Testen, damit alle gesund bleiben: Tests für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

UPDATE vom 20. April 2021
Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, Corona-Tests anbieten. Das Bundeskabinett hat die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 verlängert und um eine entsprechende Verpflichtung ergänzt. Mit der geänderten Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber nun verpflichtet, ihren Beschäftigten, einmal wöchentlich einen Corona-Test anzubieten. Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten. Auf der Internetseite der Budnesregierung heißt es hierzu: "Die Art der Tests ist egal - es können Schnell- oder Selbsttests sein. Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden nicht verpflichtet, das Testangebot anzunehmen. Ebenso wenig ist eine Bescheinigungspflicht über das Testergebnis vorgesehen." Wichtig sei jedoch, dass auch die bisher geltenden Maßnahmen weiter bestehen bleiben.

Informationen zu Selbsttest lesen Sie auch hier.

UPDATE
Die vier Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft haben gemeinsam eine Website zum Thema Testen erstellt, die Betrieben und Unternehmen alles Wissenswerte rund ums Thema Testen in Betrieben an die Hand gibt:  www.wirtschafttestetgegencorona.de. Dort finden Betriebe und Unternehmen ab sofort FAQ, Leitfäden und vieles mehr. ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer appelliert an das Handwerk: "Bieten Sie Ihren Beschäftigten Selbst- und Schnelltests an. So lassen sich frühzeitig Infektionen erkennen und Infektionsketten durchbrechen, bis die Politik endlich wirksam den Impfturbo einschaltet!"

Gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden appelliert der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) an die Betriebe, ihren Beschäftigten regelmäßig Corona-Tests anzubieten. Der Fachverband unterstützt diesen Appell nachhaltig und bittet die SHK-Betriebe, auch im eigenen Interesse, mit derlei Tests zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Virus beizutragen.

Durch eine deutliche Ausweitung der Corona-Testungen können unentdeckte Infektionsfälle identifiziert und somit auch Infektionsketten verstärkt unterbunden werden. Die neue Teststrategie von Bund und Ländern ist neben der Impfstrategie und den Hygieneregeln ein zentrales Element der aktuellen Corona-Politik in Deutschland.

Die vier Spitzenverbände BDA, BDI, DIHK und ZDH haben einen gemeinsamen Appell an Unternehmen und Betriebe gerichtet, ihren Beschäftigten regelmäßig solche Corona-Tests anzubieten. In einer FAQ-Liste auf der Internetseite des ZDH finden Handwerksbetriebe wichtige Informationen zu infektionsschutz-, arbeits- und sozialrechtlichen Aspekten. Die FAQ, die unter Federführung der BDA von den vier Spitzenverbänden gemeinsam erstellt wurden, werden laufend aktualisiert und ergänzt.

Hierzu der Aufruf unter dem Motto: „Wir testen, damit alle gesund bleiben.“ mit den FAQ und der Erklärung auf der Internetseite des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).