Neue Heizungsförderung: Neufassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Nun ist es offiziell, am 29. Dezember 2023 wurde die neue Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen – BEG-EM veröffentlicht. Damit erfolgt eine Neustrukturierung der Förderung für die Sanierung von Heizungsanlagen ab 2024.

Kernpunkte:

  • Die Grundförderung beträgt 30 Prozent.
  • Für Eigentümer im selbstgenutzten Wohnbereich besteht ein Klima-Geschwindigkeits-Bonus mit 20 Prozent sowie ein Einkommens-Bonus (max. Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro) von 30 Prozent.
  • Die max. Förderung beträgt 70 Prozent.
  • Die Höhe der förderfähigen Ausgaben wurde reduziert, bei 1-Fam-Häuser / 1. Wohneinheit (WE) auf 30.000 Euro, bei Mehrfam.-Häuser für die 2. bis 6. WE jeweils 15.000 Euro, ab der 7. WE jeweils 8.000 Euro.
  • Zusätzlich kann ein zinsverbilligter Ergänzungskredit mit max. 120.000 Euro (max. Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro) beantragt werden.
  • Die Förderung für die Heizungssanierung wird über die KfW abgewickelt.
  • In einer Übergangszeit kann bis 31. August 2024 mit der Heizungssanierung vorab -auf eigenes Risiko – begonnen und nachträglich bis spätestens 30. November 2024 der Förderantrag bei der KfW gestellt werden. Dies gilt generell für Wohn- und Nichtwohngebäude.
  • Ab dem 27. Februar 2024 können Privatpersonen einen Förderantrag bei der KfW stellen. Dem Förderantrag muss ein Vertrag zur Heizungssanierung mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung sowie eine „Bestätigung zum Antrag“ des Fachunternehmens (Beschreibung der Sanierungsmaßnahmen) beigefügt werden.
  • Für die weiteren Gruppen der Antragssteller erfolgt der Start anschließend zeitlich gestaffelt.
  • Sollte bereits bei der Bafa ein Förderantrag zur Heizungssanierung gestellt worden sein, kann dieser Antrag im Jahr 2024 ohne die Einhaltung der Sperrfrist von sechs Monaten bei der Bafa storniert und ein neuer Antrag bei der KfW gestellt werden. Dabei darf allerdings noch kein Vertrag zur Heizungssanierung abgeschlossen bzw. mit der Sanierung begonnen worden sein.

Eine ausführliche Erläuterung der neuen Förderrichtlinien, die entsprechende Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 21.12.2023 sowie weitere Informationen finden Sie auf der Sonderseite BEG im Mitgliederbereich.

Am 30. Januar und 28. Februar 2024 findet jeweils von 16:00 bis 18:00 Uhr ein Webinar zur neuen Heizungsförderung statt.