Regierungsentwurf des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen

Am 19. April 2023 hat die Bundesregierung den Entwurf für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen und an den Bundestag und Bundesrat weitergeleitet. Die Novelle des GEG soll nach der Verabschiedung durch den Bundestag und -rat noch vor der Sommerpause veröffentlicht werden und zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Ab dem 1. Januar 2024 muss möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu bestehen verschiedene Ausnahmemöglichkeiten und Übergangsfristen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben, defekte Heizungen repariert werden.

Der Fachverband hat für die Mitgliedsbetriebe im Downloadcenter den Regierungsentwurf des GEG sowie die Erläuterungen hierzu eingestellt.

Das neue GEG muss beim Einbau neuer Heizungsanlagen ab dem 1. Januar 2024 eingehalten werden. Eine wichtige Frage betrifft den Zeitpunkt für den Einbau der neuen Heizungsanlage. Nach dem GEG ist der Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung maßgeblich. Dies bedeutet bei einer Heizungssanierung die Demontage der alten Heizung. Im Downloadcenter ist hierzu weiterhin ein Mustervertrag eingestellt, der als Anlage zum Angebot beigefügt werden kann.