BEG-Antragssteller können aufatmen

Antragssteller von Förderanträgen für Effizienzgebäude bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) können wieder aufatmen. Laut einer Pressemitteilung des für die Umsetzung und Ausgestaltung der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 1. Februar 2022 sei eine Lösung für KfW-Gebäudeförderung gefunden.

Demnach sollen alle bis zum Antragsstopp am 24. Januar 2022 bei der KfW eingegangen Anträge noch genehmigt werden. Nach Angaben des BMWK handelt es sich dabei um rund 24.000 Anträge.

Wie es mit der Kreditvariante im BEG und der Förderung von Gebäuden weiter geht, ist nach wie vor offen. Klar ist, dass die bestehende Förderrichtlinie grundlegend überarbeitet und an die Klimaschutzziele maßgeblich angepasst wird. Wann dies der Fall sein wird, lässt das BMWK offen. Die Aussage lautet "zeitnah".