Neuauflage der KfW-Kreditförderung für den „Klimafreundlichen Neubau"

Die KFW öffnet zum Februar 2024 Förderprogramme zum klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden. Diese umfassen zum einen die

  • „Kredite 297 und 298 (ab 1,15 % p.a.) Klima¬freundlicher Neubau – Wohngebäude. Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen“ sowie den
  • „Kredit 300 (ab 0,01 % p.a.) Wohneigentum für Familien. Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen“.

Hierbei werden der Neubau und Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland gefördert. Bedingung sind das Einhalten der technischen Mindestanforderungen der Effizienzhaus-Stufe 40 (KFW Haus 40) und die Erfüllung der Anforderung an CO2-Emissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“. Weiterhin darf das Gebäude nicht mit Öl, Gas oder Biomasse, wie Holzfeuerstätten beheizt werden. Damit werden erneuerbare Energieträger, wie die Biomasse „Holz“ den fossilen Energieträgern gleichgestellt.

Das erst kürzlich rechtswirksam eingeführte Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sehen jedoch ausdrücklich die Förderung von Biomasseheizungen vor.

Hier ist die Politik gefordert, Missstände zu beseitigen und für einheitliche diskriminierungsfreie Fördertatbestände zu sorgen!

In der Verbändeallianz wurde ein einheitliches Vorgehen erörtert und ein entsprechendes Musterschreiben verfasst, um politische Mandatsträger zu erreichen und die Benachteiligung von Holzenergie in KFW-Förderprogrammen zu streichen.

Das Musterschreiben können Mitgliedsbetriebe im Downloadcenter des Fachverbandes herunterladen.