Verordnung zum Energiesparen bei Erdgasheizungen erlassen: Konsequenzen für Betriebe und Gebäudeeigentümer

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag die EnSimiMaV verabschiedet. Diese tritt am 1. Oktober in Kraft und hat eine Geltungsdauer von 24 Monaten.

Die EnSimiMaV (Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung) basiert auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) und soll einen weiteren Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit leisten. Sie umfasst Energiesparmaßnahmen im Gebäudebereich und betrifft alle Wohn- und Nichtwohngebäude.

Der Fachverband SHK Baden-Württemberg hat für seine Mitgliedsbetriebe die Abschnitte herausgearbeitet, die für die SHK- und OL-Unternehmen von Relevanz sind. Außerdem wurden  Checklisten und zugehörige Fachregeln erarbeitet und zusammengestellt.

Mitgliedsbetriebe finden diese Informationen nach dem Einloggen im Downloadcenter (dort im Suchfeld den Begriff EnSimiMaV eingeben).

Für die im Serviceportal SHK registrierten SHK-Mitgliedsbetriebe stellt der ZVSHK demnächst zusätzlich noch eine Abfragestrecke "Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich" zur Verfügung, so dass die verpflichteten Gebäudeeigentümer die Heizungsprüfung und den hydraulischen Abgleich auch digital anfordern können.