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Hohe Kraftstoffpreise: Empfehlung und Berechnungstool

Die aktuell stark gestiegenen Kraftstoffpreise haben verstärkt zu Nachfragen der Mitgliedsbetriebe beim Fachverband geführt. Im Kern ging es bei den Anfragen um die Fragen:

  • Wie geht man als Unternehmen mit dem Kraftstoffpreisanstieg um?
  • Was muss ich tun, wenn ich die Fahrkostenpauschalte aufgrund des erhöhten Kraftstoffpreises anpassen muss?
  • Wie kommuniziere ich das gegenüber meinen Kunden?

Die Fachverband-Experten haben hierzu eine Empfehlung für die Betriebe ausgearbeitet und ein Berechnungstool entwickelt. Beides können Mitglieder hier herunterladen.


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Verbraucherinformation zum Thema Heizenergie und Heizkosten sparen

Der Zentralverband SHK hat eine Verbraucherinformation herausgegeben mit Tipps für Hauseigentümer und Mieter, wie sich Heizenergie sparen und Heizkosten senken lassen.  

Die Informationen können Innungsfachbetriebe kostenlos herunterladen, im Adressfeld eigene Firmendaten ergänzen und anschließend per Mail oder ausgedruckt an ihre Kunden weitergeben.

Je nachdem, wie die Datei verwendet werden soll, steht sie hier in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügung: die pdf-Variante für die direkte Verwendung und das reine Word/Textdokument, das es ermöglicht, die Textbausteine auch losgelöst vom Dokument auf Webseiten einzubinden. Ein gestaltetes Worddokument, mit der Möglichkeit die eigene Absenderkennung einzutragen, erhalten Sie per Nachfrage (E-Mail: organisation@fvshkbw.de) zugesendet. Dieses Dateiformat kann hier aus technischen Gründen nicht hochgeladen werden.


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Transportverpackungen - Neues Merkblatt zur SHK-Branchenlösung

Um für Mitgliedsbetriebe Aufwand und Kosten bei der Abholung und Entsorgung von Transportverpackungen so gering wie möglich zu halten, hat der ZVSHK bereits vor Jahrzehnten mit vielen Herstellern aus der SHK-Branche sowie mit Abfall- und Recycling-Dienstleistern eine Branchenlösung konzipiert. Damit Verpackungsmüll möglichst minimiert wird, macht das seit Anfang 2019 geltende Verpackungsgesetz Vorgaben. Darüber hinaus gelten seit Anfang 2022 erweiterte Hinweispflichten gegenüber Endverbrauchern. Und es gibt eine Dokumentationspflicht für den Handwerksbetrieb, wieviel Verpackungsmüll nach Art und Masse im zurückliegenden Kalenderjahr entsorgt wurde.

Alle diese genannten Punkte behandelt das Merkblatt „Transportverpackungen“, das der ZVSHK mit Stand Januar 2022 herausgegeben hat. Auf 18 Seiten findet der organisierte Innungsbetrieb Hintergrundinfos zur Branchenlösung, erfährt, was in Zukunft zu tun ist und bekommt Erläuterungen zu möglichen Problemen – und wie sie sich lösen lassen. Abschließend sind mehrere Musterschreiben im Merkblatt enthalten, um Endkunden über Entsorgungsmöglichkeiten zu informieren bzw. um Hersteller, Lieferanten oder Entsorger über Vereinbarungen innerhalb der SHK-Branchenlösung in Kenntnis zu setzen.

 


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Tipps zum Umgang mit der steigenden Kundennachfrage -

In den vergangenen Wochen ist die Endkunden-Nachfrage nach Angeboten für Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien bei vielen SHK-Betrieben sprunghaft angestiegen. Hintergrund hierfür sind im Wesentlichen die stark gestiegenen Preise für Öl und Gas aufgrund des aktuellen Ukraine-Konfliktes. In diesem Kontext gilt es zu bedenken, dass bereits vor dem aktuellen Nachfrageanstieg der Auftragsvorlauf bei vielen SHK-Betrieben mehrere Wochen bzw. Monate betrug. Es gibt deshalb aktuell wohl kaum noch einen SHK-Betrieb, der nicht über Monate ausgebucht ist – Tendenz steigend! Doch wie sollen die Betriebe mit dieser Situation umgehen? Lesen Sie hier, welche neun Stellschrauben Sie drehen können, um die Auftragsflut bestmöglich bewältigen zu können.


