für den Einsatz von erneuerbarer Energie für Wärmenetze wegfallen.

Fachverband-Vorsitzender Joachim Butz

„Wenn es keine Anforderungen mehr für den Betrieb eines Wärmenetzes mit einem Anteil an erneuerbarer Energie, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung gibt, ist die Voraussetzung ‚Klimaschutz‘ für einen Anschluss- und Benutzungszwang nicht mehr automatisch gegeben. Ein Wärmenetz ohne Anteil an Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbarer Energie widerspricht den klimaschutzpolitischen Zielsetzungen der Landesregierung“, kritisiert der Vorsitzende des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima (SHK) Baden-Württemberg Joachim Butz.

Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes will die Landesregierung auch weitere Gesetze und Verordnungen ändern, wie beispielsweise das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) und die Gemeindeordnung. Im EWärmeG wird bislang ein Wärmenetz als Erfüllungspflicht anerkannt, wenn es zu mindestens 50 Prozent Energie aus Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärme oder wenigsten 15 Prozent erneuerbare Energie nutzt. Diesen Paragrafen will die Landesregierung nun ersatzlos streichen, so dass eine Erfüllungsoption auch durch ein zu 100 Prozent fossil betriebenes Wärmenetz erfolgen kann.

In der Gemeindeordnung wiederum werde den Gemeinden weitgehend ein Freifahrtschein für einen Anschluss- und Benutzungszwang eingeräumt, so Butz. So könne eine entsprechende Regelung zur Vermeidung von Gefahren, von Umweltbelastungen oder unzumutbaren Belästigungen, zur Sicherung der örtlichen Energieversorgung oder aus Gründen der Schonung der natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere zum Schutz des Klimas und der allgemeinen Energieeinsparung, eingeführt werden.

„Wenn ein Hausbesitzer vor zwei Jahren in eine neue Wärmepumpe investiert hat, und nun sein Haus an ein rein fossil betriebenes Wärmenetz anschließen muss – wie will man in so einem Fall die Energiewende plausibel erklären?“

Nach Auffassung des Fachverbandes würde ein solcher Anschluss- und Benutzungszwang bestehender Gebäude an ein Wärmenetz einer Enteignung der Hausbesitzer gleichkommen. Das hätte jedoch mit dem Schutz des Klimas und dem Ziel der Energieeinsparung nichts zu tun, obwohl dies als Begründung für einen Anschluss- und Benutzungszwang angeführt werde.

Der Fachverband fordert eine Gleichbehandlung der individuellen Gebäudeheizung mit Wärmenetzen. Die Anforderungen für energieeffiziente Heizungsanlagen mit der Maßgabe, erneuerbare Energien zu nutzen, müsse gleichermaßen für Wärmenetze gelten. Einen Anschluss- und Benutzungszwang an Wärmenetze lehnt das SHK-Handwerk generell ab, da dieser nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb nach sich ziehen würde. Es müsse den Verbrauchern überlassen bleiben, mit welcher Technologie sie energiesparend und klimaschützend heizen möchten.

Insgesamt ist man beim Fachverband kritisch, ob die erneute Novelle zum richtigen Zeitpunkt kommt. „Klimaschutz ist uns wichtig, aber das Gesetz kommt zur Unzeit. Die Bürger und Unternehmen sind mit der Bewältigung der Energiekrise beschäftigt. Die SHK-Betriebe tun alles, um ihre Kunden bei der Einsparung von Gas zu unterstützen. Aber die Stimmung in den Handwerksunternehmen ist trotz der guten Auftragslage gereizt, das sollte die Politik zur Kenntnis nehmen“, warnt der Verbandsvorsitzende. Man nehme eine „Überfrachtung“ durch ständige Änderungen und Neufassungen von Gesetzen und Verordnungen wahr, die zunehmend die Erreichung der gemeinsamen Ziele zu gefährden droht, heißt es entsprechend in der Stellungnahme des Verbandes.

Daher plädiert der Fachverband dafür, zumindest die aktuelle Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf Bundesebene abzuwarten, bevor das EWärmeG modifiziert wird. Denn der Bund plant für eine dezentrale Gebäudeheizung einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien. In diesem Fall müsse aus Sicht des Verbandes das EWärmeG automatisch zurückgezogen oder erneut überarbeitet werden, da eine konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Land unzulässig sei. „Ein Gebäude, das den Anforderungen des GEG oder des EWärmeG entspricht, muss von der Nutzungspflicht eines Wärmenetzes automatisch befreit sein“, fordert Butz.

Der Verband befürchtet, dass die derzeitige Ausgestaltung der Novelle folgenschwere Auswirkungen auf die Gesellschaft haben werde, aufgrund von erheblichen finanziellen Mehrbelastungen. Gerade aufgrund der derzeitigen Preisentwicklung in vielen Bereichen ist der finanzielle Spielraum vieler Verbraucher bereits ausgeschöpft. „Wir fordern, dass die Politik zu ihrer Aussage steht, eine bezahlbare und umsetzbare Energiewende sicherzustellen.“

Die Novelle des Klimaschutzgesetzes finden Sie hier: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/0000/17_0943_D.pdf

Die Stellungnahme des Fachverbandes steht hier zum Download bereit.