BEG für Wohn- und Nichtwohngebäude seit dem 1. Juli

Seit dem 1. Juli 2021 laufen neben den Einzelmaßnahmen nun auch die Förderprogramme der BEG für Wohn- (WG) und Nichtwohngebäude (NWG).

Über diese beiden Programmteile der BEG können sowohl Neubau als auch Bestandsgebäude, die ein bestimmtes Effizienzhaus-Niveau erreichen, gefördert werden. Je besser der Effizienzhausstandard, desto höher die Förderung. Die Förderung erfolgt als Kredit mit Tilgungszuschuss oder als reiner Zuschuss.

In der untenstehenden Tabelle werden die Fördersätze pro Wohneinheit für die unterschiedlichen Effizienzhaus-Niveaus für Wohngebäude dargestellt.

Effizienzhaus

Fördersatz
Sanierung

Fördersatz
Neubau

EH Denkmal

25 %

-

EH 100

27 %

-

EH 85

30 %

-

EH 70

35 %

-

EH 55

40 %

15 %

EH 40

45 %

20 %

EH 40 Plus

-

25 %


Ein zusätzlicher 5-Prozent-Bonus (EE-Klasse) kann für Bestandsgebäude gewährt werden, falls im Rahmen der förderfähigen Arbeiten eine Anlage zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien installiert wird. Bedingung ist jedoch, dass diese zu 55 Prozent den Wärme- und Kältebedarf des Gebäudes deckt.

Die maximale Fördersumme pro Wohneinheit liegt bei 120.000 € und bei 150.000 € falls eine EE-Klasse dazu beantragt wird. Für Neubau liegt der Bonus für eine EE-Klasse bei 2,5 Prozent. Eine „Effizienzhaus 40 Plus“-Stufe wird erreicht, wenn gebäudenahe Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (z.B. Photovoltaik) installiert werden. Ebenfalls seit 01.07.2021 neu hinzugekommen ist die Möglichkeit, für BEG-Einzelmaßnahmen einen Kredit statt eines Zuschusses zu beantragen. Die Abwicklung der Anträge erfolgt in diesem Fall über die KfW.

Für die beliebte Förderung BEG Einzelmaßnahmen (besonders die Heizungssanierung) bietet der Fachverband einen kompakten Crashkurs als Webinar an, mit Fokus auf den BEG-Antrag. Weitere Details zum Inhalt des Webinars, sowie den Link zur direkten Anmeldung finden Sie hier.