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Informationspflicht des Unternehmers zur Streitschlichtungsteilnahme mit Verbrauchern ab 01.02.2017

Gemäß § 36 VSBG hat ab dem 01.02.2017 ein Unternehmer, der eine Homepage unterhält oder beim Vertragsschluss Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich davon in Kenntnis zu setzen, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Auch wenn der Unternehmer allgemein nicht bereit ist, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren teilzunehmen, müssen hierüber ungefragt alle Verbraucher ab 01.02.2017 informiert werden. Ausnahmen bestehen wegen der gesetzlichen Informationspflicht nur wie folgt:

-    das Unternehmen betreibt keine Homepage
-    das Unternehmen verwendet keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen
-    das Unternehmen beschäftigte zum 31.12 des Vorjahres höchstens 10 oder weniger Arbeitnehmer (berechnet ausschließlich nach der Kopfzahl, ohne Berücksichtigung der Dauer der Arbeitszeiten)

Eine entsprechende Musterformulierung bei Ablehnung der Schlichtung ist in die überarbeiteten ZVSHK-AGB eingearbeitet. Sie finden diese – mit weiteren Informationen – nachfolgend
 


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Novelle Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg

Das novellierte Gesetz ist am 21. Oktober 2021 in Kraft getreten. Zur Konkretisierung der Solarpflicht beim Neubau von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen hat das Umweltministerium im Oktober 2021 die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung erlassen.

Musterbefreiungsanträge für die Photovoltaikpflicht (PVPflicht) für Nichtwohngebäude und Parkplätze finden Sie unten. Eine FAQ zur Photovoltaikpflicht finden Sie hier: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/erneuerbare-energien/sonnenenergie/photovoltaik/fragen-und-antworten-zur-photovoltaikpflicht/

Weitere Informationen darüber finden Sie hier: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz-in-baden-wuerttemberg/klimaschutzgesetz/


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Mehrfachbelegung: Schornsteinfeger darf Daten weitergeben

Das Problem ist vielen SHK-Betreiben bekannt: Ein Heizgerät muss in einem Mehrfamilienhaus mit einem Schornstein in Mehrfachbelegung ausgetauscht werden. Eine Querschnittsberechnung für das neue Gerät ist somit erforderlich. Dafür werden unter anderem die Daten der anderen, angeschlossenen Geräte benötigt. Diese Daten könnte der Schornsteinfeger liefern, aber es gibt diesbezüglich datenschutzrechtliche Bedenken.

Der Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks (LIV) Baden-Württembergs hat sich Hilfe von einem Datenschutzbeauftragten geholt und folgende Klarstellung veröffentlicht.


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Merkblatt zur Gefährdungsbeurteilung für den Einsatz von Elektrofahrzeugen im Betrieb

Die fortschreitende Elektromobilität ist inzwischen im Straßenbild deutlich sichtbar und auch in Betrieben sind immer häufiger Elektrofahrzeuge im Einsatz. Die Erweiterung des Fuhrparks um Hybridfahrzeuge und batteriebetriebene vollelektrische Fahrzeuge ist somit auch für die Arbeitssicherheit von Bedeutung und in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Ein Merkblatt der Basiknet GmbH informiert über die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben, die bei der betrieblichen Nutzung von Elektrofahrzeugen zu beachten sind. Das Merkblatt kann im Downloadcenter des Fachverbandes von Mitgliedsbetrieben kostenlos heruntergeladen werden.

Die Basiknet GmbH ist Partner des Fachverbandes und unterstützt Betriebe mit dem Tool SHK-Arbeitssicherheit bei der Durchführung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Mitgliedsbetriebe können SHK-Arbeitssicherheit zu Sonderkonditionen nutzen.

