Aktuelles zur Heizungsförderung und dem Gebäudeenergiegesetz

Quelle: BBSR

Wie bereits berichtet, erfolgt die Antragsstellung zur Heizungsförderung bei der KfW nach einem gestaffelten Verfahren. Nach dem Beginn zum 27. Februar 2024 ist ab 28. Mai 2024 die Antragsstellung von Privatpersonen für Heizungssanierungen in Mehrfamilienhäusern möglich. Ende Mai 2024 wurde die aktualisierte Liste der „Technischen FAQ – Einzelmaßnahmen“ der Bafa und der KfW veröffentlicht.

Der Fachverband hat seine Erläuterung der BEG-Richtline zur Heizungsmodernisierung ergänzt und an die neuen Kriterien angepasst. Die neue Version der Erläuterung der BEG-Richtlinie sowie der Link zu der neuen technischen FAQ zur BEG-Einzelmaßnahmen finden Sie als Mitgliedsbetrieb unter dem blauen Button Aktuelles zur neuen Heizungsförderung auf unserer Homepage. Bitte beachten Sie auch den aktuellen Newsticker.

Der Fachverband hat seinen Kommentar zum Gebäudeenergiegesetz neu strukturiert. In dem Kommentar wird die bisherige Kommentierung zum GEG 2020 mit der Novelle des GEG 2024 ergänzt. Damit steht ein Gesamtkommentar aus der Praxis für die Praxis für die Mitgliedsbetriebe unter dem roten Button Aktuelles zum neuen GEG zur Verfügung.