Abschaffung kostenloser Corona-Tests - Testangebote für Mitarbeiter aber weiterführen

Nach längerer Pause hat am 10. August wieder ein „Corona-Gipfel“ stattgefunden. Bei der Videoschaltkonferenz der Ministerpräsidenten und Kanzlerin Merkel wurde der Corona-Fahrplan für die kommenden Monate besschlossen.

Die Beschlüsse finden Sie hier. Demnach werden die kostenlosen Bürgertest zum 11. Oktober 2021 eingetellt. Für  Personen,  die  nicht  geimpft  werden  können  und  für  die  keine allgemeine  Impfempfehlung  vorliegt,  wird  es  diese weiterhin  geben, also beispielsweise für Schwangere oder Kinder.

Zur Verhinderung betrieblicher Infektionen mit dem Corona-Virus sollen die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation
angepasst und verlängert werden. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte. Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitern aber auch weiterhin Corona-Tests anbieten.