Baden-Württemberg verschärft Klimaschutzgesetz – Fachverband kritisiert Anschluss- und Benutzungszwang

Der baden-württembergische Ministerrat hat Ende September die zweite Weiterentwicklung des landeseigenen Klimaschutzgesetzes beschlossen und zur sechswöchigen Verbändeanhörung freigegeben.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Klimaschutzministerin Thekla Walker sehen dies als Grundstein für intensivere Anstrengungen für den Klimaschutz. „Daher werden zahlreiche Änderungen in verschiedenen Fachgesetzen vorgeschlagen, wie beispielsweise in der Landesbauordnung, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu vereinfachen oder in der Gemeindeordnung, um Kommunen die Möglichkeit zu geben, weitergehende Anforderungen bei der Wärme- und Energiewende festzusetzen.“

Zu den wesentlichen Neuerungen im Klimaschutzgesetz gehören:
•    die gesetzliche Verankerung von Sektorzielen
•    die Einführung eines CO2-Schattenpreises in der Landesverwaltung
•    der Klimavorbehalt bei Förderprogrammen des Landes
•    die Photovoltaik-Pflicht auf landeseigenen Gebäuden
•    die Ermächtigungsgrundlage für Kommunen zum Anschluss und zur Benutzung von erneuerbaren Energien
•    die Änderung des Denkmalschutzgesetzes (um den Ausbau von Erneuerbaren Energien zu erleichtern)
•    einen Zehn-Prozent-Prozessschutz im Staatswald


Eine wesentliche Neuerung mit gravierenden Auswirkungen auf die SHK-Betriebe ist aus Sicht des Fachverbandes die Ermächtigungsgrundlage für Kommunen zum Anschluss und zur Benutzung von erneuerbaren Energien. Mit der Novelle soll das EWärmeG BW so geändert werden, dass die Anforderungen für den Einsatz von KWK oder mindestens 15 Prozent an Erneuerbarer Energien für das Wärmenetz gestrichen werden.

Dies würde bedeuten, dass der Anschluss eines Gebäudes an ein Wärmenetz als Erfüllungsoption gilt, auch wenn das Wärmenetz zu 100 Prozent mit fossiler Energie betrieben wird. Weiterhin soll die Gemeindeordnung so geändert werden, dass ein Anschluss- und Benutzungszwang generell neben den Gründen des Klimaschutzes auch zur Sicherung der örtlichen Energieversorgung erlassen werden kann.

„Mit so einer Politik wird die Landesregierung das Handwerk auf dem Weg zur Klimawende verlieren“, bewertet FV-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Becker den Plan. „Wärmenetze brauchen den gleichen klimapolitischen Anspruch wie individuelle Heizsysteme. Und Anschluss- und Benutzungszwänge sind kein Weg, die Bürger bei der Energiewende mitzunehmen“. Insgesamt wünscht er sich mehr Sensibilität der Politik bei der Vorlage von Gesetzen und Verordnungen. „Dieses Gesetz wird zu einem Zeitpunkt eingebracht, an dem Bürger und Betriebe ganz andere Probleme haben. Es fehlt jegliches Gespür für die Sorgen der Bürger. Da helfen dann auch keine Superlative in der Anpreisung des Gesetzes“. 

Informationen des Landes hierzu:  https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz-in-baden-wuerttemberg/klimaschutzgesetz/

Der Fachverband hat zu den Gewerke relevanten Themen eine Stellungnahme abgegeben und wird die Mitgliedsbetriebe zeitnah über weitere Konsequenzen informieren.