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Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Checkliste KündigungSofern die vollständige Auslastung der produktiven Mitarbeiter unter Benutzung üblicher Arbeitszeitwerte mindestens mittelfristig nicht gesichert ist und durch eine Kapazitätsverringerung Aufträge mit negativem Ergebnis (d. h. mit Verlust) nicht mehr hereingenommen werden müssen, ist eine leistungsgerechte Einordnung aller Mitarbeiter vorzunehmen. Unter Beachtung der eventuell notwendigen Sozialauswahl muss die Trennung insbesondere von leistungsschwächeren Mitarbeitern ins Auge gefasst und durchgeführt werden. Insbesondere im unproduktiven Bereich sind Rückführungen von Voll- in Teilzeitarbeitsverhältnisse zu erwägen. Sowohl Mitarbeiterfreisetzungen als auch Umwandlungen von Arbeitsverhältnissen müssen jedoch mit sachkundiger Unterstützung rechtzeitig vorbereitet werden. Kurzfristig sind ggf. auch die Möglichkeiten der Mitarbeiterüberlassung an Kollegenbetriebe in der Innung zu prüfen. In der Checkliste „Kündigung“ des Fachverbandes finden Sie weitergehende Informationen und Hilfestellungen.
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Geschäftsfelder und Dienstleistungen: Haus-CheckDie betriebliche Weiterentwicklung muss auch auf zukunftsträchtigen Geschäftsfeldern wie Wartung und Sanierung, Fernüberwachung, Kundenservice usw. erfolgen. Dabei sind insbesondere zwei Bereiche zu unterscheiden: Geschäftsfelder und Dienstleistungen. Der SHK-Betrieb muss als Berater, nicht zuerst als Verkäufer am Markt agieren. Über eine Beratung besteht dann eine verbesserte Chance einen Auftrag zu erhalten. Möglichkeiten bietet beispielsweise der Versand eines Coupons für einen kostenlosen oder günstigen Haus-Check oder eine Beratung zu Dach, Bad und Heizung.
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Checkliste: MitarbeiterauslastungAls Unternehmer gilt es, sich stetig Gedanken zu machen, wie die Auslastung der eigenen Mitarbeiter in den kommenden Monaten sichergestellt und zugleich die zur Kostendeckung notwendigen Einnahmen generiert werden können. Die Checkliste zur Mitarbeiterauslastung des Fachverbandes mit sowohl internen als auch externen Maßnahmen bietet hierbei wertvolle Hilfestellung.
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Leitfaden zur Unternehmensführung für kleine und mittlere SHK-Handwerksbetriebe: BestellformularDer Unternehmensführung fällt damit die bedeutsame Aufgabe zu, die notwendigen Strukturen und Prozesse in geeigneter Weise zu gestalten, zu steuern und zu kontrollieren, um den Bestand und die Weiterentwicklung der SHK-Unternehmen langfristig sicherzustellen. Der überarbeitete Unternehmerleitfaden soll dazu mit seiner 5. Auflage seinen Teil beitragen. Alle einzelnen Kapitel wurden überarbeitet und den aktuellen Marktbedingungen angepasst. Die Praxis-Checklisten wurden, sofern erforderlich, ergänzt und aktualisiert. Die Aufgaben, die sich dem SHK-Unternehmer in der Unternehmensführung stellen, werden systematisch und kompakt behandelt. Der hohe Praxisanteil mit einer Vielzahl von Checklisten ist dafür weiterhin ein Garant. Zusätzlich wurden in der 5. Auflage erstmals sämtliche Checklisten in Dateiform auf einen USB-Stick in das Kompendium integriert und somit der Nutzwert für die Betriebe in der täglichen Praxis nochmals erhöht.
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Frühwarnsystem für kleine und mittlere SHK-Betriebe zur SchwachstellenanalyseDer Geschäftsführer eines SHK-Betriebs, der sein Unternehmen erfolgreich führen will, sollte über ein Informationssystem verfügen, das einen umfangreichen Einblick über die laufende Geschäftsfähigkeit vermittelt. Gleichzeitig sollte er in der Lage sein, mögliche Frühindikatoren zu erkennen, die unter Umständen negative Auswirkungen für das gesamte Unternehmen haben könnten. Dieses einfache Frühwarnsystem versetzt jeden SHK-Unternehmer mit geringem Aufwand in die Lage, seine betriebliche Substanz zu hinterfragen.
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Verrechnungssätze: Aufkleber für die KundenkommunikationAnhand der Musterkalkulation kann der individuelle betriebsnotwendige Stundenverrechnungssatz (Vollkostensatz) ermittelt werden. Hierbei handelt es sich um den Betrag, welchen der Betrieb benötigt, um genau kostendeckend zu arbeiten (d.h. ohne Gewinn!). Um den Kunden die Verrechnungssätze deutlich zu machen, können SHK-Betriebe über unsere Fördergesellschaft SHK Verrechnungssatzaufkleber beziehen, mit denen das kalkulierte Ergebnis gegenüber dem Kunden untermauert werden kann.
