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Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Checkliste Kündigung

Sofern die vollständige Auslastung der produktiven Mitarbeiter unter Benutzung üblicher Arbeitszeitwerte mindestens mittelfristig nicht gesichert ist und durch eine Kapazitätsverringerung Aufträge mit negativem Ergebnis (d. h. mit Verlust) nicht mehr hereingenommen werden müssen, ist eine leistungsgerechte Einordnung aller Mitarbeiter vorzunehmen.

Unter Beachtung der eventuell notwendigen Sozialauswahl muss die Trennung insbesondere von leistungsschwächeren Mitarbeitern ins Auge gefasst und durchgeführt werden. Insbesondere im unproduktiven Bereich sind Rückführungen von Voll- in Teilzeitarbeitsverhältnisse zu erwägen. Sowohl Mitarbeiterfreisetzungen als auch Umwandlungen von Arbeitsverhältnissen müssen jedoch mit sachkundiger Unterstützung rechtzeitig vorbereitet werden. Kurzfristig sind ggf. auch die Möglichkeiten der Mitarbeiterüberlassung an Kollegenbetriebe in der Innung zu prüfen.

In der Checkliste „Kündigung“ des Fachverbandes finden Sie weitergehende Informationen und Hilfestellungen.


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Geschäftsfelder und Dienstleistungen: Haus-Check

Die betriebliche Weiterentwicklung muss auch auf zukunftsträchtigen Geschäftsfeldern wie Wartung und Sanierung, Fernüberwachung, Kundenservice usw. erfolgen. Dabei sind insbesondere zwei Bereiche zu unterscheiden: Geschäftsfelder und Dienstleistungen.

Der SHK-Betrieb muss als Berater, nicht zuerst als Verkäufer am Markt agieren. Über eine Beratung besteht dann eine verbesserte Chance einen Auftrag zu erhalten.

Möglichkeiten bietet beispielsweise der Versand eines Coupons für einen kostenlosen oder günstigen Haus-Check oder eine Beratung zu Dach, Bad und Heizung.


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Checkliste: Mitarbeiterauslastung

Als Unternehmer gilt es, sich stetig Gedanken zu machen, wie die Auslastung der eigenen Mitarbeiter in den kommenden Monaten sichergestellt und zugleich die zur Kostendeckung notwendigen Einnahmen generiert werden können.

Die Checkliste zur Mitarbeiterauslastung des Fachverbandes mit sowohl internen als auch externen Maßnahmen bietet hierbei wertvolle Hilfestellung.


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Leitfaden zur Unternehmensführung für kleine und mittlere SHK-Handwerksbetriebe: Bestellformular

Der Unternehmensführung fällt damit die bedeutsame Aufgabe zu, die notwendigen Strukturen und Prozesse in geeigneter Weise zu gestalten, zu steuern und zu kontrollieren, um den Bestand und die Weiterentwicklung der SHK-Unternehmen langfristig sicherzustellen. Der überarbeitete Unternehmerleitfaden soll dazu mit seiner 5. Auflage seinen Teil beitragen.

Alle einzelnen Kapitel wurden überarbeitet und den aktuellen Marktbedingungen angepasst. Die Praxis-Checklisten wurden, sofern erforderlich, ergänzt und aktualisiert.

Die Aufgaben, die sich dem SHK-Unternehmer in der Unternehmensführung stellen, werden systematisch und kompakt behandelt. Der hohe Praxisanteil mit einer Vielzahl von Checklisten ist dafür weiterhin ein Garant.

Zusätzlich wurden in der 5. Auflage erstmals sämtliche Checklisten in Dateiform auf einen USB-Stick in das Kompendium integriert und somit der Nutzwert für die Betriebe in der täglichen Praxis nochmals erhöht.


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Frühwarnsystem für kleine und mittlere SHK-Betriebe zur Schwachstellenanalyse

Der Geschäftsführer eines SHK-Betriebs, der sein Unternehmen erfolgreich führen will, sollte über ein Informationssystem verfügen, das einen umfangreichen Einblick über die laufende Geschäftsfähigkeit vermittelt. Gleichzeitig sollte er in der Lage sein, mögliche Frühindikatoren zu erkennen, die unter Umständen negative Auswirkungen für das gesamte Unternehmen haben könnten.

