BEG-Förderung für Heizungsoptimierung nur noch für kleinere Gebäude

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat kurzfristig zum 21.9.2022 Änderungen bei der BEG-Förderung vorgenommen.

Ab sofort wird die Heizungsoptimierung nur noch in Gebäuden mit maximal 5 Wohneinheiten und in Nichtwohngebäuden mit maximal 1.000 m² beheizter Fläche und mit maximal 600.000 EUR pro Gebäude gefördert.

Hier der Wortlaut der Bekanntmachung:

  1.  Die Förderung der Heizungsoptimierung nach Nummer 5.4 wird begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten bzw. bei Nichtwohngebäuden auf höchstens 1 000 Quadratmetern beheizter Fläche.
  2.   Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Wohngebäuden nach Nummer 8.3.1 Buchstabe a wird gedeckelt auf insgesamt maximal 600 000 Euro pro Gebäude.
  3.   Zur Dokumentation der geförderten Maßnahmen sind im Verwendungsnachweis nach Nummer 9.5 Rechnungen vorzulegen. Die Rechnungen müssen die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Werden Teilrechnungen/Abschlagsrechnungen vorgelegt, so ist zusätzlich eine zusammenfassende Schlussrechnung vorzuhalten. Rechnungen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (zum Beispiel Kontoauszüge) als Zahlungsnachweise aufzubewahren bzw. einzureichen.