Heizungssanierung: neue Förderung seit 1. Januar 2020

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Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung wurde am 9. Oktober 2019 beschlossen und damit 66 Maßnahmen zum Klimaschutz bis zum Jahr 2030. Auf den Weg gebracht wurden unter anderem:

  • das Klimaschutzgesetz mit verbindlichen CO2-Einsparzielen
  • die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit neuen Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
  • das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
  • das Brennstoffemissions-Handelsgesetz / CO2-Bepreisung
  • das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit Verbot des Einbaus von Ölheizungen.

Für seine Mitgliedsbetriebe hat der Fachverband den aktuellen Sachstand zu allen diesen Punkten zusammengefasst und in den Downloadcenter eingestellt.

Besonders wichtig für die SHK-Betriebe sind die aktuellen Informationen zu den neuen Förderrichtlinien für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Die bisherige Förderung der BAFA sowie der KfW wurden nämlich zusammengefasst. Dazu finden Mitglieder nach dem Einloggen im Downloadcenter umfassendes Material (Stichwort Heizungssanierung eingeben oder Referat Technik, Kategorie Förderung auswählen). Außerdem erhalten alle Mitglieder eine kompakte Zusammenfassung mit dem Januar-Rundschreiben Technik am 30.01.2020 direkt per Post nach Hause.