SHK-Arbeitssicherheit basiert auf zwei Bausteinen, die auf die Bedürfnisse des SHK-Handwerks zugeschnitten sind: Dem Online-Arbeitsschutzportal über das Internet und der persönlichen Beratung bei der Ersteinrichtung des betrieblichen Arbeitsschutzes und bei der Regelbetreuung. Weitere Informationen und ein Flyer, mit dem Mitgliedsbetriebe eine unverbindliche Beratung anfordern können, finden sich ebenfalls im Downloadcenter des Fachverbandes.


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Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Sofern ein Arbeitnehmer in den letzten 12 Monaten insgesamt mehr als sechs Wochen krank war, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vor Ausspruch der Kündigung durchführen muss. Er kann erst dann kündigen, wenn entweder das BEM erfolglos war oder der Arbeitnehmer das BEM nach einer ordnungsgemäßen Einladung des Arbeitgebers abgelehnt hat. Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Einladung sind die Information über das BEM und dessen Ziel der Wiederherstellung der Gesundheit, die Information, dass das BEM freiwillig ist verbunden mit dem Hinweis, dass bei einer Ablehnung und Abbruch des BEM der Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen kann und die Information, dass der Arbeitnehmer weitere Personen nach eigenem Wunsch zu dem BEM-Gespräch mitbringen kann.

Ein Muster für ein solches Einladungsschreiben steht hier zum Download bereit. Ebenso ein Muster für die Rückmeldung des Arbeitsnehmers und dessen Einwilligung zur Datenverarbeitung.


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Branchenlösung Asbest im Bestand

Verbände der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen, darunter auch der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg, die Gewerkschaft IG BAU und betroffene Berufsgenossen
schaften haben gemeinsam Maßnahmen erarbeitet, mit denen der Gesundheitsschutz beim Bauen im Hinblick auf die Asbestproblematik verbessert werden soll. Die Branchenlösung „Asbest beim
Bauen im Bestand“ steht hier online zum Herunterladen bereit.


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Ratgeber Recht und Öffentlichkeitsarbeit: Referenzfotos im Internet

Für Handwerksbetriebe sind Referenzfotos von fertiggestellten Projekten eine gute Möglichkeit, potenzielle Kunden auf der eigenen Website oder auf Social-Media-Kanälen über die angebotenen Dienstleistungen zu informieren und mit geleisteter Qualitätsarbeit zu werben. Oft fertigen Betriebe die Fotos selbst an. Der Zentralverband SHK hat hierzu einen Ratgeber Recht ausgearbeitet, der einen allgemeinen Überblick gibt über die relevanten rechtlichen Aspekte bei der Veröffentlichung von Referenzfotos im Internet.


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Nachwuchskampagne: Ideenpool zur Nachwuchsgewinnung

Der Fachverband Sanitär Heizung Klima NRW hat seine Innungen und angeschlossene Betriebe gefragt „Wie sprecht ihr potentielle Auszubildende an?“. Das Ergebnis dürfen wir Ihnen nachfolgend als Ideenpool zu Verfügung stellen. 


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Nachwuchskampagne: Ratgeber Praxisphase im Betrieb

Praxisphasen im Betrieb sind das zentrale Instrument zur Nachwuchsgewinnung im Handwerk. Bei über zwei Drittel der Ausbildungsverhältnisse hat ein Praktikum eine oder sogar die entscheidende Rolle gespielt. Betriebe profitieren in mehrfacher Hinsicht von Praxisphasen. Sie können frühzeitig junge Menschen von ihrem Ausbildungsangebot überzeugen und sie dabei unverbindlich kennenlernen. Das sorgt für mehr Bewerbungen und senkt das Risiko von zeit- und kostenintensiven Ausbildungsabbrüchen.


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Nachwuchskampagne: SBZ-Artikelserie

Ziel der Nachwuchskampagne "Zeit zu starten" ist es, junge Menschen für die SHK-Berufe zu begeistern und sie zu animieren, ein Praktikum zu absolvieren. Doch sowohl während dieser „Schnupperzeit“ als auch während der späteren Ausbildung gibt es für SHK-Unternehmer zahlreiche Ansatzpunkte, (Nachwuchs)werbung in eigener Sache zu machen.

