Informationen zu GEG für die Mitgliedbetriebe

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Am 1. November 2020 tritt das neue Gebäudeenergiesetz (GEG) in Kraft. Das GEG fasst das EnEG (Energieeinspargesetz), das EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) und die EnEV (Energieeinsparverordnung) zu einem Gesetz zusammen. Die Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien in Bestandgebäuden wird weiterhin durch das EWärmeG des Landes Baden-Württemberg geregelt.

Der Fachverband Sanitär Heizung Klima Baden-Württemberg stellt für die Mitgliedbetriebe ab dem 28.Oktober 2020 im Downloadcenter folgende Materialien zum GEG zur Verfügung:

  • Ein FAQ zum GEG: „2020-10-27 knco FAQ GEG2020.pdf. Das Dokument beinhaltet den relevanten Aspekten aus dem GEG für den SHK-Handwerk. Nicht nur Änderungen zu den eingangs genannten Vorschriften werden aufgeführt, sondern auch Themen die unverändert aus EnEV oder EEWärmeG ins GEG übernommen worden sind und weiterhin eine wesentliche Rolle für die Praxis spielen.
     
  • Ein Musterformular für die Unternehmererklärung zum GEG: „2020-10-27 knco Unternehmererklärung GEG 2020.pdf“. Das Musterformular steht als beschreibbare PDF-Datei zur Verfügung. Die Inhalte wurden mit dem Umweltministerium des Landes Baden-Württembergs abgestimmt. Die erste Fassung der Unternehmererklärung berücksichtigt die Angaben nach GEG, aber nicht die nach der geplanten Durchführungsverordnung (DVO) des Landes Baden-Württembergs zum GEG. Die DVO befindet sich zurzeit noch in der Abstimmung und wird, nach aktuellen Angaben des Umweltministeriums Baden-Württembergs, nicht vor Dezember 2020 kommen. Sobald die Durchführungsverordnung des Landes BW zum GEG steht, werden wir die Unternehmererklärung diesbezüglich ergänzen und ebenfalls wieder als Durchschreibesatz anbieten.
     
  • Ein Musterbrief für den Hinweis auf Beratungspflicht nach §48 GEG: „2020-10-27 knco Musterbrief Hinweis auf Beratungspflicht § 48 GEG. docx“. Nach §48 GEG ist der Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses verpflichtet vor einer Sanierung ein informatorisches, kostenfreies Beratungsgespräch mit einem Energieberater durchzuführen. Der Eigentümer muss sich nicht um eine kostenlose Beratung bemühen. Es reicht, wenn er sich über allgemein zugänglichen Quellen darüber informiert, ob es kostenlose Beratungsangebote gibt. Das Fachunternehmen muss den Eigentürmer darauf hinweisen, dass eine Beratungspflicht besteht. Der Fachverband stellt einen Musterbrief in Form einer Worddatei zur Verfügung, damit Sie dessen Text in Ihre Anschreiben einfach integrieren können.
     
  • Ein tabellarischer Vergleich zwischen GEG, EnEG, EnEV und EEWärmeG: „2020-10-27 Tabellarischer Vergleich GEG vs EnEV, EnEG, EEWärmeG.xlsx“. Für diejenige die mehr wissen wollen, stellt der Fachverband einen Vergleich zwischen den genannten Vorschriften in tabellarischer Form zur Verfügung.  Änderungen werden in einer separaten Spalte kommentiert.

Der Gesetzestext befindet sich ebenfalls seit September 2020 in Downloadbereich. 

Die vorher aufgeführten Dokumente werden bei Bedarf aktualisiert. Sie können sich immer anhand des markierten Datums in Namen des Dokuments orientieren, ob Sie die aktuelle Version besitzen.