Das Heizungsgesetz - Auftakt zum neuen Deutschland-Pakt

Ein Kommentar mit Augenzwinkern von Hauptgeschäftsführer Wolfgang Becker

Was für ein Start des Deutschland-Paktes! Am Mittwoch kündigt Bundeskanzler Olaf Scholz eine “nationale Kraftanstrengung” an. Damit will er die Herausforderungen bewältigen, vor denen unser Land durch den Klimaschutz, die Transformation und die Folgen des russischen Überfalls auf die Ukraine gegenwärtig steht. Tenor: schnellere Genehmigungsverfahren, weniger Bürokratie. Und heute beschließt der Bundestag mit den Stimmen der Ampelkoalition das Gebäudeenergiegesetz - ein Meisterwerk komplexer Regelungen. Welche Heizung darf wer wo bis wann einbauen? Mehrere Bundesgesetze, Landesrecht und kommunale Regelungen werden miteinander und mit dem Wärmeplanungsgesetz verwoben. Eine nationale Kraftanstrengung wird es eher, das zu verstehen.

Man kann auf das Heizungsgesetz aber auch einen ganz anderen Blick werfen und als SHK-Branche und Verband sagen: “Danke!” Das Gesetz ist wie gemacht für regional tätige Innungsfachbetriebe. Ein protektionistisches Meisterwerk. Kaum ein ausländischer Anbieter wird in der Lage sein, die komplexen und bald auch regional unterschiedlichen Regelungen zu verstehen. Damit könnten auch deutschlandweit tätige Heizungsbaufirmen Schwierigkeiten bekommen, flächendeckend zu agieren. Beste Voraussetzungen für die örtlichen Innungsfachbetriebe, die zumindest über kurz oder lang die Wärmepläne ihrer Kommunen grob kennen werden. Sie haben auch den Vorteil, von Innungen und Fachverbänden unterstützt zu werden. Das wiederum bietet uns als Verband die Möglichkeit, den Betrieben dabei zu helfen, das Regelungsmonster zu zähmen.

Vielleicht ist das der geplante Deutschland-Pakt. Kann man nur hoffen, uns Verbänden wird nicht unterstellt, dass wir darauf im letzten Jahr hingearbeitet hätten.