Förderprogramm für nicht öffentliche Ladeinfrastruktur - noch bis Jahresende bis zu 900 Euro Förderung

Foto: Pixabay

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert noch bis Ende des Jahres 2022 mit bis zu 900 Euro neue nicht-öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge von Unternehmen auf dem Betriebshof oder Mitarbeiterparkplätzen. Nach Angaben der KfW, die das Programm (Prog. 441) betreut, stehen noch Mittel zur Verfügung. Eine zeitnahe Antragstellung wird empfohlen.

Mit dem Zuschuss wird der Erwerb und die Errichtung von neuen Ladestationen an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen – von Elektrofahrzeugen der unternehmenseigenen Fahrzeugflotte – von gewerblich genutzten Carsharing-Fahrzeugen – von Elektro-fahrzeugen der Beschäftigten eines Unternehmens gefördert.

Gefördert werden können alle Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler/innen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen. Der Investitionszuschuss beträgt maximal 900 Euro für jeden Ladepunkt – Maximal 45.000 Euro je Standort bzw. Investitionsadresse. Damit Anspruch auf die Förderung der Ladestationen besteht, muss der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Dieser kann vom Stromlieferanten bezogen oder selbst erzeugt werden. Die Ladeinfrastruktur muss nicht öffentlich zugänglich sein.

Informationen zum Antragsverfahren sowie die Möglichkeit zur Antragstellung bietet die KfW auf folgender Website:

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen (441) | KfW