Bundestag verabschiedet Gebäudeenergiegesetz

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Am 18. Juni hat der Deutsche Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz werden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Die aktuellen energetischen Anforderungen für den Neubau und den Gebäudebestand gelten weiterhin.

Der Fachverband SHK Baden-Württemberg wird die Innungsfachbetriebe in einem Mitglieder-Rundschreiben ausführlicher informieren und sobald eine konsolidierte Fassung des Gesetzes vorliegt, die Konsequenzen für die Mitglieder dezidiert herausarbeiten.