Seminarbuchungen
SHK-Fachkraft für Klima- und Wärmepumpenanlagen Kategorie I nach europäischen Rechtsvorgaben (EU) 2015/2067
Abgesagt!
Wärmepumpen und Raumklimageräte werden in Zukunft deutlich an Bedeutung für das SHK-Handwerk gewinnen. Wer aber Klimaanlagen und Wärmepumpen montiert, in Betrieb nimmt und instand hält und dabei Tätigkeiten am Kältemittelkreislauf mit fluorierten Treibhausgasen durchführt, muss gem. § 5 Cemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaSchutzV) / Cemikalien-OzonschichtVerordnung (ChemOzonSchichtV) seine Sachkunde nachweisen. Diese Anforderung gilt seit 2009 auch für Inhaber des „kleinen Kältescheins“.
Beschreibung:
Der Fachverband SHK Baden-Württemberg bietet für Ingenieure (mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung), Meister und Gesellen aus dem SHK Handwerk Seminare und Sachkundeprüfungen gem. ChemKlimaSchutzV / ChemOzonSchichtV für die Kategorie I an.
Wesentliche Seminarinhalte:
- rechtliche Grundlagen
- Fachphysik
- Aufstellung
- Inbetriebnahme
- Wartung, Instandhaltung
- Praxisunterweisung
- Sachkundeprüfung
Lehrgangsvoraussetzung:
Abgeschlossene Ausbildung in einem der folgenden Ausbildungsberufe:
- Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
- Ofen- und Luftheizungsbauer
- Gas- und Wasserinstallateur
- Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
Lehrgangsdauer:
Lehrgangsvorbereitung:
E-Learning (vorab zu absolvieren)
Präsenzschulung:
2 Tage Theorieunterricht sowie 1 Tag praktischen Unterricht in der Bildungsstätte des SHK-Handwerks für Klimageräte und Wärmepumpen
Prüfung:
Am 4. Seminartag findet die theoretische und im Anschluss daran die praktische Prüfung statt.
Abschluss / Zertifikat:
Teilnahmebescheinigung des Fachverbandes SHK als anerkannter schriftlicher Nachweis der erforderlichen Sachkunde gemäß ChemKlimaschutzV / ChemOzonSchichtV.
Anerkannter Sachkundenachweis des Fachverbandes "SHK Fachkraft für Klima- und Wärmepumpenanlagen" gemäß der Kategorie I (ohne Einschränkung) gemäß EU-DurchführungsV 2015/2067 nach bestandener schriftlicher und praktischer Prüfung.
Im Seminarpreis ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 150,00 € (Mitglieder) bzw. 225,00 € (Nichtmitglieder) enthalten.
Wichtiger Hinweis für Inhaber von Kategorie-I-Zertifikaten:
Die EU hat die F-Gase-Verordnung aktualisiert (EU 2024/2215). Zukünftig ist eine Anpassung auf das neue Zertifikatsniveau „A1“ erforderlich. Dieses A1-Niveau berechtigt dann auch die Arbeiten mit brennbaren A3-Kältemiteln, wie z. B. Propan (R290).
Die bisherigen Kategorie-I-Zertifikate bleiben vorerst gültig, jedoch müssen alle Inhaber
- bis spätestens 12. März 2029 einmalig an einem Auffrischungskurs teilnehmen und
- danach alle 7 Jahre eine Auffrischung absolvieren.
Diese A1-Auffrischungskurse sind derzeit noch nicht verfügbar, da die zuständigen Behörden die EU-Vorgaben vorher in nationales Recht umwandeln müssen. Der Fachverband entwickelt zusammen mit dem ZVSHK derzeit ein neues Kurskonzept, welches sowohl den bisherigen Kat.1-Kurs ersetzt als auch den neuen Auffrischungskurs umfasst. Die neuen A1-Kurse sollen voraussichtlich ab 2026 starten. Auch Personen, die ihre Kat.1-Qualifikation erst in diesem Jahr erworben haben, müssen dann – wie in der F-Gase-Verordnung vorgesehen – einen solchen Auffrischungskurs absolvieren.
Bis zu dem Zeitpunkt, ab dem die A1-Kurse angeboten werden, brauchen Sie für das Arbeiten mit brennbaren A3-Kältemitteln, wie z. B. Propan (R290) weiterhin eine Zusatzqualifikation nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV-R 100-500 Kap. 2.35.
Wir bieten dazu passende Schulungen an:
Unser „Praxislehrgang für Klima- und Wärmepumpenanlagen mit Fachkunde zu brennbaren Gasen“ vermittelt Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse und bereitet Sie optimal auf den sicheren Umgang mit diesen Kältemitteln vor.
(8.30-16.15 Uhr)
Besonderheiten:
Wichtig:
Bitte Kopie des Gesellenbriefes im SHK-Handwerk oder Diplomurkunde mit Nachweis der 2-jährigen Berufserfahrung beifügen
Bitte beachten:
E-Learning ist vorab zu absolvieren
Anmeldeschluss:
14. Oktober 2025
„Wir weisen darauf hin, dass eine Anmeldung von interessierten Beschäftigten nur mit ausreichenden Deutschkenntnissen sinnvoll ist, da auch die Prüfungen ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt werden.“