Der Zentralverband SHK hat dazu eine Artikelserie im Fachmagazin SBZ veröffentlicht, deren Teile Mitglieder der Berufsorganisation hier kostenlos herunterladen können.


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Mehrfachbelegung: Kommentierung zur Bekanntmachung des Umweltministeriums

Das Umweltministeriums hat den Verzicht auf vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen beim Anschluss von raumluftabhängigen Feuerstätten an eine mehrfach belegte Abgasanlage erklärt. Unter   Einhaltung  der in  der Bekanntmachung beschriebenen  Randbedingungen ist keine vorhabenbezogene   Bauartgenehmigung  (neue   Nachweisführung)  notwendig.

Zur   besseren  Umsetzbarkeit der Vorgaben hat der Fachverband SHK Baden-Württemberg gemeinsam mit dem ehemaligen technischen Berater Thomas Kugel und dem Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg  einen  Kommentar  verfasst.


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Mustervorlagen: Abnahme, Fertigstellungsanzeige und Teilabnahme

Die Abnahme ist Dreh- und Angelpunkt des Bauauftrags. Sie führt zu:

  • Übergang der Gefahr der Beschädigung und Zerstörung und der Beweislast für Mängel und Ausführung/Leistung entgegen der Planung auf den Auftraggeber
  • Beginn der Gewährleistungsfrist
  • Fälligkeit der Schlussrechnung.

Im BGB gibt es in Paragraf 640 die Regelung, dass ein Bauvorhaben dann als abgenommen gilt, wenn der SHK-Betrieb den Bauherren nach dem Ende seiner Arbeiten zur Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist auffordert und der Bauherr sich nicht rührt.

In dem Aufforderungsschreiben zur Abnahme sollte eine Frist zur Abnahme von 14 Tagen gesetzt werden. Außerdem sollten zwei konkrete Terminvorschläge für diese gemeinsame Abnahme genannt werden mit Angabe des Tages und der Uhrzeit.

Ein Muster für Abnahmeaufforderung und Fertigstellungsanzeige finden Sie hier zum Herunterladen.

Sonderfall: Teilabnahme

Für die Teilabnahme im BGB-Werkvertrag gelten andere Regelungen als im VOB/B-Werkvertrag. Leider ist es im Regelfall in der Praxis sogar so, dass der SHK-Betrieb weder im BGB- noch im VOB/B-Werkvertrag Anspruch auf eine Teilabnahme hat. Es ist dem SHK-Betrieb daher bei solchen Bauaufträgen dringend zu empfehlen, die Teilabnahme im Bauvertrag ausdrücklich mit zu vereinbaren. Eine Musterformulierung hierfür steht hier zum Herunterladen zur Verfügung.
 


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Corona: Fragebogen an den Kunden zur Risikoeinschätzung

Insbesondere bei Wartungsarbeiten hat der Mitarbeiter Kontakt mit Kunden, so dass ein erhöhtes, weil unkalkulierbares Ansteckungsrisiko im Falle einer Corona-Erkrankung besteht.

Zum Schutze der eigenen Mitarbeiter und um den Nachweis für die Erfüllung der Schutzpflichten des Arbeitgebers zu haben, haben der Fachverband SHK Baden-Württemberg einen Fragebogen zur Risikoeinschätzung entwickelt.

Die Vorlage sollte heruntergeladen und auf Firmen-Geschäftspapier formatiert werden.


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Richtig Lüften unter Pandemie-Bedingungen

In Zusammenarbeit mit dem Fachverband Gebäude-Klima (FGK) und dem Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) hat der Fachverband ein Informationsblatt zum richtigen Lüften unter Pandemie-Bedingungen erarbeitet. Ziel dieses Informationsblattes ist es über richtige Lüftungsmaßnahmen zur Steigerung der Hygiene in Räumen sowie zum Sachstand in Bezug auf die Minimierung des Infektionsrisiko durch Viren und Bakterien zu informieren. 

Was kann in Sachen Lüftung und Luftreinigung getan werden, um Infektionsrisiken über den Luftweg zu reduzieren? Antworten auf diese wichtigen Fragen liefert außerdem die Ausgabe 52 des FGK-Status-Report", den der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) herausgegeben hat.  