Dieses  einfache Frühwarnsystem versetzt jeden SHK-Unternehmer mit geringem Aufwand in die Lage, seine betriebliche Substanz zu hinterfragen.


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Verrechnungssätze: Aufkleber für die Kundenkommunikation

Anhand der Musterkalkulation kann der individuelle betriebsnotwendige Stundenverrechnungssatz (Vollkostensatz) ermittelt werden. Hierbei handelt es sich um den Betrag, welchen der Betrieb benötigt, um genau kostendeckend zu arbeiten (d.h. ohne Gewinn!).

Um den Kunden die Verrechnungssätze deutlich zu machen, können SHK-Betriebe über unsere Fördergesellschaft SHK Verrechnungssatzaufkleber beziehen, mit denen das kalkulierte Ergebnis gegenüber dem Kunden untermauert werden kann.


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Memomeister Webinar „Digitale Baumappe“

Zusammen mit Memomeister hat exklusiv für Innungsmitglieder ein kostenfreies Webinar zum Thema „Digitale Baumappe“ stattgefunden.

In dem Webinar wurde anhand von zwei konkreten Beispielen erklärt, was es bei einer mobilen Datenablage zu beachten gibt. Schwerpunktmäßig wurde dabei auf folgende Punkte eingegangen:

1. Vermeintlich kleine Probleme auf Baustellen haben oft große Auswirkungen
2. Warum man eine Baumappe anstatt einer Whatsapp Gruppe einrichten sollte
3. Vorstellung der Digitalen Baumappe (Funktion und Aufbau).

Das Webinar wurde aufgezeichnet und steht auf YouTube, ist dort allerdings nicht gelistet. Sie finden dieses unter diesem Link Opens external link in new windowhttps://youtu.be/P4plkbpbADo.

 

Muster zur BGB-Reform 2018

In den beiden beigefügten Rundschreiben Recht finden Sie die Änderungen im Kauf-, Werkvertrags- und Baurecht mit Praxisbeispielen dargestellt. Sie gelten ab 2018.

Erste Musterschreiben zur neuen Rechtslage 2018 finden Sie nachfolgend.

Die detaillierten Bauvertragsmuster finden Sie ab Mitte Januar 2018 hier.

RS_Recht_08_17_Kaufrecht_Werkvertragsrecht.pdf (382,1 KB)
Bereitgestellt am 19.01.2018
RS_Recht_09_17_Baurecht.pdf (81,3 KB)
Bereitgestellt am 19.01.2018
Aufforderung_Abnahme_gegenueber_Verbrauchern.pdf (910,7 KB)
Bereitgestellt am 19.01.2018
Aufforderung_zur_Zustandsfeststellung.pdf (939,1 KB)
Bereitgestellt am 19.01.2018
Allgemeine_Einkaufsbedingungen_AEB_2018.pdf (91,1 KB)
Bereitgestellt am 19.01.2018
AGB_Werkvertraege_mit_Verbrauchern_2018.pdf (85,5 KB)
Bereitgestellt am 19.01.2018
AGB_Werkvertraege_unter_Unternehmern_2018.pdf (89,5 KB)
Bereitgestellt am 19.01.2018

Änderungen im Mutterschutz

Um den geänderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen, wurde das Mutterschutzrecht 2017 grundlegend reformiert. Wesentliche Änderungen sind bereits mit Verkündung des Gesetzes zum 30. Mai 2017 in Kraft getreten und weitere Änderungen werden erst zum 1. Januar 2018 Anwendung finden. Übersichten zu den Detailregelungen und die dort besprochenen Dokumente finden Sie nachfolgend.


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Contracting

Contracting und Handwerk – eine lohnende Geschäftsidee!

