BEG: Neufassung der Förderbedingungen für energetische Sanierungsmaßnahmen

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist Ansprechpartner für die Bundesförderung.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Neufassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

In die neue Richtlinie, gemäß der Fassung vom 9. Dezember 2022, wurden auch die Änderungen der BEG EM mit den neuen Förderbedingungen ab 15. August 2022 redaktionell aufgenommen. Außerdem sind nun die Einschränkungen vom 21. September 2022 bei der Heizungsoptimierung formuliert, wonach eine Begrenzung gilt für Wohngebäude bis einschließlich fünf Wohneinheiten sowie bei Nichtwohngebäuden bis max. 1.000 Quadratmetern beheizte Fläche.

Die wesentlichen Änderungen hat der Fachverband für die Mitgliedsbetriebe zusammengestellt. Sie finden diese nach dem Einloggen mit ihren Zugangsdaten in dem gleichlautenden Artikel mit dem Zusatz "FV-Infos zum Dwonloaden".