Herausforderungen durch Änderungen der Umsatzsteuer 2020

Die Bundesregierung hat das Krisen- und Konjunkturpaket zur Bewältigung der Corona-Krise final verabschiedet. Damit einhergehend wurde eine befristete Umsatzsteuerabsenkung von 19  auf 16 Prozent (regulärer Mehrwertsteuersatz) und von 7 auf 5 Prozent (ermäßigter Satz) beschlossen.

Für SHK-Betriebe bedeutet diese Änderung eine erhebliche bürokratische Mehrbelastung. In einem ausführlichen Beitrag haben wir Mitgliedsbetrieben zusammengefasst, was sie zu dieser Thematik wissen müssen. Dieser steht nach dem Einloggen im Downloadcenter unter dem Stichwort Corona zum Herunterladen bereit Referat Betriebswirtschaft, Kategorie Abrechnungsgrundlagen)