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Memomeister Webinar „Digitale Baumappe“Zusammen mit Memomeister hat exklusiv für Innungsmitglieder ein kostenfreies Webinar zum Thema „Digitale Baumappe“ stattgefunden. In dem Webinar wurde anhand von zwei konkreten Beispielen erklärt, was es bei einer mobilen Datenablage zu beachten gibt. Schwerpunktmäßig wurde dabei auf folgende Punkte eingegangen: Das Webinar wurde aufgezeichnet und steht auf YouTube, ist dort allerdings nicht gelistet. Sie finden dieses unter diesem Link | |
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Muster zur BGB-Reform 2018In den beiden beigefügten Rundschreiben Recht finden Sie die Änderungen im Kauf-, Werkvertrags- und Baurecht mit Praxisbeispielen dargestellt. Sie gelten ab 2018.
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Änderungen im MutterschutzUm den geänderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen, wurde das Mutterschutzrecht 2017 grundlegend reformiert. Wesentliche Änderungen sind bereits mit Verkündung des Gesetzes zum 30. Mai 2017 in Kraft getreten und weitere Änderungen werden erst zum 1. Januar 2018 Anwendung finden. Übersichten zu den Detailregelungen und die dort besprochenen Dokumente finden Sie nachfolgend.
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ContractingContracting und Handwerk – eine lohnende Geschäftsidee! Kunden haben eine Vielzahl an Möglichkeiten, ihre Wärme-, Strom- oder Drucklufterzeugung zu sanieren. Eine Option stellt das Contracting dar. Zwar können die meisten Handwerksbetriebe die Umsetzung eines Contracting-Projekts nicht alleine stemmen, es gibt aber Partner, mit denen ein solches Projekt in Kooperation umgesetzt werden kann. Informationen zu den verschiedenen Contracting-Modellen und welche Möglichkeiten und Geschäftsideen sich darauf für die Handwerksbetriebe ableiten, hat der Fachverband in dem Downloaddokument zusammengefasst.
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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Reform zum 1. April 2017 / LeiharbeitWichtige arbeitsrechtliche Änderungen der AÜG-Novelle zum 01.04.2017
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Erste-Hilfe-Paket: Anschlusszwang und Benutzungszwang an ein WärmenetzBaden-Württemberg liegt bei den kommunalen Anschluss- und Benutzungszwängen an Wärmenetzen bundesweit an der Spitze. In vielen Neubau- und Sanierungsgebieten wird in dem Bebauungsplan ein Anschluss- und Benutzungszwang an das örtliche Wärmenetz eingeführt.
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Studie "Dezentrale vs. zentrale Wärmeversorgung im deutschen Wärmemarkt"Mit sanierten Einzelheizungen lassen sich die energiepolitischen Ziele
der Bundesregierung günstiger erreichen als mit Nah- und
Fernwärmenetzen. Zugleich ist die Fernwärme für Verbraucher in der Regel
mit höheren Heizkosten verbunden. Das sind Ergebnisse einer aktuellen
Studie, in der beide Formen der Gebäudebeheizung verglichen werden.
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Flyer zum Austausch alter GrenzwertgeberGrenzwertgeber alter Bauart weisen am unteren Ende runde Belüftungsöffnungen auf. Erfahrungen mit dieser Bauart zeigen, dass diese Belüftungsöffnungen durch Verpilzung verstopfen können. Damit ist der sichere Betrieb nicht mehr gewährleistet und es kann im schlimmsten Fall zu einer Überfüllung des Heizöltanks kommen.
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ZVSHK-Resolution: Argumente für die Meisterpflicht im SHK-HandwerkDie ZVSHK-Mitgliederversammlung hat am 6./7. November 2014 eine Resolution für den Erhalt der Meisterpflicht und zum Erhalt geprüfter Qualifikationen als Voraussetzung für den Berufszugang im Handwerk verabschiedet. Diese Resolution stellt ein Plädoyer der SHK-Handwerke für den Erhalt der Meisterpflicht und den an geprüften Qualifikationen gebundenen Berufszugang im Handwerk dar.
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Leitbild des Fachverbandes SHK BWLeitbild des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (beschlossen bei MV/DV am 23./24. Mai 2014)
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Meisterprüfungsverordnung KlempnerZum 1. Oktober 2006 trat die neue Meisterprüfungsordnung im Klempnerhandwerk in Kraft. Nach über 30 Jahren erhält das Handwerk damit eine Verordnung, die den heutigen Anforderungen gerecht wird.
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Meisterprüfungsverordnung Installateur- und Heizungsbauer-HandwerkDie vierseitige Verordnung vom 17. Juli 2002 regelt das Prüfungsverfahren im Bereich Installation und Heizungsbau.
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Meisterprüfungsverordnung Ofen- und Luftheizungsbauer-HandwerkDie vierseitige Verordnung vom 5. März 2009 regelt das Prüfungsverfahren im Bereich Ofen- und Luftheizungsbau.
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Ausbildungsverordnung Ofen- und LuftheizungbauerKachelofen sind Unikate. Sie werden individuell angepasst und entworfen. Der künftige Ofen- und Luftheizungsbauer sollte also neben technischem Verständnis und räumlichen Vorstellungsvermögen auch ein Händchen für Farben und Formen haben. Die dreijährige Ausbildung ist in der untenstehenden Verordnung geregelt.
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