Kunden haben eine Vielzahl an Möglichkeiten, ihre Wärme-, Strom- oder Drucklufterzeugung zu sanieren. Eine Option stellt das Contracting dar. Zwar können die meisten Handwerksbetriebe die Umsetzung eines Contracting-Projekts nicht alleine stemmen, es gibt aber Partner, mit denen ein solches Projekt in Kooperation umgesetzt werden kann.

Gemeinsam mit dem Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT), der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA), dem Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg und dem Verband der Energiegenossenschaften Baden-Württemberg hat der Fachverband SHK Baden-Württemberg 2017 die Informationskampagne „Contracting4KMU“ gestartet.

Informationen zu den verschiedenen Contracting-Modellen und welche Möglichkeiten und Geschäftsideen sich darauf für die Handwerksbetriebe ableiten, hat der Fachverband in dem Downloaddokument zusammengefasst.


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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Reform zum 1. April 2017 / Leiharbeit

Wichtige arbeitsrechtliche Änderungen der AÜG-Novelle zum 01.04.2017

Durch die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsrechtes ergeben sich arbeitsrechtliche Auswirkungen ab dem 1. April 2017. Die neuen, strengeren allgemeinen Formerfordernisse gelten auch für die kollegiale Arbeitnehmerüberlassung („Kollegenhilfe“) unter SHK-Betrieben nach SHK-Tarifvertrag.

Außerdem sollten die Folgen einer Festhaltenserklärung durch den Leiharbeitnehmer im Falle einer rechtswidrigen Arbeitnehmerüberlassung beachtet werden. Schließlich wird der arbeitsrechtliche Arbeitnehmerbegriff in § 611a BGB erstmals gesetzlich definiert. Weiterführende Erläuterungen hierzu finden Sie nachfolgend.


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Erste-Hilfe-Paket: Anschlusszwang und Benutzungszwang an ein Wärmenetz

Baden-Württemberg liegt bei den kommunalen Anschluss- und Benutzungszwängen an Wärmenetzen bundesweit an der Spitze. In vielen Neubau- und Sanierungsgebieten wird in dem Bebauungsplan ein Anschluss- und Benutzungszwang an das örtliche Wärmenetz eingeführt.

Da die Entscheidung für ein Anschluss- und Benutzungszwang in der Regel auf kommunaler Ebene erfolgt und hierzu der Entwurf eines Bebauungsplans öffentlich ausgelegt wird, haben wir mit freundlicher Unterstützung der Allianz für Freie Wärme (AFW) ein Erste-Hilfe-Paket zusammengestellt, das bei einem entsprechenden Vorhaben vor Ort eingesetzt werden kann.

Dieses beinhaltet:

  • einen Leitfaden zur Anwendung
  • einen Mustereinspruch zu einem Anschluss- und Benutzungszwang an ein Wärmenetz
  • Broschüre "Erfolgreiche Netzwerkarbeit, kommunale Eingriffe rechtzeitig erkennen und sich wehren" (AFW)
  • Infobroschüre "Monopolistische Planwirtschaft oder marktwirtschaftlicher Wettbewerb" (AFW)
  • Freie Wärme Radar (AFW)
  • eine Zusammenfassung der Studie: Dezentrale vs. zentrale Wärmeversorgung im deutschen Wärmemarkt
Weitere Informationen und Broschüren sind unter Opens external link in new windowwww.freie-waerme.de erhältlich.


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Studie "Dezentrale vs. zentrale Wärmeversorgung im deutschen Wärmemarkt"

Mit sanierten Einzelheizungen lassen sich die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung günstiger erreichen als mit Nah- und Fernwärmenetzen. Zugleich ist die Fernwärme für Verbraucher in der Regel mit höheren Heizkosten verbunden. Das sind Ergebnisse einer aktuellen Studie, in der beide Formen der Gebäudebeheizung verglichen werden.

Die Untersuchung ist vom Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung (ITG) sowie dem Fachgebiet Immobilienwirtschaft und Baubetriebswirtschaftslehre an der TU Darmstadt, erstellt worden. Auftraggeber waren Institutionen und Verbände, darunter auch der Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima.

Eine Zusammenfassung der Studie steht hier zum Herunterladen bereit.