Der Fachverband Gebäude-Klima informiert über die Reihe “FGK-Status-Report” über die Ergebnisse seiner Arbeitsgruppen zu aktuellen lüftungstechnischen Themen. Der Status-Report 52 beschäftigt sich mit den Anforderungen an Lüftung und Luftreinigung zur Reduktion des Infektionsrisikos über den Luftweg. Der Status Report 51 listet die wichtigsten Fragen zu Reinigungssystemen ( Filter, UV-C Bestrahlung, Ionisation) für RLT Anlagen, die vor der Anschaffung zu klären sind. Die aktuellen Versionen der Status Reports finden Sie unter: https://www.fgk.de/index.php/literatur-shop/status-report

Der BTGA hat selbst einen Praxisleitfaden zur „Planung und Betrieb von RLT-Anlagen bei erhöhten Infektionsschutzanforderungen“ veröffentlicht, der hier kostenlos herunterladen werden kann:

http://www.btga.de/files/Diverses/Leitfaden_Planung-RLT-Anlagen_Infektionsschutz_210119.pdf

2021-07-01 BGN-Sicherheitstipp Kaltvernebelung.pdf: Infoschreiben von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbedass zur Kaltvernebelung von Desinfektionsmitteln. Dieses Verfahren soll nicht durchgeführt werden, wenn Menschen anwesend sind.


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Stellungnahme Umweltministerium zu den Änderungen der Ableitbedingungen nach 1.BImSchV 2021

Am 17. Dezember 2021 hatte der Zentralverband SHK eine Auslegung zum Thema Ableitbedingungen nach Paragraf 19 1.BImSchV veröffentlicht (wir berichteten). Jedoch folgte am 21. Dezember eine Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM)  zu eben diesem Thema. Diese ist maßgeblich, weshalb die ZV-Auslegung hier auch nicht mehr zum Herunterladen bereit steht.

Das Dokument des UM steht hier zum Download bereit.


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Wohnungslüftung und Kachelofen – Wie verträgt sich das?

Um raumluftabhängige Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe gemeinsam mit Lüftungsanlagen gefahrlos betreiben zu können, sind verschiedene gesetzliche und normative Vorgaben zu beachten. Ein Verbändearbeitskreis auf Bundesebene unter Federführung des HKI (HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik) zur Problematik ein umfassendes Informationsblatt für alle betroffenen Gewerke dazu erstellt. So wissen alle beteiligten Gewerke, was in welcher Form möglich und wie zu dokumentieren ist.


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Änderungen der Ableitbedingungen nach 1.BImSchV 2021

Die Verordnung wurde am 18. Oktober in Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

2021-11-04 knco Informationsblatt zu den neuen Ableitbedingungen.pdf – mit Konsequenzen und noch offenen Fragen


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Feuerungsverordnung – FeuVO

Die neue Feuerungsverordnung des Landes Baden-Württemberg tritt am 1. Februar 2021 in Kraft. Die Verordnung stellt Anforderungen an Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen bezüglich Aufstellung, Verbrennungsluftversorgung, Abgasführung sowie Brennstofflagerräume. 

Folgenden Dokumenten stehen zur Verfügung:

  • 2020-12-08 WM-BW FeuVO. pdf – Text der Verordnung in pdf – Format
  • DEPI-Infoblatt_FeuVO_BaWue_201210.pdf – Infoblatt vom Deutschen Pelletinstitut (DEPI) zu  Anforderungen an die Belüftung des Pelletlagers
  • 2021-06-01 kn-co Info FeuVo 2020.pdf – Ein Informationsblatt vom Fachverband mit den wichtigsten Änderungen im Gesetz und den damit verbundenen Konsequenzen für die Fachbetriebe. Das Informationsblatt wird beim Bedarf aktualisiert. Sie können sich immer anhand des markierten Datums in Namen des Dokuments orientieren, ob Sie die aktuelle Version besitzen.
  • Technische_Angaben_ueber_Feuerungsanlagen (TAF).pdf  ist eine Anlage zum Antrag auf Baugenehmigung bzw. Bauvorbescheid. Das Formular steht als beschreibbare PDF zur Verfügung.
  • 2021-03-15 co Wann wird ein W3G Schornstein nicht benötigt.pdf
  • 2021-10-14 co Antrag gemeinsame Verlegung.docx – Musterformulierung für einen Antrag bei der zuständigen Baurechtsbehörde für die gemeinsame Verlegung in einem Schacht von wasserführender Leitungen und Abgasleitungen. Nähere Erläuterungen dazu finden Sie im Infoblatt zu FeuVO unter §7 Abgasanlagen.
  • Eine eingescannte Kopie des relevanten Schreibens vom Wirtschaftsministeriums finden Sie im 2001-04-26 Bazing Gemeinsamer Schacht.pdf


