Vorsicht Betrug! Keine Zahlungen für Eintrag ins Transparenzregister tätigen

Mit einer neuen Masche versuchen Betrüger derzeit, im Internet bei Gewerbetreibenden Geld einzutreiben. Auch Handwerksbetriebe sind bereits kontaktiert worden. Es geht um die angeblich überfällige Eintragung ins Transparenzregister. Die E-Mail hat den Betreff „Zahlungsaufforderung Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“.

Der Absender des Schreibens ist ein angeblicher Verein mit dem Namen „Organisation Transparenzregister“. Diesen Verein gibt es nicht, auf der Website steht der Zusatz „i.G.“ – in Gründung. 

Laut der offiziellen registerführenden Stelle, dem Bundesverwaltungsamt (BVA, Transparenzregister) handelt es sich um keine offizielle E-Mail des BVA. Es sind daher keine Zahlungen an die Organisation Transparenzregister e.V. zu leisten.

Aus diesem Anlass weisen wir ergänzend darauf hin, dass die offizielle Plattform zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter Opens external link in new windowwww.transparenzregister.de ist. Die Eintragung und Registrierung auf der offiziellen Plattform sind kostenlos. Angebote zu einem kostenpflichtigen Eintragungsservice stammen nicht von der registerführenden Stelle.