Summary_der_Studie_Dezentrale_vs__zentrale_Waermeversorgung__09.2016.pdf (635,6 KB)
Bereitgestellt am 23.09.2016

 

Video

Flyer zum Austausch alter Grenzwertgeber

Grenzwertgeber alter Bauart weisen am unteren Ende runde Belüftungsöffnungen auf. Erfahrungen mit dieser Bauart zeigen, dass diese Belüftungsöffnungen durch Verpilzung verstopfen können. Damit ist der sichere Betrieb nicht mehr gewährleistet und es kann im schlimmsten Fall zu einer Überfüllung des Heizöltanks kommen.

Grenzwertgeber alter Bauart sollten daher  gegen Grenzwertgeber neuer Bauart ausgetauscht werden. Denn die Belüftungsöffnung neuer Grenzwertgeber ist schlitzförmig, so dass die Gefahr der Verstopfung und damit die eines Überfüllschadens minimiert wird.

Der Fachverband hat zusammen mit dem Verband der Heizölhändler eine Informations-Faltblatt entwickelt, mit welchem Heizöltankbesitzer auf diese Thematik hingewiesen werden können und zu einem Austausch des Grenzwertgebers motiviert werden sollen. Innungsfachbetriebe sollten diesen Flyer nutzen, um sich neue Marktchancen zu generieren.

! Bitte beim Ausdrucken des Info-Flyers bei den Druckoptionen einstellen: beidseitig/Bindeposition links


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ZVSHK-Resolution: Argumente für die Meisterpflicht im SHK-Handwerk

Die ZVSHK-Mitgliederversammlung hat am 6./7. November 2014 eine Resolution für den Erhalt der Meisterpflicht und zum Erhalt geprüfter Qualifikationen als Voraussetzung für den Berufszugang im Handwerk verabschiedet. Diese Resolution stellt ein Plädoyer der SHK-Handwerke für den Erhalt der Meisterpflicht und den an geprüften Qualifikationen gebundenen Berufszugang im Handwerk dar.

Gerade im Zusammenhang mit den aktuellen Bestrebungen auf EU-Ebene, die Meisterpflicht als Zugangsvoraussetzung zur Führung eines Handwerksbetriebes in Frage zu stellen, sollten auf Basis dieser Resolution die Mitgliedsbetriebe dieses „Ja“ zur Meisterpflicht nach außen tragen


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Leitbild des Fachverbandes SHK BW

Leitbild des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (beschlossen bei MV/DV am 23./24. Mai 2014)

FV-Leitbild_2014.pdf (106,6 KB)
Bereitgestellt am 20.11.2014

 

Meisterprüfungsverordnung Klempner

Zum 1. Oktober 2006 trat die neue Meisterprüfungsordnung im Klempnerhandwerk in Kraft. Nach über 30 Jahren erhält das Handwerk damit eine Verordnung, die den heutigen Anforderungen gerecht wird.

MeisterpruefungsVOKlempner.pdf (633 KB)
Bereitgestellt am 27.10.2014

 

Meisterprüfungsverordnung Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk

Die vierseitige Verordnung vom 17. Juli 2002 regelt das Prüfungsverfahren im Bereich Installation und Heizungsbau.

MeisterpruefungsVOIundH.pdf (574,7 KB)
Bereitgestellt am 27.10.2014

 

Meisterprüfungsverordnung Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerk

Die vierseitige Verordnung vom 5. März 2009 regelt das Prüfungsverfahren im Bereich Ofen- und Luftheizungsbau.

MeisterpruefungsVO-OL.pdf (411,5 KB)
Bereitgestellt am 27.10.2014

 

Ausbildungsverordnung Ofen- und Luftheizungbauer

Kachelofen sind Unikate. Sie werden individuell angepasst und entworfen. Der künftige Ofen- und Luftheizungsbauer sollte also neben technischem Verständnis und räumlichen Vorstellungsvermögen auch ein Händchen für Farben und Formen haben. Die dreijährige Ausbildung ist in der untenstehenden Verordnung geregelt.

avo_ofen.pdf (308,5 KB)
Bereitgestellt am 27.10.2014

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