Frist für alte Heizungsanlagen läuft aus - Sparen durch Modernisieren

Im Herbst 2002 tritt eine weitere Verschärfung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV) in Kraft. Der Abgasverlustwert, das heißt die Wärme, die ungenutzt durch den Schornstein verschwindet, muss zum 1.November dieses Jahres bei bestehenden Öl- und Gasfeuerungsanlagen weiter gesenkt werden.

 

Vor gut drei Jahren führten die Bezirksschornsteinfegermeister eine Einstufungsmessung aller Öl- und Gasfeuerungsanlagen durch. Nach den Ergebnissen dieser Untersuchung wurden die Umstellungstermine berechnet. Der interessierte Laie beziehungsweise der Besitzer der jeweiligen Heizungsanlage findet die Bescheinigung dieser Messungen auf seinem Heizkessel. Schon zum November 2001 mussten viele Anlagen erstmals umgestellt werden - was allerdings noch nicht überall geschehen ist. Für die Hausbesitzer, die in dieser Hinsicht im Verzug sind, wird es bei den nächsten Messungen der Schornsteinfeger interessant.

 

Die Schornsteinfeger kontrollieren die Abgasverlustwerte, während der Hausbesitzer dafür verantwortlich ist, dass seine Analage den Richtwerten entspricht. Falls die Heizung bereits im vergangenen Jahr hätte umgestellt werden müssen, dann wird es 2002 "höchste Zeit" einen Heizungs-Fachbetrieb zu beauftragen, da die Grenzenwerte ab 1. November 2002 weiter verschärft werden.

 

Feuerstätten, deren Abgasverlustwert zwei Prozent über dem zulässigen Wert für neue Öl- und Gasfeuerstätten lagen, müssen ab 1. November 2002 die neuen Grenzen einhalten. Folgende Tabelle gibt Auskunft über die zulässigen Abgasverlustwerte. Die Angaben über die Nennwärmleistung der Heizungsanlage findet sich auf dem Typenschild der Heizung.

 

Nennwärmeleistung in kW Abgasverlust bei Messung 1998 Neuer Abgasverlust ab 1.11.02 (max)

Über 4 - 25 13% 11%

Über 25 - 50 12% 10%

Über 50 - 100 11% 9%

 

Das heißt, wenn eine Heizung von 30 Kilowatt 1998 einen Abgasverlust von 12 Prozent aufwies, muss dieser bis November 2002 um zwei Prozent gesenkt werden.

 

Die Verschärfung dieser Grenzwerte hat für den Hausbesitzer durchaus Vorteile. In Regel sinkt der Energieverbrauch nach der Sanierung einer älteren Heizungsanlage drastisch. Einsparung von bis zu 30 Prozent im Öl- und Gasverbrauch können so erreicht werden - da freut sich das Portmanie! Die Heizungsfachbetriebe der Innung - zu erkennen am blau-rot-gelber Eckring - berät unverbindlich zu den Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung.