Downloadcenter

Zugriff Vorschaubild Dokumentdetails
 

Das ZVSHK-Qualitätszeichen: Orientierung und Sicherheit für das SHK-Handwerk

Mit dem Prädikat „Zertifizierter Hersteller – Qualität, Sicherheit, Service“ zeichnet der ZVSHK in einem transparenten Verfahren Hersteller aus, die die betrieblichen Prozesse des SHK-Fachbetriebs bestmöglich unterstützen.

Im Fokus des Zertifizierungsprozesses stehen u.a.

  •         hohe Produktqualität,
  •         umfangreiche Serviceangebote und
  •         Investition in Forschung und Entwicklung.

Warum ein ZVSHK Qualitätszeichen?

Digitalisierung, Fachkräftemangel und neue technische Entwicklungen stellen Betriebe des SHK-Fachhandwerks vor neue Herausforderungen: Sie müssen ihre Prozesse fortlaufend optimieren, um mehr Effizienz zu erreichen.

Die Hersteller unserer Branche haben daher nicht nur durch Gewährleistung einer hervorragenden Qualität ihrer Produkte und die bisher gewohnte Serviceleistung die Chance, das SHK-Fachhandwerk bei der Bewältigung dieser Herausforderung zu unterstützen. Innovation in der Produktentwicklung, gewerkspezifische Software, die Bereitstellung von Materialien für Angebotserstellung und Marketing und vieles mehr helfen den Betrieben in ihrem täglichen Betrieb, Abläufe zu beschleunigen und Kundenwünsche schneller, besser und einfacher zu erfüllen.

In der Unterstützung dieser Optimierung durch ein auf Handwerk ausgerichtetes Leistungsbündel liegt ein neues Differenzierungsmerkmal für den Hersteller, den wir als handwerksgerechten Service umschreiben:

Durch diesen Service unterstützt der Hersteller effizientes Arbeiten des Fachhandwerks - entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Das ZVSHK-Qualitätszeichen "Zertifizierter Hersteller - Qualität, Sicherheit, Service" ist das Erkennungszeichen für diesen Service.

Weitere Information finden Sie hier

QZ_SAFE_Flyer.pdf (1,9 MB)
Bereitgestellt am 11.11.2024

 

Produktkatalog 2024 des ZVSHK: Publikationen, Produkte und Hilfsmittel

Der Produktkatalog 2024 des ZVSHK enthält eine Komplettübersicht über neue Publikationen, Produkte und Hilfsmittel, die über den Onlineshop der Berufsorganisation bestellt werden können und die Innungsbetriebe bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

Die digitale Fassung bringt den User mit nur wenigen Klicks sofort von der Produktbeschreibung zum Onlineshop. Nach dem Bestellvorgang kann auf die meisten georderten Arbeitsmittel und Publikationen sofort zugegriffen werden.

Kein Download verfügbar.

Mit der Dokumentenvorlage „SHK-Fachhelfer“ gescheiterten Azubis im SHK-Handwerk die Ausbildungsdauer bescheinigen

Scheitert der Auszubildende endgültig bei der Gesellenprüfung, dann haben SHK-Betriebe nach wie vor die Möglichkeit, mittels individuellem Abschluss- und Arbeitszeugnis eine Bescheinigung von Ausbildungszeiten und vorliegenden Kompetenzen auszustellen. Hierzu können passende Kompetenzbeschreibungen aus dem Ausbildungsrahmenplan sowie dem KMK-Rahmenlehrplan entnommen werden.

Die Dokumentenvorlage des „SHK-Fachhelfers“ ist optional und soll es Betrieben erleichtern, die betroffenen Auszubildenden ggf. weiter an sich zu binden.

Bei dem Musterdokument handelt sich daher um ein Angebot, welches genutzt werden kann, jedoch nicht genutzt werden muss. Den Innungen ist freigestellt, inwiefern sie von dieser Option Gebrauch machen wollen.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Rahmenabkommen: SHK-Konfigurator für die schnelle digitale Angebotserstellung im Kundengespräch

Von einem modernen SHK-Betrieb wird erwartet, dass die Angebote schnell und professionell erstellt werden. mobile offer bietet mit seinem Bad und Heizung-Konfigurator eine intelligente Lösung mit der Sie sofort starten können und dazu eine ideale Ergänzung zu Ihrem Handwerker-Programm ist.

Entwickeln Sie die optimale Lösung für Ihren Kunden gemeinsam mit ihm am Bildschirm. Der Konfigurator stellt Fragen, die nach und nach abgearbeitet werden, wie zum Beispiel nach Baujahr des Gebäudes, Fläche, Art der Warmwasserbereitung, Anzahl der Heizkreise, Höhe des Fliesenspiegels im Bad, nach gewünschten Herstellern und vielem anderen mehr. Sind nach rund zehn Minuten alle Fragen beantwortet, ist das Angebot fertig und der Preis steht - wenn gewünscht direkt vor Ort im Kundengespräch!

Am Ende der Konfiguration übergeben Sie die detaillierten Stücklisten (samt den für den Endkunden verborgenen Unterpositionen) per UGL an Ihr Handwerker-Programm. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung, Bestellung oder die Rechnungsstellung. Vereinfacht wird dieser Prozess durch die Übergabe der Lieferanten-Artikelnummer (Großhandel bzw. Direktlieferant).

Der Konfigurator beinhaltet aktuell rund 4.000 Stücklisten mit über 20.000 Unterpositionen, bestehend aus Eigenleistungen, Fremdleistungen (Nebengewerken) und den Produkten der Industrie und Großhandelspartner. Alle Positionen enthalten (anpassbare) Lohnminuten.

Wichtig: Als SHK-Innungsfachbetriebe kommen Sie in den Vorteil eines 10 %-igen Preisnachlasses auf die Lizenzgebühren. Voraussetzung hierfür ist vor dem Kauf eine Mitgliedschaftsbestätigung beim Fachverband SHK Baden-Württemberg anzufordern (per E-Mail: betriebswirtschaft@fvshkbw.de).

Weitere Informationen finden Sie unter www.mobile-offer.de


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Kostenspiegel Ausbildung – Rechnet sich ein Lehrling?

Viele Betriebe stehen vor der Entscheidung: Soll ein Azubi eingestellt werden oder nicht? Was kostet die Ausbildung aus ökonomischer Sicht und welchen Nutzen liefert sie im Gegenzug? Wie kann man dem Kunden gegenüber argumentieren, weshalb es gerechtfertigt ist, auch den Azubi zu verrechnen?

Der Fachverband hat eine Beispielrechnung mit Kosten und Erlösen gemacht und eine Argumentationshilfe für Betriebe erarbeitet.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Praxisleitfaden für SHK-Betriebe in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Auch wenn die letzten Jahre für den Großteil der SHK-Betriebe konjunkturell sehr gut verlaufen sind, berichtet eine zunehmende Anzahl an Betrieben von teilweise deutlich zurückgehenden Aufträgen im Neubausektor und wachsender Unsicherheit bei Privatkunden. Deshalb ist es als SHK-Betrieb umso wichtiger proaktiv zu handeln, um möglicherweise negative wirtschaftliche Folgen zu vermeiden oder diese zumindest abzumildern. Genau hier setzt diese Praxishilfe an. Sie hilft SHK-Betrieben dabei, frühzeitig die Weichen zu stellen, um eine mögliche Krisensituation unbeschadet überstehen zu können.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Willkommensmappe für Azubis

Zum Start des neuen Ausbildungsjahres haben wir für Sie nützliche Informationen und Unterlagen zusammengestellt, damit Ihre neuen Azubis gut an Bord kommen und sich von Beginn an in Ihrem Betrieb wohl fühlen.

Soll die Ausbildungsreise erfolgreich verlaufen, müssen bereits beim Einstieg einige Dinge beachtet werden, denn das “Onboarding” von Azubis geht über die üblichen Orientierungsaktivitäten neuer Mitarbeiter hinaus.

So ist es für Ausbildungsbetriebe wichtig, rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, wie sie etwa im Berufsbildungsgesetz verankert sind. Auch müssen praktische sowie theoretische Aspekte der Ausbildung vermittelt werden. Der gesamte Prozess sollte eine langfristige Perspektive einnehmen und nicht nur auf die Einarbeitung, sondern auch auf kontinuierliche Bildung und Entwicklung ausgerichtet sein.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Gemeinsame Checkliste für Fachbetriebe bei der Planung und Installation von Wärmepumpen-Heizungsanlagen

So eine Elektro-Wärmepumpenanlage ist eine komplexe Sache. Damit bei der Inbetriebnahme alles reibungslos läuft müssen in der Regel zwei Gewerke – SHK und Elektro – eng zusammenarbeiten. Ob dies zum Beispiel die elektrische Absicherung der Wärmepumpe selbst betrifft oder deren elektrische Verdrahtung zur Heizungsanlage. Auch ob der meist vorhandene Elektro-Verteilerschrank überhaupt geeignet ist für die neue Wärmepumpe oder wer macht die Anmeldung beim Stromnetzbetreiber oder gibt es einen E-Heizstab und mit welcher Spannung muss dieser angeschlossen werden.
Fragen über Fragen, die im Vorfeld geklärt werden müssen, insbesondere die Schnittstellen zwischen den beiden Gewerken SHK und Elektro.

Um die tägliche Arbeit zu erleichtern haben die beiden Landesfachverbände Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg sowie der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg gemeinsam eine Checkliste „Wärmepumpen-Schnittstellen SHK-/Elektro-Fachbetrieb“ erstellt.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

ZVSHK Social Media Guide

Dieser Guide wurde in Zusammenarbeit mit der Agentur Triebwerk erstellt. Das Dokument ist ausschließlich zur internen Verwendung bestimmt. Eine Weitergabe, auch in Teilen, ist nicht gestattet.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Marketing: Mustervorlagen für Mailings an Kunden

Für das Marketing sind gezielte Mailings eine gute Maßnahme, um beim Kunden diverse Themen wie Wartung, Instandsetzung und Modernisierung zu platzieren. Um möglichst taktisch vorzugehen, bietet es sich an, die Mailing-Aktion/Briefe in der Wochenmitte zu versenden und spätestens nach einer Woche die angeschriebenen Kunden nachzutelefonieren. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass immer nur so viele Kunden angeschrieben werden, wie auch telefonisch nachbereitet werden können (Empfehlung ca. 20 Anschreiben pro Woche). Insbesondere bei Wartungsangeboten sollte die Einteilung auch in lokale Bereiche erfolgen, um anschließend sinnvolle Einsatzpläne für die Monteure usw. gestalten zu können.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Wichtige Unterlagen zum hydraulischen Abgleich

Eine Pflicht zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs für den Endkunde gibt es nur in Verbindung mit Förderprogrammen. Bei der Neuerrichtung einer Anlage, liegt die Pflicht beim Fachbetrieb, da es eine Nebenleistung ist. Nach den Förderprogrammen der Bafa und KfW muss der hydraulischen Abgleich nach Verfahren B durchgeführt werden. Auch wenn im Rahmen einer Sanierung kein hydraulischer Abgleich beauftragt wurde, empfiehlt der Fachverband den Auftraggeber über die Konsequenzen eines nicht hydraulisch abgeglichenen Systems zu informieren.

Der Fachverband stellt den Mitgliedsbetrieben folgende Unterlagen zum hydraulischen Abgleich zur Verfügung:

  • Fachregel_hydraulischer-Abgleich_April2022.pdf - Fachregel: Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand - hydraulischer Abgleich
  • 2020.12.07kn_AnlagendokumentationHeizung.docx – Musterformular zur Dokumentation der Optimierung von zentralen Heizungsanlagen, inklusiv hydraulischer Abgleich
  • 2020-11-19 coch Musterbrief Hinweis unvollständige Beantragung hydraulischer Abgleich.docx – Musterbrief für den Auftraggeber, mit Hinweis auf die Konsequenzen die sich aus einem nicht hydraulisch abgeglichenen System ergeben.
  • 2021-03-04_ZAB_MB_hydr.Abgleich.pdf – Merkblatt von Zukunft Altbau für die Endkunden, in dem die Vorteile des hydraulischen Abgleichs dargestellt werden.
  • VdZ-Formulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für Einzelmaßnahme, KfW-Effizienzhaus und Nichtwohngebäude. Die aktuelle Version der Formulare sind auch hier zu finden: https://www.vdzev.de/broschueren/formulare-hydraulischer-abgleich/


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Der hydraulische Abgleich von Zentralheizungsanlagen

Der hydraulische Abgleich nach Verfahren A ist out. Sowohl die allgemein anerkannten Regeln der Technik wie auch die gesetzlichen Vorgaben, fordern einen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B. Mit diesem Beitrag wollen wir die Thematik ordnen und die wichtigen Aussagen hierzu erläutern.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Mautbefreiung für Handwerker

Ab 1. Juli 2024 sind auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen bis unter 7,5 Tonnen mautpflichtig. Allerdings ist es gelungen, eine „Handwerkerausnahme“ durchzusetzen, die die Transporte der meisten Handwerksbetriebe von Mautzahlungen befreit. SHK-Betriebe sollten ihre Fahrzeuge für die Handwerkerausnahme unbedingt im Portal von Toll Collect anmelden. Alle Tipps zur Anwendung der Handwerkerausnahme und Hinweise zur Anmeldung sind im Informationsblatt des ZDH enthalten.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Finanzielle Unterstützung für Unternehmen

Nähergehende Informationen zum aktuellen Liquiditätskredit sowie bestehenden Förderprogrammen bei anstehenden Digitalisierungsvorhaben hat der Fachverband zusammengefasst.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Ausbildungsverordnung Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Das Arbeitsfeld des Anlagenmechanikers reicht von der sicheren Versorgung mit Wasser und Wärme bis zur komplexen Gebäudetechnik. Technisches Verständnis und Kundenfreundlichkeit sind die Voraussetzungen für diesen Zukunftsberuf. Die beiliegende Ausbildungsverordnung regelt die dreieinhalbjährige Ausbildung.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Förderprogramme zur Digitalisierung

Betriebe habe die Möglichkeit für ihr Digitalisierungsvorhaben Förderungen von Bund und Land in Anspruch zu nehmen. Wer ist antragsberechtigt? Was wird gefördert? Wie wird gefördert? Der Fachverband hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Ausschluss der Förderung von Biomasseheizungen in KFW-Förderprogrammen

Die KFW öffnet zum Februar 2024 Förderprogramme zum klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden. Diese umfassen zum einen die

  • „Kredite 297 und 298 (ab 1,15 % p.a.) Klima¬freundlicher Neubau – Wohngebäude. Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen“ sowie den
  • „Kredit 300 (ab 0,01 % p.a.) Wohneigentum für Familien. Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen“.

Hierbei werden der Neubau und Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland gefördert. Bedingung sind das Einhalten der technischen Mindestanforderungen der Effizienzhaus-Stufe 40 (KFW Haus 40) und die Erfüllung der Anforderung an CO2-Emissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“. Weiterhin darf das Gebäude nicht mit Öl, Gas oder Biomasse, wie Holzfeuerstätten beheizt werden. Damit werden erneuerbare Energieträger, wie die Biomasse „Holz“ den fossilen Energieträgern gleichgestellt.

Das erst kürzlich rechtswirksam eingeführte Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sehen jedoch ausdrücklich die Förderung von Biomasseheizungen vor.

Hier ist die Politik gefordert, Missstände zu beseitigen und für einheitliche diskriminierungsfreie Fördertatbestände zu sorgen!!!

In der Verbändeallianz wurde ein einheitliches Vorgehen erörtert und ein entsprechendes Musterschreiben verfasst, um politische Mandatsträger zu erreichen und die Benachteiligung von Holzenergie in KFW-Förderprogrammen zu streichen.

Das Musterschreiben können Sie hier herunterladen.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Nullsteuersatz bei Photovoltaik-Anlagen

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 gilt seit dem 1.1.2023 ein Umsatzsteuersatz von null Prozent auf die Lieferung und Installation von PV-Anlagen. Seither haben sich in der Praxis neue umsatzsteuerrechtliche Fragestellungen ergeben. Sowohl das Merkblatt des Zentralverbands SHK, als auch der Praxisleitfaden des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH) geben konkrete und praxisnahe Hilfestellung zur Thematik.

Die Grundsätze des ebenfalls anhängigen BMF-Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Datenschutz: Innungsbetriebe profitieren von Rahmenabkommen

Datenschutz im Büroalltag ist nicht „Everybody's Darling“. Das wissen die Rechtsanwälte der AdviZZr Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Pforzheim, die seit 2018 in Baden-Württemberg zahlreiche Handwerksbetriebe, Innungen und Kreishandwerkerschaften als Datenschutzbeauftragte nach der DSGVO betreuen.

Deshalb nehmen die Anwälte Juliette Descharmes und Dr. Dominik Güneri (Datenschutzbeauftragter und -auditor TÜV) den Datenschutz für die Betriebe ganzheitlich in Augenschein und verschaffen damit eine einfache und zielgerichtete Umsetzung für jeden einzelnen Betrieb.

Die Webseite wird überprüft, Rechtstexte für Kunden und Mitarbeiter umgesetzt oder auch Support bei Datenpannen und datenschutzrechtlichen Anfragen gegeben. Es gibt jährliche Mitarbeiterschulungen und natürlich eine korrekte Datenschutzerklärung. Mehr Informationen zum Service und die ausgehandelten Preise finden Sie im Download.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Aufbewahrungsfristen für das Jahr 2024

Zu Beginn jedes neuen Jahres besteht die Möglichkeit, sich im Bereich der Unterlagen-Archivierung von sogenannten „Altlasten“ zu trennen.

Aus der Übersicht können Sie die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nach Handels- und Steuerrecht für das Jahr 2024 entnehmen. Dies bedeutet, dass Unterlagen aus Jahren vor den in der Übersicht angegebenen Daten im Jahr 2024 entsorgt werden können. Zur Abwehr bzw. Durchsetzung von zivil- bzw. öffentlich-rechtlichen Ansprüchen kann im Einzelfall (insbesondere im Hinblick auf Beweiszwecke) ggf. dennoch eine längere Aufbewahrung angezeigt sein.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude / Einzelmaßnahmen (BEG-EM) Gültig ab 1. Januar 2024

Als der Bundestag am 8. September 2023 die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen hat, wurde auch verlangt, die Bundesförderung für effiziente Gebäude / Einzelmaßnahmen (BEG-EM) zu ändern. Nun hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine neue Förderrichtlinie erstellt. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 21. November dieser Richtlinie zugestimmt, die nun vom BMWK veröffentlicht wird und zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Die wesentlichen Änderungen haben wir für Sie auf Basis einer Veröffentlichung des ZDH zusammengestellt. Sobald das Ministerium die gesamte Richtlinie veröffentlicht, werden wir Sie detailliert über die Neufassung informieren.

