Das GEG tritt am 1. November 2020 in Kraft

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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“, kurz Gebäudeenergiegesetz - GEG genannt, ist am 18. Juni vom Bundestag angenommen und am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Gesetz tritt am 1. November 2020 in Kraft.

Das Gebäudeenergiegesetz GEG setzt die Vorgaben der Europäischen Union zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um. Dementsprechend werden die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sowie das Energieeinspargesetz (EnEG) im GEG zusammengeführt. Der Fachverband SHK Baden-Württemberg wird für die Mitgliedsbetriebe eine Zusammenfassung erstellen und über die wesentlichen Änderungen und deren Konsequenzen informieren.  

Was dies nun für laufende und geplante Bauprojekte bedeutet, hat der Fachverband für die Innungsfachbetriebe bereits jetzt zusammengestellt. Die Kompaktinformationen finden Sie nach dem Einloggen mit Ihren Mitgliedsdaten in der Rubrik "Aktuelles". Außerdem werden sie im kommenden Rundschreiben Technik, das am 23. September erscheint, veröffentlicht.