Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV), in der seit dem 1. November 2011 geltenden Fassung, ist erneut geändert worden. In der unten stehenden Datei hat der Fachverband für die Mitgliedsbetriebe diejenigen Änderungen mit SHK-Relevanz zusammengefasst.
Die Änderung erfolgte u.a. wegen Kapazitätsproblemen der Gesundheitsämter bei der Überwachung der Anzeige- und Untersuchungspflichten von Betreibern der betroffenen Trinkwasserinstallationen. Die Verordnung soll die Gesundheitsämter unter Beibehaltung des Gesundheitsschutzniveaus entlasten. Des Weiteren werden einige Korrekturen sowie Klarstellungen vorgenommen.