Aber Achtung:

Die BEG-Förderung wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert, den das Bundesverfassungsgericht am 15. November 2023 für grundgesetzwidrig erklärt hat. Zwar gilt die jetzt verhängte Sperre für den KTF nach Aussage der Bundesregierung nicht für die BEG. Trotzdem bleibt unklar, wie das Förderprogramm langfristig gegenfinanziert werden soll. Hier muss die Bundesregierung jetzt schnell Maßnahmen ergreifen. Ansonsten wird die Verunsicherung bei den Betrieben und deren Kunden nicht überwunden werden können.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Merkblatt Jugendarbeitsschutz im Betrieb

Für Jugendliche liegt die Arbeitswelt der Erwachsenen außerhalb ihrer bisherigen Erfahrungen. Sie benötigen zum Einstieg in den betrieblichen Alltag eine fachliche Anleitung und Sie bedürfen eines besonderen Schutzes bei der Arbeit, bei der Ausbildung oder im Praktikum. Bei der Beschäftigung eines Jugendlichen muss der Arbeitgeber auch die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) beachten, um Jugendliche vor den Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.

Jugendliche können als Schülerpraktikanten oder als reguläre Auszubildende im Betrieb tätig sein. Ein Merkblatt der Basiknet GmbH informiert über die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben, die bei der Beschäftigung von Jugendlichen zu beachten sind. Das Merkblatt kann im Downloadcenter des Fachverbandes von Mitgliedsbetrieben kostenlos heruntergeladen werden.

Die Basiknet GmbH ist Partner des Fachverbandes und unterstützt Betriebe mit dem Tool SHK-Arbeitssicherheit bei der Durchführung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Mitgliedsbetriebe können SHK-Arbeitssicherheit zu Sonderkonditionen nutzen.

SHK-Arbeitssicherheit basiert auf zwei Bausteinen, die auf die Bedürfnisse des SHK-Handwerks zugeschnitten sind: Dem Online-Arbeitsschutzportal über das Internet und der persönlichen Beratung bei der Ersteinrichtung des betrieblichen Arbeitsschutzes und bei der Regelbetreuung. Weitere Informationen und ein Flyer, mit dem Mitgliedsbetriebe eine unverbindliche Beratung anfordern können, finden sich ebenfalls im Downloadcenter des Fachverbandes.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Arbeitsvertragsmuster und Zusatzvereinbarungen

Aufgrund der zum 01. August 2022 wirksam gewordenen gesetzlichen Änderung des Nachweisgesetzes hat der Fachverband SHK seine Arbeitsvertragsmuster für die Bereiche SHK und OL überarbeitet. Die vier Arbeitsvertragsmuster sowie mögliche Zusatzvereinbarungen zu den Arbeitsverträgen für gesonderte Bereiche wie Nutzung Firmenfahrzeuge, Arbeitszeitkonten, Führerschein, Fortbildung sind im Download verfügbar.

Die Zusatzvereinbarung für ein Arbeitgeberdarlehen kann bei kleineren Fortbildungen mittels Verzicht auf die monatliche Rückzahlungsrate bei Verbleib im Betrieb als einfachere Fortbildungsvereinbarung verwendet werden.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Das neue GEG 2023ff – erste Fakten zum Entwurf der Bundesregierung

Ab 1. Januar 2024 gibt es nach dem am 19. April 2023 veröffentlichten Regierungsentwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) keine neue Heizung ohne einen mindestens 65 Prozent umfassenden erneuerbaren Energien Anteil.

Der Fachverband hat für seine Mitgliedsbetriebe Erläuterungen zur geplanten Novelle des GEG zusammengestellt, da sehr viele Anfragen von Betrieben eintreffen, die wiederum selbst Anfragen von besorgten Kunden beantworten müssen.

Aus Betriebssicht ist es ratsam, sich frühzeitig auf die zu erwartenden Änderungen einzustellen!


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Am 21. Juli 2023 veröffentlichte das Bundesministerium für Wohnen, Städtebau und Bauwesen (BMWSB) den Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Das Gesetz wird im Herbst im Bundestag und Bundesrat behandelt und soll zeitgleich mit dem Gebäudeenergiengesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Nachstehend finden Sie den Entwurf sowie die Stellungnahmen des ZVSHK und ZDH dazu.


Dieser Download ist nur für eine eingeschränkte Benutzergruppe verfügbar.

weitere Dokumente