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SHK Serviceportal: Werbetext und Werbebanner

Das SHK Serviceportal (www.serviceportal-shk.de) bietet Abfragestrecken und damit Mehrwert für die Nutzer Ihrer Webseite zur: 

•    Trinkwasserwartung

•    Badsanierung

•    Heizungswartung und -modernisierung und zur

•    Wartung von Luftfiltern und -reinigern.

Durch Implementieren der entsprechenden Tools auf den Internetseiten werden potenzielle Kunden direkt „abgeholt“ und können mit wenigen Klicks ein unverbindliches Angebot bei den Innungsfachbetrieben anfordern. Die profitieren von qualifizierten Kundenanfragen und können, basierend auf den bereits vorgefertigten Daten und Angaben der Verbraucher, entsprechend reagieren und ein Angebot unterbreiten.

Mehr zu den Vorteilen lesen Sie auf der Seite des ZVSHK: https://www.zvshk.de/technik/news/heizungs-klima-lueftungstechnik/details/artikel/7544-serviceportal-shk-fuer-shk-betriebe/

Musterbeispiel einer Innung: Homepage der Innung Heidelberg  https://www.shk-heidelberg.de/home und https://www.shk-heidelberg.de/onlineanfragen

Musterbeispiel eines Betriebes: https://www.herbfn.de/service/heizungswartung/

Damit die Innungen möglichst einfach ihre Mitglieder über dieses kostenlose digitale Tool informieren können, haben wir hier einen Musterwerbetext bereitgestellt. Außerdem finden Sie Werbebanner - weiteres Material gibt es außerdem hier: https://serviceportal-shk.de/werbebanner


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TOP-Ausbilder: den Berufsnachwuchs im Visier

Viele SHK-Unternehmen bilden junge Menschen aus und machen dabei einen guten Job. Es gibt aber Betriebe, denen liegt das Thema Ausbildung ganz besonders am Herzen, sind dabei sehr ambitioniert und suchen auch einmal ganz neue Wege. Diese Betriebe haben sich vor einigen Jahren zur "Fachgemeinschaft TOP-Ausbilder im SHK-Handwerk" zusammengeschlossen. Innungsfachbetriebe, die der Fachgemeinschaft beitreten und das Signet führen möchten, müssen zahlreiche Kriterien erfüllen. Mit ihrem speziellen Engagement  positionieren sich diese Betriebe nicht nur als qualifizierte Ausbilder, sondern auch als attraktive Arbeitgeber.


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Arbeitssicherheit für SHK-Betriebe

Die Arbeitsschutzlösung SHK-Arbeitssicherheit ermöglicht es den Unternehmern, die vom Gesetzgeber geforderten Arbeitsschutzbestimmungen im Betrieb umzusetzen - und das mit möglichst geringem Zeitaufwand. Über eine Rahmenvereinbarung können Innungsmitgliedsbetriebe verschiedene Bausteine zur Unterstützung im Bereich Arbeitssicherheit buchen, von einem Onlinetool, über die einmalige Einrichtung der Arbeitsschutzanforderungen im Betrieb bis hin zur Übernahme der Arbeitsschutzaufgaben. Mit dem Flyer können Innungsmitgliedsbetriebe eine unverbindliche Beratung zu SHK-Arbeitssicherheit anfordern.


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